Brandenburg/Havel untersagt Folienspargel im Naturschutzgebiet

Spargelanbau im Landkreis Oberhavel - NABU GranseeErfolg für Naturschützer*innen.

Der Spargelbauer Heinrich Thiermann muss seine Spargelfelder auf dem Domstiftsgut in Mötzow bis zum 1. März roden, da sie nicht mit dem Naturschutz vereinbar sind.

Thiermann baut seit über 20 Jahren Spargel an und das vor allem auf mit Folien überdeckten Flächen im Vogelschutzgebiet Mittlere Havelniederungen und im Landschaftsschutzgebiet Westhavelland.

Laut einem Gutachten im Auftrag des Brandenburger Landesumweltamtes von 2013 und 2017 sind im Vogelschutzgebiet Mittlere Havelniederungen mittlerweile 21 Brutvogelarten ausgestorben. Hauptursache dafür ist der Folienanbau.

Der Spargelanbau sei mit einem Vogelschutzgebiet nicht vereinbar, so das Amt. Feldwege wurden verbreitert, Flächen verdichtet, die einst kleinteilige Landschaft wurde großflächig mit Folie überzogen.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2016 ergänzte, dass der Folienanbau auch dann den Vogelschutz beeinträchtigen könne, wenn er der guten fachlichen Praxis entspräche.

Heinrich Thiermann hatte nie eine Umstrukturierung der Flächen beantragt - diese wäre auch nie genehmigt worden.

Doch der frühere SPD-Landwirtschaftsminister Brandenburgs, Jörg Vogelsänger, schaute jahrzehntelang untätig weg.

Der Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow, sagte dazu: „Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes wurden nie konsequent umgesetzt“.

Der neue Agrar- und Umweltminister Axel Vogel (Grüne), setzt nun endlich geltendes Recht um.

Im März 2020 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, wonach die von Thiermann vorgenommene Umnutzung der Flächen nicht mit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinbar sei. Die 307 Hektar Spargelanbauflächen müssen gerodet werden.

Außerdem verlangt die Stadt Brandenburg/Havel bis zum 30. November einen Plan für den Anbau anderer Kulturen von Thiermann.

Des weiteren hat das Gericht entschieden, dass 37 Hektar Bio-Heidelbeerfelder bis zum 28 Februar ebenfalls gerodet werden müssen.

Der Streit betrifft auch den Spargelanbau auf anderen Flächen. Der Landkreis Oberhavel hat bereits einen Betrieb angewiesen, nachzuweisen, dass sein Spargelanbau unter Folie mit den Zielen im Vogelschutzgebiet Obere Havelniederungen vereinbar sei. Kann er das nicht, droht auch ihm die Rodung der Anbauflächen.

 

Foto: Spargelanbau im Landkreis Oberhavel - NABU Gransee