Potsdam, 11.05.2021: Ende April endete eigentlich die Schonfrist für den Pächter des Domstiftsgutes Heinrich Thiermann. 300 Hektar Spargelanbau im Europäischen Vogelschutzgebiet sollte er rückbauen. Warum Brandenburgs OB Scheller die Rückbauverfügung jetzt sogar ganz ausgesetzt hat, wollen die Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga genau wissen und bemühen das Umweltinformationsgesetz.
Ende April hatte Brandenburgs Oberbürgermeister Scheller nicht nur die Frist für eine amtliche Rückbauverfügung verlängert, sondern diese direkt ausgesetzt. Fachliche Erkenntnisse wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtages, naturschutzfachliche und rechtliche Einschätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, selbst höchstrichterliche Rechtsprechung, die gegen den Anbau von Folienspargel in Vogelschutzgebieten sprechen, ignoriert er dabei offenbar bewusst.
Das Bündnis aus GRÜNE LIGA, BUND, NABU, Fridays For Future,
Bündnis90/Die GRÜNEN und DIE LINKE bedankt sich bei allen
Unterstützer:innen. „Hinter uns liegen sechs Wochen mit intensiven
Gesprächen und Diskussionen. Wir haben festgestellt, das sich die
Menschen trotz dieser besonderen Zeiten für die Umweltbelange wie
Hochwasser- und Naturschutz und nicht zuletzt für eine ökologisch
zukunftsfähige Entwicklung ihrer Stadt interessieren und engagieren
wollen.“ so Grit Tetzel vom Bündnis.
„Die GRÜNE LIGA begrüßt außerordentlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das Verbot zwei der bienengefährlichsten Neonikotinoide für das Freiland aufrechtzuerhalten. Damit wurde die Klage der Hersteller abgewiesen“, so Tomas Brückmann, Pestizidexperte der GRÜNEN LIGA. „Das EuGH hat damit einen wesentlichen Schritt zu einem europaweiten, wirksamen Insektenschutz getan. Neonikotinoide haben einen wesentlichen Anteil am Insektensterben“, ergänzt der Biologe: Die GRÜNE LIGA fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, die nationale Pestizidgenehmigungsbehörde (BVL) anzuweisen, ab sofort keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz der für das Freiland verbotenen Neonikotinoiden mehr zu erteilen“, erklärt Brückmann heute gegenüber Medienvertretern.
Berlin/Cottbus 03.05.2021: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA halten die Weiterbetriebszulassung für den Braunkohletagebau Jänschwalde für rechtswidrig. Die DUH hat deshalb heute mit Unterstützung der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ihre Widerspruchsbegründung eingereicht. Zuvor hat das LBGR bereits einräumen müssen, dass der Wasserentzug aus dem in der Nähe des Braunkohletagebaus gelegenen Pinnower Sees nicht gestoppt werden konnte. Damit muss die brandenburgische Bergbehörde die Rechtsmäßigkeit nun erneut prüfen.
„Wir halten die aktuelle Betriebszulassung für rechtswidrig. So hat sich gezeigt, dass die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) den vom Tagebau verursachten Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht unter Kontrolle hat. Die Auswirkungen des Tagebaus auf Eichenbestände und geschützte Tierarten wurden auch nur ungenügend geprüft. Das Bergamt muss jetzt die Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung im Licht der aktuellen Erkenntnisse überprüfen“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.
Nach langem Ringen und sprichwörtlich in letzter Minute wurde eine Einigung erzielt, sich gemeinsam auf den Weg für eine Verkehrswende in Brandenburg zu machen. Wichtige Eckpunkte für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2050 sind dabei: Ein verbindlicher landesweiter Radwegeplan, ein kreisübergreifendes Konzept für attraktive ÖPNV-Angebote, die Überprüfung von Straßenbauvorhaben und ein Reaktivierungskonzept für stillgelegte Bahnstrecken.
Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg jetzt! wird kein Volksbegehren beantragen, sondern mit der Landesregierung in einen Dialogprozess zur Umsetzung seiner Ziele eintreten. Darauf haben sich das Bündnis und die Koalitionsfraktionen gestern Abend verständigt. Am Ende einer langen und mühsamen Verhandlung, die zeitweise kurz vor dem Scheitern stand, gelang sprichwörtlich in letzter Minute doch die Einigung. Dem gemeinsamen Entwurf für einen Entschließungsantrag muss am 29. April noch vom Landtag zugestimmt werden.