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Achtung: Die GRÜNE LIGA Brandenburg hat eine neue Internetseite: www.grueneliga-brandenburg.deBitte aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Lesezeichen.Das Landesbüro anerkannter NaturschutzverbändeEs ist eine Besonderheit, daß die nach §§ 59, 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbände im Land Brandenburg ein gemeinsames Büro unterhalten. An diesem Büro, mit Sitz in Potsdam sind derzeit folgende Verbände beteiligt: Die Mitarbeit für weitere nach §§ 59, 60 BNatSchG anerkannte Verbände im Land Brandenburg ist auf Antrag des Verbandes möglich. Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. ist ebenfalls nach §§ 59, 60 BNatSchG anerkannter Verband in Brandenburg, hat aber keinen Vertreter im Landesbüro. Aufgabe und Zweck des gemeinsamen Büros ist die Wahrung der Mitwirkungsrechte nach §§59, 60 BNatSchG. Für die sich daraus ergebende Bearbeitung von Antragsverfahren werden die lokalen Gruppen der Verbände einbezogen. |
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