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    Sozialticket für Brandenburg - Landesweite Volksinitiative startet am 1. Mai 2007

    Potsdam, 27. 04. 2007: Brandenburger Vertreter der GRÜNEn LIGA, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, des Arbeitslosenverbandes, der Volkssolidarität, der Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit sowie der Partei DIE LINKE.PDS haben am 23. April die „Volksinitiative zur Einführung eines Sozialtickets in Brandenburg" auf dem Weg gebracht. Mit dieser Volksinitiative wird die Landesregierung aufgefordert, ab dem Jahr 2008 ein Sozialticket in Brandenburg einzuführen. Diese wird am 1. Mai landesweit starten. An diesem Tag besteht auf den Kundgebungen des DGB in den Regionen und auf den Volksfesten dann erstmals die Gelegenheit, sich in die ausliegenden Unterschriftenlisten einzutragen.



    Dr. Andreas Steiner, Initiator und gesetzlicher Vertreter für die GRÜNE LIGA Brandenburg, erklärte hierzu gegenüber der Presse: „Die Grüne Liga Brandenburg setzt sich für eine zukunftsorientierte Umwelt- und Sozialpolitik ein und möchte die Lebensverhältnisse von Mensch und Natur verbessern. Deshalb unterstützen wir die „Volksinitiative zur Einführung eines Sozialtickets in Brandenburg". Zugleich rufen wir alle landesweit agierenden Natur- und Umweltschutzverbände auf, sich aktiv dieser Volksinitiative anzuschließen.



    Ein Sozialticket in Brandenburg kann für viele Menschen Mobilität sichern und Ausgrenzung verhindern. So reicht zur Deckung der Mobilitätskosten der Anteil des Regelsatzes im Arbeitslosengeldes II für Verkehrsleistungen (zur Zeit: 11 Euro) bei weitem nicht aus. Im Flächenland Brandenburg sind für viele Bürger öffentliche Mobilitätsangebote zur beruflichen Neuorientierung und zur Teilnahme am beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben notwendig. Nach offiziellen Berechnungen wären für ein Sozialticket in Brandenburg mindestens 5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit zu stellen. Diese dürfen aber nicht zu Lasten der kommunalen Verkehrsbetriebe gehen.
    Das Ticket soll für eine Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) gelten. Ticketberechtigt sollen Bürger sein, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen bzw. deren Bedarfsgemeinschaften sowie Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Preis des Sozialtickets sollte 50% der jeweiligen Umweltkarte im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) nicht überschreiten.
    Bis Ende September 2007 muss das geforderte Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht werden. Einwohner mit Brandenburger Hauptwohnsitz sind aufgerufen, diesbezüglich Solidarität mit den Erwerbslosen, den sozial Benachteiligten und den Niedrig- und Armutslöhnern zu demonstrieren.


    Norbert Wilke
    Pressesprecher

    Download Unterschriftenliste (PDF)