

|
 |
Bäume am Hammergraben vor Vattenfall-Sägen gerettet
Bisherige Fällungen waren rechtswidrig
Cottbus, 06. 02. 2007: Im Eilverfahren der GRÜNEN LIGA Brandenburg hat das
Verwaltungsgericht Cottbus im Nachgang seiner Entscheidung vom 4. Januar
bestätigt, dass die Bäume entlang des Hammergrabens weiterhin nicht gefällt
werden dürfen.
Das Gericht hat damit verhindert, dass Vattenfall während der anhängigen
gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses des Landesbergamtes
betreffend die Beseitigung des Hammergraben-Altlaufes sowie der Lacomaer Teiche
bereits besonders geschützte Bestandteile des Gebietes beeinträchtigt.
„Das Gericht hat zahlreiche Rechtsfehler des Genehmigungsbescheides des
Landesumweltamtes benannt und klargestellt, dass es gegenwärtig kein
überwiegendes Interesse an den Fällungen am Hammergraben gibt.“ sagt René
Schuster von der GRÜNEN LIGA Brandenburg
Das Verwaltungsgericht stellt in seinem heutigen Urteil klar, dass die Genehmigung
durch das Landesumweltamt auf falscher Ermächtigungsgrundlage erfolgte. Eine
Beeinträchtigung der Ufervegetation ist nunmehr in Abhängigkeit vom noch
anhängigen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zu bewerten.
Die Naturschutzverbände sind zuversichtlich, dass im Ergebnis der gerichtlichen
Prüfung der Tagebau nicht in das Schutzgebiet der Lacomaer Teiche hineingeführt
werden darf.
Die GRÜNE LIGA Brandenburg wehrt sich gerichtlich gegen die Zerstörung des
Lacomaer Teichgebietes durch den Braunkohletagebau Cottbus-Nord und wird dabei
von NABU, BUND und ROBIN WOOD unterstützt. In den nächsten Tagen wird der
heutige Beschluss seitens der Verbände ausgewertet und weitere Begründungen zur
noch anhängigen Klage gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
eingereicht.
Ansprechpartner:
René Schuster 0355 / 860484; 0151/14420487
|