Europäisches Grundwassermemorandum zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwassergewinnung für zukünftige Generationen

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Das vorliegende Europäisches Grundwassermemorandum formuliert fünf zentrale Forderungen zum Schutz von natürlich gebildetem Grundwasser und ergänzt damit das Flussgewässermemorandum (European River Memorandum, ERM) zum Schutz von Oberflächenwasserkörpern. Rund 170 Wasserversorger, die die Gewässerschutz- und Trinkwasserinteressen von 188 Millionen Menschen in den Einzugsgebieten von Rhein, Ruhr, Donau, Elbe, Maas und Schelde in den 18 Anrainer-Ländern vertreten, haben daran zusammengearbeitet. Zu den fünf zentrale Forderungen gehören:

  • Natürlich verfügbares Grundwasser: ausreichende Mengen und gute Qualität;
  • die Erhaltung des Grundwassers (vor anthropogener und geogener Verschmutzung) als wertvolles Allgemeingut;
  • Die vorrangige Nutzung des öffentlichen Trinkwasserversorgung muss durch verbindliche Rechtsvorschriften gewährleistet werden;
  • Ein “zero-pollution” Schutzziel sollte mit Interventionswerte und Interventionsmanahmen festgelegt werden;
  • Die Kooperation zwischen den verschiedenen Stakeholders und Nutzern, wie Verschmutzern, Wasserversorgern, Staaten und Personen: Vorsorge- und Verursacherprinzipien; transparente und verfügbare Datenerfassung und Überwachung.

Das ganze Grundwassermemorandum finden Sie hier : (PDF 1,8 MB)

www.grueneliga.de/images/Dokumente/EuropeanGrundwassermemorandum_DE.pdf