Mit großer Erleichterung und Zustimmung haben wir – das Bündnis Bahn für Alle und die Gruppe Bürgerbahn statt Börsenbahn – zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung nunmehr das erfolgreiche Bahnkonzept des „Integralen Taktfahrplans“ (ITF) als Grundlage für einen „Deutschland-Takt“ aufgreifen und bis 2030 verwirklichen will. Wir halten den jetzt verkündeten Zeitplan („bis 2030“) für durchaus ehrgeizig, aber auch notwendig und überfällig, denn seit einer entsprechenden Entscheidung im Nachbarland Schweiz sind nunmehr genau 30 Jahre und seit der dortigen Umsetzung bereits 14 Jahre vergangen. Dabei wird es nicht leicht sein, die inzwischen erfolgten, den ITF-Prinzipien widersprechenden Planungen, Baumaßnahmen und ihre Folgen zu korrigieren. So wurden Jahrzehnte lang Weichen und Überholgleise herausgerissen, Flaschenhälse vor und hinter den Knoten aufgebaut bzw. nicht beseitigt, Fahrzeiten auf den früher noch ITF-gerechten Magistralen (z.B. Hannover-Würzburg) verlängert und damit funktionierende Knoten beeinträchtigt. Bei der Ende 2017 vollendeten Neubau-strecke Berlin-München wird es nicht leicht sein, für die nicht zusammenpassenden Knoten Nürnberg, Erfurt und Halle/Leipzig Notlösungen zu finden.
Berlin, 11.10.2018. Umweltministerin Svenja Schulze stellte am Rande des „Forums Biologische Vielfalt“ einen neunteiligen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Insektensterbens vor. Die Maßnahmen reichen von der Schaffung neuer Lebensräume für Insekten, über die Minderung des Einsatzes von Pestiziden bis hin zu einer Verbesserung der Finanzierung. Dieser Katalog wird allerdings nicht sofort wirksam. Er soll im ersten Schritt öffentlich diskutiert und danach im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Bundesregierung plant die Maßnahmen zum Insektenschutz jährlich mit einem Förderumfang von 100 Millionen Euro zu unterstützen. Der Umweltverband GRÜNE LIGA e.V. begrüßt das Maßnahmenprogramm, fordert aber gleichzeitig eine schnelle Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Am 28. April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheitena,in der detailliert dargelegt wird, wie sich der Europäische Gerichtshof dazuäußert, wie nationale Richter mit den von Bürgern gegen Entscheidungen,
Handlungen oder Unterlassungen von Behörden der Mitgliedstaaten, diesich auf die Umwelt auswirken, erhobenen Rechtsmitteln umgehen solltenb.
Der Bürgerleitfaden enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Mitteilung in Form von „Häufig gestellten Fragen“. Die Mitteilung selbst ist eine übergeordnete Informationsquelle und sollte für ausführlichere Erläuterungen herangezogen werden. Im gesamten Text des Leitfadens
sind Querverweise enthalten.
Der Bürgerleitfaden wurde von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission erstellt. Er ist weder bindend, noch ist beabsichtigt, vom Inhalt der Bekanntmachung abzuweichen.
a C(2017) 2616 (ABl. C 275 vom 18.8.2017, S. 1), in verschiedenen Sprachversionen unter http://ec.europa.eu/environment/aarhus/legislation.htm.
b Dies gilt nicht für Klagen, die von einer Privatperson gegen eine andere Privatperson erhoben werden, siehe Absatz 15 der Mitteilung.
Berlin, 9. Oktober 2018. Hundert europäische Umwelt- und Naturschutzverbände starten heute bis zum 4. März 2019 eine gemeinsame Kampagne, um Bürgerinnen und Bürgern in allen EU-Mitgliedsstaaten den Wert einer starken europäischen Gesetzgebung zum Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers mit alltagsnahen Botschaften und Bildern vor Augen zu führen.
Hintergrund der Initiative ist eine Ende September gestartete Bürgerbefragung der EU-Kommission zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz von Flüssen, Seen, Küstengewässer und Grundwasservorkommen umzusetzen. In einem sogenannten „Fitness Check“ überprüft die EU derzeit, ob diese Vorgaben noch zweckdienlich sind. An der öffentlichen Befragung können sich alle europäischen Bürgerinnen und Bürger beteiligen.
Das Portal Klimareporter.de veröffentlichte am Wochenende einen Gastbeitrag von Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow) und René Schuster (GRÜNE LIGA), in dem die Abschaffung von Enteignungen für Braunkohletagebaue gefordert wird. Sie kritisieren die Debatte darüber, ob die Konzerne für einen Kohleausstieg vom Steuerzahler entschädigt werden müssten. „Wie können Kohlekonzerne in ihrem Grundrecht auf Eigentum betroffen sein, solange sie ihre Tagebaue auf fremden Grundstücken fortführen wollen?“ fragen sie in ihrem Beitrag.
https://www.klimareporter.de/protest/wenn-das-recht-pro-kohle-ist