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Vattenfall legt trotz Verfassungsbeschwerde Gewässer für Braunkohlenbergbau trocken
Cottbus, 20. 08. 2007: Trotz der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde durch die GRÜNE LIGA hat der Energiekonzern Vattenfall heute mit der teilweisen Trockenlegung des Hammergrabens für den Braunkohlentagebau Cottbus-Nord begonnen.
"Der Hammergraben muß so schnell wie möglich wieder gefüllt werden. Vattenfall darf an diesem unsinnigen Vorhaben nicht festhalten: Ein besonders klimaschädliches Kraftwerk soll eine besonders wertvolle Landschaft auffressen ˆ für den geringsten Arbeitsmarkteffekt aller Tagebauprojekte in Deutschland." sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Gleichzeitig zeigt sich, dass Vattenfalls geplante Maßnahmen zum Schutz der Umgebung nicht funktionieren. Ein gar nicht zur Abbaggerung vorgesehener benachbarter Teil des Hammergrabens liegt bereits seit mehreren Tagen trocken.
Betroffen von den heutigen Maßnahmen ist ein Abschnitt von etwa 2000 Meter Länge, der Zufluß zu den Lacomaer Teichen besteht derzeit noch. Im Falle eines Erfolges der Verfassungsbeschwerde müsste der gesamte Graben wieder gefüllt werden, was technisch möglich ist. Baumfällungen sind grundsätzlich vor dem 16.September nicht zulässig.
Den Abschnitt des Hammergrabens zwischen den Peitzer Teichen und dem geplanten Abbaugebiet wollte Vattenfall erhalten und von Norden mit Wasser versorgen. Er liegt bereits seit mehreren Tagen trocken, obwohl Auswirkungen des Tagebaus auf diesen Raum nicht zulässig sind. Das beiliegende Foto stellt diesen Abschnitt nahe der Straße Willmersdorf-Neuendorf dar.
Am Freitag kündigte die GRÜNE LIGA die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zerstörung der Lacomaer Teiche durch den Braunkohletagebau an. Die Verfahren zur Rettung der Lacomaer Teichlandschaft werden auch von den Umweltorganisationen NABU, BUND und ROBIN WOOD unterstützt.
Ansprechpartner:
René Schuster 0151-14420487
Landesgeschäftsstelle 0331-2015520
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