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    Bäume am Hammergraben vor Vattenfall-Sägen gerettet

    Bisherige Fällungen waren rechtswidrig

    Cottbus, 06. 02. 2007: Im Eilverfahren der GRÜNEN LIGA Brandenburg hat das
    Verwaltungsgericht Cottbus im Nachgang seiner Entscheidung vom 4. Januar
    bestätigt, dass die Bäume entlang des Hammergrabens weiterhin nicht gefällt
    werden dürfen.
    Das Gericht hat damit verhindert, dass Vattenfall während der anhängigen
    gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses des Landesbergamtes
    betreffend die Beseitigung des Hammergraben-Altlaufes sowie der Lacomaer Teiche
    bereits besonders geschützte Bestandteile des Gebietes beeinträchtigt.
    „Das Gericht hat zahlreiche Rechtsfehler des Genehmigungsbescheides des
    Landesumweltamtes benannt und klargestellt, dass es gegenwärtig kein
    überwiegendes Interesse an den Fällungen am Hammergraben gibt.“ sagt René
    Schuster von der GRÜNEN LIGA Brandenburg
    Das Verwaltungsgericht stellt in seinem heutigen Urteil klar, dass die Genehmigung
    durch das Landesumweltamt auf falscher Ermächtigungsgrundlage erfolgte. Eine
    Beeinträchtigung der Ufervegetation ist nunmehr in Abhängigkeit vom noch
    anhängigen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zu bewerten.
    Die Naturschutzverbände sind zuversichtlich, dass im Ergebnis der gerichtlichen
    Prüfung der Tagebau nicht in das Schutzgebiet der Lacomaer Teiche hineingeführt
    werden darf.
    Die GRÜNE LIGA Brandenburg wehrt sich gerichtlich gegen die Zerstörung des
    Lacomaer Teichgebietes durch den Braunkohletagebau Cottbus-Nord und wird dabei
    von NABU, BUND und ROBIN WOOD unterstützt. In den nächsten Tagen wird der
    heutige Beschluss seitens der Verbände ausgewertet und weitere Begründungen zur
    noch anhängigen Klage gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
    eingereicht.
    Ansprechpartner:
    René Schuster 0355 / 860484; 0151/14420487