Geplanter Neubau des Arbeitsamtes in der Saaleaue am Petersenplatz (Montage: IG)

Letzte Information:

Nachdem das Bürgerbehren duch die Stadt Jena zeitlich drastisch beschränkt und damit unmöglich gemacht wurde, haben die Vertrauenspersonen des Begehrens Widerspruch beim Landesverwaltungsamt (LVA) eingelegt.
Da dieser vom LVA abgelehnt wurde, haben Isabelle Marquardt und Marco Schrul als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Anfang Dezember 1999 Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht.
Für den Rechtsstreit sind wir dringend auf
Spenden angewiesen.

Wir sind nach wir vor optimistisch, daß der Arbeitsamtsneubau in der Saaleaue verhindert werden kann. Für das Jahr 2000 sind bisher keine Mittel für den Bau bei der Bundesanstalt für Arbeit eingestellt. Die ökologisch und städtebaulich sinnvolleren Lösungen in Lobeda und Jena-Nord stehen nach wie vor zur Verfügung. mas

Bürgerbegehren:
Mehr Demokratie in der Stadtplanung

Der weitere Inhalt:
Der Original-Text des Bürgerbegehrens
Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ)

Der Originaltext:

Bürgerbegehren: "Mehr Demokratie in der Stadtplanung"

In den letzten Jahren wurden in der Stadt Jena immer wieder umstrittene Bauvorhaben ohne die Beteiligung der Bevölkerung genehmigt. Dabei hat der Stadtrat nach dem bundesdeutschen Baugesetzbuch (BauGB) das Recht, Bebauungspläne aufzustellen. In dem Verfahren zur Aufstellung dieser Bebauungspläne ist eine Bürgerbeteiligung (§ 3 BauGB) in zwei Stufen vorgesehen.

Das jüngste Beispiel für die Nichtbeteiligung der Bürger ist die Planung des Arbeitsamtsneubaus zwischen Saale und Petersenplatz. Mit großer Mehrheit hatte sich der Jenaer Stadtrat noch im Frühjahr 1998 für einen Um- bzw. Neubau des Arbeitsamtes in Lobeda ausgesprochen. Nachdem die Bundesanstalt für Arbeit jedoch im Herbst 1998 erklärt hatte, am Standort zwischen Saale und Petersenplatz zu bauen, beschloß der Stadtrat, einen Neubau auch an der Saale zu unterstützen.

Bisher verzichtete der Stadtrat jedoch darauf, für die Fläche des zukünftigen Arbeitsamtes einen Bebauungsplan aufzustellen. Dadurch werden die Bürger wie schon öfter nicht am Planverfahren beteiligt. Fürchtet der Stadtrat das Votum der Lobedaer für den Ausbau des bisherigen Standortes? Warum sollen die Anwohner des Petersenplatzes, die Umweltverbände und die anderen Träger öffentlicher Belange nicht wie üblich am Planverfahren für den Neubau eines Arbeitsamtes beteiligt werden?

Wir fordern in unserem Bürgerbegehren die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 17 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO vom 16. August 1993 mit Änderung vom 8.6. und 16.6.1995). Mit Ihrer Unterschrift als Wahlberechtigter im Wahlbereich Jena unterstützen Sie unser Bürgerbegehren für "Mehr Demokratie in der Stadtplanung"!

Ich unterstütze das Bürgerbegehren für den Bürgerentscheid "Mehr Demokratie in der Stadtplanung".

Die vorgesehene Frage für den Bürgerentscheid:
Stimmen Sie im konkreten Fall des geplanten Neubaus des Arbeitsamtes der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der eine zweistufige Bürgerbeteiligung (gemäß § 3 BauGB) ermöglicht, für den Bereich zwischen Saale, Petersenplatz und der Straße "Camsdorfer Ufer" zu?

Unterschriftenlisten

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