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Wasser: Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen.

Deutschland wegen Wasserverschmutzung und Nitrat vor Gericht.

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Nitrat ist für das Wachstum von Pflanzen von entscheidender Bedeutung und wird häufig als Düngemittel eingesetzt. Allerdings führen überhöhte Mengen zu starken Wasserverunreinigungen – mit entsprechenden Folgen für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Der heutige Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli[nbsp]2014 übermittelt wurde.

Die von Deutschland zuletzt im Jahr[nbsp]2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.

Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Hintergrund

Die Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12.[nbsp]Dezember 1991) hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssen sie geeignete Aktionsprogramme einrichten, um derartige Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. Die Richtlinie stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) dar und ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor Belastungen durch die Landwirtschaft.

Überhöhte Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken. Dieser als Eutrophierung bezeichnete Prozess hat eine gravierende Verschlechterung der Wasserqualität und einen Verlust an biologischer Vielfalt zur Folge. Eine Nitratkonzentration von über 50 Milligramm pro Liter kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auf schwangere Frauen und Kleinkinder, haben. Die Entfernung von Nitrat aus Trinkwasser ist sehr kostspielig; sie wird vor allem durch Haushalte und Behörden finanziert.

Weitere Informationen:

- ausführliche Darstellung der wichtigsten Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren im April[nbsp]2016: MEMO/16/1452

- zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt

- Vertragsverletzungsverfahren allgemein: MEMO/12/12

- Informationen über Vertragsverletzungsverfahren

Priesmeier: Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe drohen – Deutschland braucht endlich ein wirksames Düngerecht

Heute hat die EU-Kommission offiziell Klage gegen Deutschland vor dem EU Gerichtshof wegen des langjährigen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie erhoben. Die EU-Nitratrichtlinie ist ein wichtiger Baustein der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Leider hat mich die EU heute in meinen Forderungen bestätigt: Wertvolle Zeit ist ungenutzt ins Land gegangen mit dem Ergebnis, dass uns nun Strafzahlungen von rund einer Viertel Millionen Euro pro Tag drohen! Im schlimmsten Fall bedeutet das für den Steuerzahler, dass er für mehrere hundert Millionen Euro Strafe aufkommen müsste! Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die CDU/CSU müssen nun endlich bei der Novellierung des Düngerechts einen Gang zulegen. Es darf nicht dazu kommen, dass am Ende die EU-Gerichte vorgeben, was zu tun ist. Wir brauchen endlich wirksame Regelungen und Maßnahmen, die EU-konform sind. Es führt kein Weg an der Einführung einer flächenbezogenen Hoftorbilanz vorbei, um realistische Daten zu sammeln und wirksame Maßnahmen ergreifen zu können. Auch müssen diese unsinnigen Vorschläge wie die pauschalisierte Anrechenbarkeit von Futterverlusten ganz schnell wieder verschwinden, wenn wir nicht den letzten Kredit bei der EU verspielen wollen. Daher müssen wir jetzt alle EU-Vorgaben zu Nitrat, Phosphat und Ammoniak mit einbeziehen, damit die Landwirte auch Planungssicherheit erhalten. Die Zeit der Spielchen ist vorbei und wir können nicht alle Jahre wieder das Düngerecht aufmachen“, so der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Wilhelm Priesmeier.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.

Umweltverbände und Sachverständigenräte fordern strengere Düngeverordnung

Mit zehn Forderungen zur aktuellen Novelle der Düngeverordnung appellieren bereits im Oktober 2014 der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) geht in seinem Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ (2015) davon aus, dass mindestens eine Halbierung der Stickstoffeinträge in Deutschland und der EU notwendig wäre, um nationale und internationale Umweltqualitätsziele zu erreichen. Es besteht daher gerade im Hauptverursachersektor Landwirtschaft ein immenser Handlungsbedarf. In einem gemeinsamen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) und dem Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (WBD) verfassten offenen Brief werden die aktuellen Defizite des Düngerechts aufgelistet.[nbsp]

Während in der Wasserwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten immense Erfolge bei der Reduktion der Nährstoffeinträge in die Gewässer erzielt wurden (u.a. Umsetzung der Kommunalabwasser-RL), hält im Landwirtschaftssektor die Überdüngung von Natur und Landschaft quasi ungebremst an – und nimmt aktuell sogar wieder zu!

„Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE-LIGA-Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“

Vorträge und Programm[nbsp]von[nbsp]Fachgespräch und Podiumsdiskussion finden Sie auf der wrrl-info.de-Website.