Die biomedizinische Forschung bestimmt zukünftig, wieviel ein Menschenleben wert istAb 1. Dezember 1999 tritt die strittige Bioethik-Konvention in KraftBerlin, 16.11.99. Die GRÜNE LIGA e.V. wendet sich mit einem offenen Brief an alle Fraktionen des Bundestages, um die Einrichtung der Enquete-Kommission zur Bioethik dennoch zu fordern. Ab dem 1. Dezember 1999 soll die inzwischen von fünf Staaten (Griechenland, San Marino, die Slowakei, Slowenien und Dänemark) ratifizierte Bioethik-Konvention (BEK) als erstes derartiges internationales Abkommen in Kraft treten; auch bekannt unter dem Namen "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin". Diese Bezeichnung suggeriert lediglich den europaweiten Schutz der Menschenwürde, weil sich die vertragschließenden Staaten über die Definition des zu schützenden Menschen nicht einigen konnten und dies dem Verfügungsrecht der einzelnen Staaten überlassen. Tatsächlich unterhöhlt die Konvention deutsches und international geltendes Recht (die Verfassung und den Nürnberger Codex von 1948), auch dann, wenn Deutschland die Konvention selbst bisher noch nicht unterzeichnet hat; denn: Deutschland will bei Zusatzprotokollen zur BEK mitreden (z.B. Antiklonprotokoll), was politisch von einer Unterzeichnung des "Menschenrechtsabkommens" abhängig gemacht wird. Die von der Forschungslobby ständig propagierte voranschreitende technische Entwicklung in der Biomedizin gebiete die kritische Auseinandersetzung mit den neuen Möglichkeiten. Aber: wer "einer zielgerichteten, keinesfalls rückwärts gewandten Auseinandersetzung" das Wort redet, baut in Gedanken bereits fundamental gegebene ethische Werte ab. Er sägt den Baum ab, will auf dessen Äpfel aber trotzdem nicht verzichten. Die BEK will zugunsten der "Forschungsfreiheit" europaweit Mindeststandards für den Umgang mit Menschenrechten bezüglich der Forschung an nicht-einwilligungsfähigen (d.h. "behinderten, alten, dementen, komatösen") Menschen festlegen, die sich dabei von Staat zu Staat relativieren lassen, weil sich die unterzeichnenden Staaten uneinig darüber sind, wie menschliches Leben im Sinne der Forschung zu definieren ist und wann Eingriffe am Menschen ethisch vertretbar sind. "In der Praxis bedeutet das eine Aufweichung bestehender Menschenrechte und einen ersten Schritt zurück zu Euthanasie und genetischem Mißbrauch. Im Zusammenhang mit der ab dem 1.September möglichen Patentierung von Lebewesen erhöht sich damit der Druck auf bestehendes deutsches Recht, die genetische Auslese vom sogenannten "lebensunwerten Leben" zu forcieren.", so Inge Stenzel vom FAK Gentechnik der GRÜNEN LIGA. Die GRÜNE LIGA hatte sich bereits 1997 gegen die Bioethik-Konvention ausgesprochen und diesen Beschluß dem Bundesjustizministerium mitgeteilt. In der Zwischenzeit haben wir nicht nur die Diskussionen verfolgt sondern auch selbst teilgenommen. Wir haben festgestellt, daß der Diskussionsbedarf in der Bevölkerung groß ist, insbesondere in den neuen Bundesländern. Darum haben wir es begrüßt, daß im Februar 1998 die Bundestagspräsidentin Frau Süßmuth die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Klärung der brisanten Entwicklung in Forschung und Gesundheitswesen empfohlen hat und die jetzt regierenden Parteien diesen Vorschlag begrüßt haben. Um so unverständlicher ist der Beschluß der SPD-Fraktion vom 27.9.99 mit zwei Drittel-Mehrheit gegen die Enquete-Kommission. Wie halten das für einen eklatanten Wortbruch. Wir sind der Überzeugung, daß die anstehende Entscheidung über die Bioethik-Konvention und damit die Entscheidungen über Embryonenforschung, Genomanalyse bei Embryonen, Forschung mit embryonalen Zellen und Klonen von großer Tragweite sind, weil sie gegen bestehendes deutsches Recht verstoßen (EmbryonenschutzG, Verbot von Präimplantationsdiagnostik und Klonen). Die Preisgabe unseres Rechtes zugunsten der Forschungsfreiheit würde dem Forschungsmißbrauch Vorschub leisten. Wir halten die einseitige Orientierung der modernen Medizin auf genetische Forschung für einen verhängnisvollen Irrtum, weil Gesundheit nicht mit der Funktionsweise der Gene erklärbar ist und weil die steigende Tendenz, Gentests anzubieten, Menschen mit Wissen allein läßt, mit dem sie nicht umgehen können, weil die Vorhersage von Krankheitsrisiken nicht durch Therapien entschärft werden kann. Damit verliert aus unserer Sicht medizinische Betreuung ihren Sinn. Erinnern möchten wir auch daran, daß es nach geltendem medizinischen Recht (Nürnberger Kodex 1948) unmöglich ist, an Einwilligungsunfähigen Forschungen (noch dazu fremdnützige) durchzuführen. Dieser Status darf nicht geändert werden, weil uns die Vergangenheit mahnt, Euthanasie in jedweder Form nicht wieder zuzulassen. Wir fordern die Fraktionen auf, diese und weitere anstehenden Fragen nicht unter Zeitdruck abzuhandeln. Sie sollen sich dafür einsetzen, daß die öffentliche Diskussion über die Risiken und Nebenwirkungen der Bioethik-Konvention nicht durch Schaffung von Tatsachen abgebrochen wird. Die Enquete-Kommission ist unverzichtbar zur Entscheidungsfindung darüber, daß Menschenwürde nicht zu Gunsten der Forschungsfreiheit relativiert und eine Ethik der Interessen dominant wird.
Ansprechpartnerin für Fachfragen
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