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    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gibt Naturschutzverbänden Recht

    Allee zwischen Rüdnitz, Danewitz und der L 29 darf weiter nicht gefällt werden

    Potsdam/Berlin, 05. 03. 2007: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Landkreises (LK) Barnim gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG) Frankfurt/Oder zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Dies bedeutet: Die Rüdnitzer Allee darf nicht gefällt werden. Das VG Frankfurt/Oder hatte im Januar auf einen Eilantrag der Naturschutzverbände GRÜNE LIGA und BUND entschieden, dass der Befreiungsbescheid des LK Barnim zur Fällung der Allee rechtswidrig war und nicht vollzogen werden durfte. Hintergrund war, dass für die Alleebaumfällungen auch artenschutzrechtliche Befreiungen erforderlich gewesen wären und dann die Gesamtverantwortung beim Landesumweltamt liegt. Gegen diese Entscheidung war der Landkreis in Beschwerde gegangen und hatte vorgetragen, dass die Brutstätten von geschützten Vogelarten, die es auf zahlreichen Alleebäumen gibt, nicht den artenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
    Die Naturschutzverbände hatten dagegen auch in der zweiten Instanz nachgewiesen, dass es in der Allee zahlreiche geschützte Nist- und Brutstätten gibt. Das OVG Berlin-Brandenburg hat sowohl die rechtliche Auffassung als auch die Fachauffassung der Naturschutzverbände bestätigt. Es stellt fest, dass Nist- und Brutstätten auch dann geschützt sind, wenn sie beispielsweise im Winter nicht besetzt sind oder wenn sie nicht jedes Jahr von der gleichen, sondern von einer anderen geschützten Vogelart genutzt werden.
    Sofern der Landkreis an seinen Plänen festhält, die Alleebäume zu fällen, ist er nun verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Befreiung beim Landesumweltamt zu stellen. In diesem Verfahren müssen die anerkannten Naturschutzverbände erneut beteiligt werden und werden erneut vortragen, dass die Voraussetzungen sowohl für eine Befreiung vom Alleenschutz als auch für eine Befreiung vom Artenschutz nicht vorliegen. Das Verfahren, sofern es vom Landkreis noch einmal betrieben wird, dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Brandenburg, Norbert Wilke, freut sich über die Entscheidung des OVG: „Wir haben damit nicht nur die Allee, für deren Erhalt sich sehr viele Menschen eingesetzt haben, vorläufig gerettet, sondern auch einen wichtigen Sieg für den Natur- und den Artenschutz errungen. Denn die Urteilsgründe des OVG werden auch in künftigen Verfahren eine große Rolle spielen“.

    Für Rückfragen:
    Grüne Liga Brandenburg, Norbert Wilke: 0331-2015520 oder 01520-2875749
    Rechtsanwalt Peter Kremer: 030-28876783 oder 0172-6464425



    Norbert Wilke
    Pressesprecher der GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V.