Der Unterschied zwischen Halle und München oder: Wie ein Lobby-Gutachten einen Stadtratsbeschluss vereitelte


    Die Sitzung der halleschen Stadträte am 27.10.99 hat keinen Beschluss darüber gefasst, dass auf städtischen Agrarflächen keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und in städtischen Landwirtschaftsbetrieben keine Futtermittel aus GVO verwendet werden und hat das Problem in den Umweltausschuss verwiesen.

    Der hallesche Oberbürgermeister stützt sich in der ablehnenden Stellungnahme der Verwaltung auf ein Gutachten (GA) des Technologie- und Gründerzentrums (TGZ) v. 21.10.99. Er bezieht sich dabei
    1. auf die Schutzfunktion des Gentechnik-Gesetzes (GenTG), die nach seiner Auffassung ausreichenden Gefahrenschutz biete,
    2. die zu beachtende "mittelbare Drittwirkung der Grundrechte", die einer vertraglichen Regelung entgegenstehe, (gemeint ist, dass ein Landwirt, der willens ist, mit GVO zu arbeiten, nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG nicht in seinem Recht auf Gewerbeausübung verletzt werden dürfe),
    3. die Schwierigkeiten der Überwachung des vertraglich Vereinbarten. Der Einsatz von Fachpersonal zur Beurteilung von Verstößen könne von der Stadt nicht finanziert werden infolge der "sehr angespannten Haushaltslage".
    4. Er möchte das Problem lieber an die zuständigen Landwirtschaftskammern mit deren Sach- und Fachwissen verweisen.
    5. Er sieht auch deshalb keinen Handlungsbedarf, weil die meisten Pachtverträge noch nicht ausgelaufen sind.
    Fazit: Der hallesche OB will nicht.

    Anders lief die Aktion in München. München hat im Februar 99 als erste Stadt im Bundesgebiet einen Beschluss "Landwirtschaft ohne GT" gefasst und festgelegt: "Die städtischen Güter verwenden auch künftig weder Saatgut noch Futtermittel, die gentechnisch verändert wurden. Die Richtlinien für die Biobetriebe schließen die Verwendung gentechnisch veränderter Produktionsmittel ohnehin aus. Bei Futtermitteln werden nur selbsterzeugte, bzw. aus der Region stammende nachweislich gentechnikfreie Produkte eingesetzt.

    Bei der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen werden künftig Pächter bevorzugt, die auf die Verwendung von transgenem Saatgut verzichten. Bei bereits laufenden Pachtverhältnissen wird versucht, mit den Pächtern einen entsprechenden Verzicht zu vereinbaren. Die Kampagne "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen" des Bund Naturschutz wird gemäß den Feststellungen zu den Punkten 1 und 2 unterstützt."

    Im Münchner Stadtrat hat der Bund Naturschutz offenbar die Lobby wie in Halle das Technologie- und Gründerzentrum zur Förderung der biotechnologischen Wissenschaften, insbesondere der Gentechnik. Das Gutachten des TGZ ist gleichsam als Schutzschild für perspektivische Arbeiten zu verstehen. Mit folgenden Argumenten wird darin die Initiative der HAL-Fraktion vom Tisch gefegt:
    1. GT ist eine unverzichtbare Methode modernen Pflanzenzüchtung.
    2. Im Handel befindliche gentechnisch veränderte Lebensmittel sind für die Menschen unbedenklich.
    3. Die Akzeptanz der GT in der Bevölkerung wird sich verbessern, sobald die Vorteile für die Verbraucher deutlicher werden.
    4. Gentechnisch veränderte Pflanzen sind kein Risiko für Ökologie und Umwelt.

    Zum allergenen Risiko wird ausgeführt, dass "durch die modernen gentechnischen Methoden vielmehr die für die Allergenität verantwortlichen Eiweißsequenzen aus Kulturpflanzen entfernt werden. So gibt es in Japan bereits durch Gentechnik hergestellten allergenfreien Reis für Reis-Allergiker und in Amerika allergenfreies Soja für Soja-Allergiker".

    Die "Reis-Nachricht" stützt sich auf eine Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML): Die Grüne Gentechnik. Landwirtschaft heute. 1997. "Richtig ist, dass diese Aussage jeder Grundlage entbehrt. Auf Anfrage teilte das Mitsui Plant Biotechnology Research Institute in Japan mit, dass eine solche Pflanze nicht existiere und das Projekt eines nicht allergenen Reises wieder aufgegeben wurde. Zur Begründung führte der Wissenschaftler Yuichi Tada aus, dass Reis eine Vielzahl von allergen wirkenden Inhaltsstoffen enthält. Schon die Versuche, die Bildung einzelner Allergene dauerhaft zu unterbinden, waren nicht erfolgreich." (Markus Raubuch: "Die Grüne Gentechnik" - Zukunftstechnologie mit geringem Risiko? Aus: Landwirtschaft 99. Der kritische Agrarbericht. Daten, Berichte, Hintergründe. Positionen zur Agrardebatte. Hg.: Agrarbündnis).

    Raubuch berichtet weiter über die noch nicht erfolgreich abgeschlossene Geschichte der Züchtung einer anderen transgenen Reissorte, die das Provitamin A bildet und im Korn einlagert und vom BML als bahnbrechender Erfolg für 200 Millionen Menschen in Entwicklungsländern, die unter Vitamin A-Mangel leiden, gefeiert wurde (1997). "Richtig ist, dass nach Angabe der Schweizer Arbeitsgruppe dieses Projekt noch weit davon entfernt ist, erfolgreich abgeschlossen zu sein. Verschwiegen wird, dass der Vitamin A-Mangel in vielen Regionen erst aufgetreten ist, als aufgrund wirtschaftlicher Interessen die traditionelle, vielfältig ausgerichtete Landwirtschaft einer Intensivlandwirtschaft mit Monokultur gewichen ist. Unklar ist darüber hinaus, ob der Vitamin A-Reis als Lebensmittel genießbar sein wird. Sollte er einmal als Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, so muss bei dem Verzehr die Gefahr einer Überdosierung ausgeschlossen sein" (Raubuch a.a.O.).

    Im Gegensatz zur Grundidee von Langzeituntersuchungen, die schleichende Wirkungen bzw. Anzeichen dafür erfassen sollen, ob ökologische und gesundheitliche Effekte vorhanden sind, basiert die These von der Sicherheit GVO auf der Vorstellung, dass bislang in relativ kurzen Zeiträumen in Labor- bzw. Gewächshausumgebung wenig Effekte feststellbar waren.

    In einem Nachtrag vergleicht der TGZ-Gutachter in seiner Eigenschaft als Bürger der neuen Bundesländer den von der HAL-Fraktion in den Stadtrat eingebrachten Antrag über das Einsatzverbot GVO auf städtischen Agrarflächen mit der in der DDR geübten Beschlusspraxis durch die Machtorgane von Partei und Staat. Er schließt mit den Worten: "Ich habe mir von der Wende versprochen, dass in Zukunft überzeugt wird, statt verboten. Ich bin enttäuscht, dass führende Mitglieder von Bündnis 90 dies anders sehen. Eine Organisation, die in das alte Horn stößt, brauche ich nicht und viele andere Menschen brauchen sie auch nicht" (Lukas, TGZ).

    Ein Unfehlbarkeitsurteil, das betreten macht über die Unfähigkeit, die eigene Überzeugung infrage zu stellen, z.B. durch wachsende Vorbehalte in EU-Mitgliedsstaaten angesichts bestehender Unsicherheiten über die Folgen der Ausbringung von Transgenen in die Umwelt. Im Gegensatz zu Deutschland, wo immer noch einseitig auf GT orientiertes Denken vorherrscht, greift in Frankreich, Österreich, Dänemark, Italien, Griechenland, Luxemburg ein Nachdenken über
    1. die Welthandelszwänge, die keinem Land erlauben, gentechnisch veränderte Produkte auszugrenzen,
    2. die Konsequenzen der durch GT bevorstehenden neuen Intensivierung im Agrarbereich (GT als Rationalisierungsindustrie),
    3. die Negierung der Technikfolgenabschätzung gegenüber der Akzeptanzdiskussion als "neues demokratisches Defizit",
    4. die Kennzeichnungsproblematik.

    Niemand von denen, die heute die Macht auf ihrer Seite haben, spricht von dem "Nichtwissen" über Folgen aus Freisetzungen von GVO. Ulrich Beck, (Autor von "Risikogesellschaft") und Professor für Soziologie an der Maximilian-Universität in München sagt: "Dieses Mal sind wir mit einer biologischen Hybris konfrontiert. Immer wieder wird erzählt, dass Genetik, die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, auf dem Wege ist, das Leben zu verlängern, Krankheiten zu besiegen und den Hunger in der Welt zu überwinden. Aber dieses Werbeversprechen beruht auf der falschen Prämisse, dass wir wissen, was wir tun. Das Gegenteil ist richtig: Keiner kennt die Folgen und Nebenfolgen gentechnischer Erfolge. Daher müssen Wissenschaftler vor allem eins tun: über ihre Unsicherheit öffentlich Rechenschaft ablegen, diese anerkennen und bekennen - was immer die professionellen, finanziellen und politischen Implikationen sind. Das wissenschaftliche Ethos erfordert es, diese Zweifel einer größeren Öffentlichkeit darzulegen. Viel zu viele Stellungnahmen namhafter Wissenschaftler missachten diese Verantwortung. Geschieht dies, endet damit sicher nicht der Risikokonflikt, aber es könnte eine Debatte beginnen, in welcher die Beziehungen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Demokratie neu bestimmt und abgestimmt werden müssen" (aus SZ v. 3./4.7.99).
    Frage an unsere halleschen Wissenschaftler: Wer kann sich vorstellen, sein Handeln so auszurichten?

    Orientierungshilfen zu GT in der Landwirtschaft, vorwiegend aus: Landwirtschaft 99. Der kritische Agrarbericht, M.Raubuch: Die "Grüne Gentechnologie" Zukunftstechnologie mit geringem Risiko?, S. 222-228

    1. GT ist nicht gleich Biotechnologie. Eine Vermischung der Begriffe dient der Akzeptanzerhöhung.
    2. Herbizidresistente GVO schreiben die Chemisierung der Landwirtschaft fest; kurzfristige Leistungssteigerung negiert die ganzheitliche Betrachtung, die umweltschonende nachhaltige Landwirtschaft.
    3. Ausweitung des Patentschutzes auf GVO erhöht den ökonomischen Druck auf Landwirtschaftsbetriebe. Gentechnische Eingriffe nach amerikanischem Beispiel zielen auf Erhaltung und Ausbau der Intensivlandwirtschaft mit großflächig angebauten Monokulturen. Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft wie der ökologische Landbau in den reichen Industrieländern oder die Subsistenzwirtschaft in den armen Ländern bedarf der Gentechnik nicht.
    4. Grüne GT beschleunigt die konventionelle Pflanzenzucht nicht infolge der Aufwendungen zum Aufspüren und Anpassen eines geeigneten Gens.
    5. Grüne GT ist mehr als ein neues Instrument der Pflanzenzüchtung: natürliche Barrieren (Artgrenzen) werden durchbrochen; Stücke der Erbinformation aus Tieren, Bakterien oder Viren werden in Pflanzen eingebracht.
    6. Das gesundheitliche Potential gentechnischer Eingriffe geht nicht allein von den aufgenommenen Genen aus, sondern auch von den neuen Inhaltsstoffen, die aufgrund der Erbinformationen gebildet werden. Nur bekannte Allergene sind sicher nachweisbar. "Das allergene Potential von neueingeführten Proteinen ist nicht abschätzbar" (Dt. Ärztetag 1996).
    7. Schutz gegen Viruskrankheiten ist auch ohne GT möglich. Z.B. sind genetisch gegen Rhizomania-Krankheit (Wurzelbärtigkeit) veränderte Zuckerrüben überflüssig, weil seit Jahren Hochleistungssorten mit konventionell eingekreuzter Toleranz im Handel sind. Ziel der GenTech-Konzernen sind Lizenzgebühren aus Patentanmeldungen.
    8. Die proklamierte Einsparung von Pflanzenschutzmitteln ist z.B. bei virusresistenten Zuckerrüben nicht nachweisbar.
    9. Genetisch veränderte insektengiftige Pflanzen schädigen Nichtzielorganismen, d.h. Nützlinge (z.B. bei Mais die Florfliegen, bei Kartoffeln die Marienkäfer)
    10. In Deutschland bzw. Europa ist die Gefahr des Auskreuzens bei Freisetzungen von genveränderten Raps und Rüben gegeben, weil natürliche Kreuzungspartner vorhanden sind. In den Verhandlungen des Internationalen Biosafety-Protokolls im Rahmen der UN-Konvention über die biologische Vielfalt wurde immer wieder gefordert, dass GVO nicht in den Zentren ihres Ursprungs und ihrer biologischen Vielfalt freigesetzt werden sollten (UNEP Namibia, 02/99).
    11. Es gibt keinen sicheren Umgang mit freigesetzten GVO, weil sie grundsätzlich nicht rückholbar sind und weil über 90 % der Bodenmikroorganismen noch nicht bekannt sind. Damit nehmen GVO im Spannungsfeld des Nachhaltigkeitsprinzips eine Sonderstellung ein.
    12. In den wenigsten Fällen wird eine ökologische Begleit- oder Risikoforschung durchgeführt. Weltweit gab es erst einen Versuch einer umfassenden ökologischen Untersuchung: das PROSAMO-Projekt an Raps in England. Negative Effekte können erst nach Jahren oder Jahrzehnten auftreten. Die Untersuchungen des PROSAMO-Projektes sind nicht auf andere Pflanzen und andere eingebaute Eigenschaften übertragbar. Das Umweltbundesamt fordert seit 1995 die Durchführung von Langzeitmonitorings. Dass es dafür immer noch kein ausgereiftes Konzept gibt, ist bedenklich, weil bereits GVO und Produkte freigesetzt, angebaut und verzehrt werden. In Deutschland fanden bis 08/99 an 468 Standorten Freisetzungen statt (RKI).
    13. Unerwünschte Folgen von Freisetzungen können sein: Resistenzbildung bei Schadinsekten gegenüber transgenen Toxinen, ungewollte Ausbreitung bzw. Einbürgerung von Unkräutern durch Einkreuzung transgener Eigenschaften...

    16.11.99
    Inge Stenzel
    FAK Gentechnik der GRÜNEN LIGA