
Letzte Information:
Nachdem das Bürgerbehren duch die Stadt Jena zeitlich drastisch beschränkt und damit unmöglich gemacht wurde, haben die Vertrauenspersonen des Begehrens Widerspruch beim Landesverwaltungsamt (LVA) eingelegt.
Da dieser vom LVA abgelehnt wurde, haben Isabelle Marquardt und Marco Schrul als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Anfang Dezember 1999 Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht.
Für den Rechtsstreit sind wir dringend auf Spenden angewiesen.
Wir sind nach wir vor optimistisch, daß der Arbeitsamtsneubau in der Saaleaue verhindert werden kann. Für das Jahr 2000 sind bisher keine Mittel für den Bau bei der Bundesanstalt für Arbeit eingestellt. Die ökologisch und städtebaulich sinnvolleren Lösungen in Lobeda und Jena-Nord stehen nach wie vor zur Verfügung. mas
Der weitere Inhalt:
Bürgerbegehren: "Mehr Demokratie in der Stadtplanung"
In den letzten Jahren wurden in der Stadt Jena immer wieder umstrittene Bauvorhaben
ohne die Beteiligung der Bevölkerung genehmigt. Dabei hat der Stadtrat nach dem
bundesdeutschen Baugesetzbuch (BauGB) das Recht, Bebauungspläne aufzustellen.
In dem Verfahren zur Aufstellung dieser Bebauungspläne ist eine Bürgerbeteiligung
(§ 3 BauGB) in zwei Stufen vorgesehen.
Das jüngste Beispiel für die Nichtbeteiligung der Bürger ist die Planung des
Arbeitsamtsneubaus zwischen Saale und Petersenplatz. Mit großer Mehrheit hatte
sich der Jenaer Stadtrat noch im Frühjahr 1998 für einen Um- bzw. Neubau des
Arbeitsamtes in Lobeda ausgesprochen. Nachdem die Bundesanstalt für Arbeit jedoch
im Herbst 1998 erklärt hatte, am Standort zwischen Saale und Petersenplatz zu bauen,
beschloß der Stadtrat, einen Neubau auch an der Saale zu unterstützen.
Bisher verzichtete der Stadtrat jedoch darauf, für die Fläche des zukünftigen
Arbeitsamtes einen Bebauungsplan aufzustellen. Dadurch werden die Bürger wie schon
öfter nicht am Planverfahren beteiligt. Fürchtet der Stadtrat das Votum der Lobedaer
für den Ausbau des bisherigen Standortes? Warum sollen die Anwohner des Petersenplatzes,
die Umweltverbände und die anderen Träger öffentlicher Belange nicht wie üblich
am Planverfahren für den Neubau eines Arbeitsamtes beteiligt werden?
Wir fordern in unserem Bürgerbegehren die Durchführung eines Bürgerentscheids
nach § 17 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO vom 16. August 1993 mit Änderung
vom 8.6. und 16.6.1995). Mit Ihrer Unterschrift als Wahlberechtigter im Wahlbereich
Jena unterstützen Sie unser Bürgerbegehren für "Mehr Demokratie in der Stadtplanung"!
Ich unterstütze das Bürgerbegehren für den Bürgerentscheid
"Mehr Demokratie in der Stadtplanung".
Die vorgesehene Frage für den Bürgerentscheid:
Zum Downladen der Unterschriftenlisten bitte hier klicken .
Bürgerbegehren:
Mehr Demokratie in der Stadtplanung
Der Original-Text des Bürgerbegehrens
Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ)
Stimmen Sie im konkreten Fall des geplanten Neubaus des Arbeitsamtes
der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der eine zweistufige Bürgerbeteiligung
(gemäß § 3 BauGB) ermöglicht, für den Bereich zwischen Saale, Petersenplatz und
der Straße "Camsdorfer Ufer" zu?