Cottbus/Berlin, 14.03.2024. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA fordert die Länder Brandenburg und Sachsen auf, weitere Sicherheitsleistungen für die Folgen der LEAG-Braunkohlentagebaue anzuordnen. Ein Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei GGSC zeigt, dass weitere Sicherheitsleistungen vom Bergbauunternehmen LEAG verlangt werden können. Insbesondere ist auch eine Kostenbeteiligung des Unternehmens an den Wasserspeichern und Überleitern im Spreegebiet nötig, die zur planmäßigen Flutung der Tagebauseen benötigt werden.
„Für alle Maßnahmen, die gemeinschädliche Auswirkungen der Tagebaue wie die Schädigung von Gewässern vermeiden sollen, können Sicherheitsleistungen erforderlich sein. Das gilt auch für Maßnahmen, die mehr als einhundert Jahre nach Ende des Kohleabbaus weitergeführt werden müssen.“ fasst Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz wesentliche Aussagen des Gutachtens zusammen.
„Diese Kosten sind mit den bisherigen Rücklagen und Vorsorgegesellschaften bei Weitem nicht erfasst.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA und Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg. „Wenn die Gesellschaft nicht auf Milliardenkosten des privaten Braunkohlebergbaus sitzenbleiben will, müssen jetzt weitere Sicherheitsleistungen angeordnet werden.“
Etwa 80 Prozent der weltweit bekannten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten leben im Ökosystem Wald. Gleichzeitig wächst der Nutzungsdruck auf die Wälder. Der GRÜNE LIGA Oberhavel e.V. betreut seit 20 Jahren im NSG Harenzacken Waldflächen. Zu den praktischen Erfahrungen im Umgang mit den ökologischen und ökonomischen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung berichtet Peter Schendel im öffentlichen Teil unserer Bundesmitgliederversammlung am Samstag, 23. März 2024. Die GRÜNE LIGA Oberhavel regt die Einrichtung einer Bundeskontaktstelle Wald an.
Im Anschluss wird Sinay Gandenberger vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) in einem zweiten Vortrag über die aktuellen politischen Entwicklungen der Neuen Gentechnik informieren. Sie wird mögliche Auswirkungen einer Deregulierung aufzeigen, die unsere Bundeskontaktstelle Agro-Gentechnik in einem Beitrag Ende letzten Jahres hier skizziert hat.
Die beiden Vorträge und die anschließenden Diskussionen richten sich neben den Mitgliedern der GRÜNEN LIGA auch an die interessierte Öffentlichkeit.
Zur Anmeldung und bei Fragen zur Veranstaltung wendet Euch gern an unsere Bundesgeschäftsstelle.
Im März 2024 hat die GRÜNE LIGA ein Positionspapier im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Nitratrichtlinie (91/676/EWG) bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die GRÜNE LIGA setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Europäische Kommission die Nitratrichtlinie aufrechterhält. Diese Gesetzgebung ist notwendig, um europäische Bürger*innen, Landwirt*innen und Volkswirtschaften vor den schädlichen Auswirkungen der Nitratverschmutzung zu schützen.
Die Intensivierung der Landwirtschaft, angetrieben durch den nicht nachhaltigen Einsatz von Düngemitteln, hat zu einer weitreichenden Nährstoffbelastung geführt, die mehr als 30 Prozent der Oberflächengewässer, 14 Prozent des Grundwassers und 80 Prozent der Meeresgewässer in der EU betrifft. Die Agrarwirtschaft trägt insbesondere durch den übermäßigen Einsatz von stickstoffbasierten Düngemitteln für Futtermittel zu mehr als 80 Prozent der Stickstoffemissionen im Grundwasser bei.
Die Nitratrichtlinie zielt darauf ab, die Wasserqualität in der gesamten EU zu schützen, indem sie die Wasserverschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verringert und die Anwendung guter landwirtschaftlicher Praktiken fördert.
Cottbus/Bautzen, 07.03.2024. Vor der angekündigten Entscheidung im EU-Beihilferechtsverfahren zum Kohleausstieg in der Lausitz weist das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA die geplante Beihilfe von 1,75 Milliarden Euro als nicht nachvollziehbar begründet zurück. Der Braunkohle-Experte des Netzwerkes widerlegte bei der Konferenz zum Strukturwandel im Kohlerevier die Grundannahmen der geplanten Zahlung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat kürzlich eine Entscheidung in dem Verfahren bis Ostern angekündigt.
„Der Staat darf dem Konzern nur Nachteile ausgleichen, die tatsächlich durch den gesetzlichen Kohleausstieg entstehen. Geplant ist aber, dass er bei der Rekultivierung der Tagebaue Kosten übernimmt, die von der LEAG selbst verursacht wurden. Solche Geschenke sind zu Recht nicht mit EU-Recht vereinbar.“ Stellte Schuster klar.
Der Vortrag ist inzwischen auch auf youtube abrufbar.
Die Bedeutung von Wasser für unser Leben auf der Erde ist unbestritten. Es nährt uns, kühlt uns, erholt uns. In Berlin steckt das System der Wasserversorgung aktuell in einer Krise. Um auf die dringenden Probleme aufmerksam zu machen und die Notwendigkeit verbindlicher Lösungen zu verdeutlichen, ruft unsere Bundeskontaktsstelle Wasser gemeinsam mit unserem Berliner Landesverband und 17 weiteren Aktionspartner*innen der Initiative "WasserZeichenBerlin" anlässlich des Weltwassertags am 22. März 2024 zur Demonstration auf.
Gemeinsam wollen wir ins HANDELN kommen und ein kollektives Zeichen für Wasserreinigung, Wasserreinhaltung und Wassergerechtigkeit setzen.
Wir fordern:
1. eine konsequente Wasserreinhaltung durch den wirksamen Schutz unserer Gewässer vor Verschmutzung und Vermüllung;
2. den verbesserten Schutz sowie die Aufwertung natürlicher Lebensräume am und in den Gewässern;
3. verbindliche Maßnahmen, die der zunehmenden, durch den Klimawandel und anderer Faktoren bedingten Austrocknung von Kleingewässern und dem Absinken des Grundwasserstands entgegenwirken;
4. eine gemeinwohlorientierte Wiedergewinnung und Entwicklung der innerstädtischen Gewässer und Uferzonen für die Stadtgesellschaft;
5. die gezielte Förderung von Umweltbildungsangeboten und Kampagnen rund um das Thema Gewässerschutz und Gewässerreinhaltung;
6. die Einführung von innovativen Recyclingverfahren für eine nachhaltige Wassernutzung