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Wortbruch der Potsdamer Landesregierung zum Kohlendioxid aus BraunkohleCottbus, 24. 06. 2009: Der Umweltverband GRÜNE LIGA fordert, dass im begonnenen Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd Teilfeld II der Verbleib des aus der Kohle entstehenden Kohlendioxids geklärt wird. Die GRÜNE LIGA lehnt zudem den vom Land beauftragten Umweltgutachter wegen Befangenheit ab."Die Landesregierung begeht Wortbruch, da sie die für neue Tagebaue versprochene Pflicht zur CO2-Abscheidung beim Braunkohlenplan Welzow II nicht einführen will. In der ‚strategischen Umweltprüfung‘ sollen an keiner Stelle die Folgen der 210 Millionen Tonnen Kohlendioxid betrachtet werden. Das droht die extreme Klimaschädlichkeit der Braunkohleverstromung noch bis 2050 fortzuschreiben." sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, zugleich Mitglied des Brandenburger Braunkohlenausschusses. Zudem wollen die Landesbehörden eine Gutachterfirma beauftragen, die seit Jahren im Auftrag von Vattenfall tätig war. Die Umweltverbände erkennen den Gutachter nicht als unabhängig an und fordern die Neuausschreibung und Vergabe an Firmen ohne jede geschäftliche und personelle Verflechtung mit Vattenfall. Der Tagebau Welzow II ist einer von fünf neu beabsichtigten Vattenfall-Tagebauen in der Lausitz. Er würde zur Umsiedlung von 1255 Bürgern in Proschim, Welzow und Bahnsdorf führen, um 210 Millionen Tonnen Braunkohle zu fördern. Heute findet in Drebkau ein sogenannter "Scoping-Termin" zum Braunkohlenplan statt, bei dem Behörden und Verbände darüber diskutieren, welche Untersuchungen in der strategischen Umweltprüfung durchgeführt werden müssen. Am morgigen 25.Juni wird darüber zudem in der Sitzung des Braunkohlenausschusses in Cottbus berichtet. (Tagesordnungspunkt 7) Bei der Ablehnung der Volksinitiative "Keine neuen Tagebaue" vor einem knappen Jahr war der brandenburgische Landtag davon ausgegangen, "dass nach seiner Auffassung die Landesregierung neue Tagebaue nur dann genehmigt, wenn die dazugehörigen Kraftwerke zur Braunkohlenverstromung mit der CCS-Technologie ausgestattet werden." (Landtags-Drucksache 4-4672, S.2 und Beschlußprotokoll 4/70, S.2) Verbindlich kann die Regierung dieses politische Versprechen dadurch machen, "die Nutzung der heimischen Braunkohle unter Verwendung der CCS-Technologien als Ziel der Raumordnung und Landesplanung in den erforderlichen Braunkohlenplänen zu verankern", wie sie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage darstellte (Landtagsdrucksache 4-5312). Dies müßte nun geschehen, fehlt aber im Vorentwurf des Braunkohleplanes Welzow II. In der Anlage erhalten Sie die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Scoping-Termin sowie ein Hintergrundblatt der Umweltgruppe Cottbus über das begonnene Braunkohlenplanverfahren. (Im Internet unter www.lausitzer-braunkohle.de) Ansprechpartner: René Schuster 0151-14420487 |
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