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    Satzung im Volltext zum Download (PDF, 24 KB)

    Satzung der GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V.

    (Auszüge)

    § 1 Name, Sitz

    (1) Die Vereinigung führt den Namen "GRÜNE LIGA Brandenburg e.V." (nachfolgend kurz "die Vereinigung" genannt) und ist der Brandenburger Landesverband der Vereinigung "GRÜNE LIGA e.V.".

    (2) Die Vereinigung hat ihren juristischen Sitz in Potsdam und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Potsdam eingetragen.

    § 2 Zweck der Vereinigung

    (1) Zweck der Vereinigung ist die vorrangige Förderung des Natur- und Umweltschutzes und die weitgehende aktive, gestalterische Beteiligung an der Ökologisierung der Gesellschaft (nachstehend, zusammengenommen kurz "Ökologie" genannt; wobei Ökologie in einem umfassenden Sinne verstanden wird und auch ethische, humane, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte umfaßt), um die Lebensbedingungen von Menschen und Natur zu verbessern.

    (2) Weiterhin dient die Vereinigung der organisatorischen und praktischen Unterstützung der in ihr landesweit und regional organisierten Basis-, Fach-, Projektgruppen und Einzelmitglieder.

    Die Vereinigung strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Umwelt-, Bürgerinitiativen, Verbänden und anderen nichtstaatlichen Vereinigungen entsprechend der Satzung an.

    Die Vereinigung ist unabhängig und parteiübergreifend, grenzt sich gegen Nationalismus, Rassismus und Militarismus ab und ist mit der "Dritten Welt" solidarisch verbunden.

    (3) Anliegen des Vereins sind im wesentlichen:
    a) aktive Betreuung von schutzwürdigen Natur- und Landschaftsflächen und -objekten sowie Mitwirkung bei Maßnahmen im Umweltschutz.
    b) die Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten und der Verständigung und Zusammenarbeit von Vereinsmitgliedern und anderen nichtstaatlichen Akteuren in Sachen Ökologie.
    c) die Entwicklung eines Ökologiebewußtseins
    d) die Sensibilisierung zur ökologiegemäßen Wahrnehmung und Wertschätzung von Natur- und Umweltsituationen
    e) die Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Wissensvermittlung, insbesondere zu praktischen Ökologie-Erfahrungen, in grundsätzlichen wie in konkreten Fällen
    f) die Entwicklung ökologiegerechter, zugleich natur-, umwelt- und sozialverträglicher Handlungskonzepte, Umsetzungsprogramme, Unternehmungen und Projekte
    g) die Förderung basisdemokratischer Bestrebungen zur Erweiterung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung an ökologie-erheblichen Studien, Entscheidungsprozessen, Regelungen und Umsetzungsaktivitäten, die die Öffentlichkeit bzw. natur- und kulturräumliche Gegebenheiten tangieren, insbesondere an der Entwicklung der rechtlichen und administrativen Grundlagen hierzu
    h) die Umwidmung, Freihaltung, Verfügbarmachung bzw. Erstellung und Nutzung von Grundstücken und baulichen Einrichtungen für Ökologiezwecke
    i) Aufbau und Pflege internationaler Verbindungen zwecks Informationsaustausch und Zusammenarbeit im Bereich der - nicht durch Ländergrenzen teilbaren - Ökologie

    4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
    a) Die Vereinigung ist bemüht die Aufgaben nach § 29 BnatschG wahrzunehmen.
    b) bevorzugtes Engagement um ökologische Belange im kommunalen Bereich und regionalen Bereich
    c) Vortrags-, Schulungs- und Kulturveranstaltungen, Seminare, Tagungen, Workshops usw.,
    d) Austellungen, Informationsständen, Exkursionen, Publikationen und Pressearbeit
    e) Fachgruppenarbeit, Initiierung und Durchführung von Aktionen und Ökologieprojekten
    f) Mitwirkung an parlamentarischen Gremien und gesellschaftlichen Einrichtungen, insbesondere auch bei der Diskussion von Gesetzesentwürfen, Planungs- und Genehmigungsverfahren
    g) Aufbau und Pflege partnerschaftlicher Kontakte und Kooperation zu anderen Natur- und Umweltschutz- bzw. Ökologievereinigungen und Einzelinitiativen, besonders auch im Ausland und insbesondere in Entwicklungsgebieten
    h) Akzeptanz spezifischer Gestaltungsformen und Zusammenleben, insbesondere der Mitgliedsgruppen des Vereins- im Sinne einer Gemeinsamkeit in Vielfalt.
    i) Schaffung geeigneter Bedingungen für die inhaltliche Arbeit der Mitglieder und anderer an der Vereinsarbeit Beteiligter sowie deren Koordinierung

    § 3 Gemeinnützigkeit der Vereinigung

    (1) Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbare gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

    (2) Die Vereinigung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    § 4 Mitgliedschaft in der Vereinigung

    (1) Mitglieder in der o.g. Vereinigung können alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personenvereinigungen werden, die sich zur Satzung bekennen, die Ziele der Vereinigung unterstützen und im Sinne des Zwecks der Vereinigung aktiv oder fördernd tätig sein wollen und schriftlich um Aufnahme bitten.

    (2) Neben der aktiven Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen ist auch eine Fördermitgliedschaft möglich.

    (3) Die juristische und finanzielle Eigenständigkeit aller Mitglieder bleibt bewahrt.

    § 5 Struktur und Arbeitsweise der Vereinigung

    (1) Die Vereinigung arbeitet eigenständig als Brandenburger Landesverband in der Vereinigung "GRÜNE LIGA e.V." als Netzwerk der ökologischen Bewegung.

    (2) Die Vereinigung arbeitet in Form regionaler-, fach- und projektbezogener Gruppen. Der Landessprecherrat kann den fachbezogenen Gruppen den Status eines Facharbeitskreises (FAK) verleihen. Näheres regelt die Geschäftsordnung (GO) der FAK.

    (3) Die Projektarbeit der Gruppen der Vereinigung ist nicht an territoriale Verwaltungsgrenzen im Land Brandenburg gebunden.

    § 6 Organe der Vereinigung

    Die Organe der Vereinigung sind:
    -die Landesmitgliederversammlung
    -der Landessprecherrat
    -die Revisionskommission
    -die Schiedskommission

    § 12 Aufbringen der Mittel der Vereinigung

    (1) Die Finanzierung der Vereinigung erfolgt aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Geldern der öffentlichen Hand, eigenerwirtschafteten Mitteln sowie Projektfördermitteln. Den Umgang mit den Mitteln regelt die Geschäftsordnung.

    § 13 Urheberschaft

    (1) Veröffentlichungen und Verlautbarungen der Fach- und Projektbezogen arbeitenden Gruppen innerhalb der Vereinigung sind mit vollem Namen (GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. ) und dem Titel der Fach- bzw. Projektgruppe zu unterzeichnen. Mitgliedsgruppen werden dazu angehalten, ihre Mitgliedschaft zur "GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V." kenntlich zu machen.