Das von der Europäischen Kommission im Juni 2022 vorgeschlagene neue Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law), das auf die Wiederherstellung von Ökosystemen für die Menschen, das Klima und den Planeten abzielt, wird im Mai 2023 im ENVI-Ausschuss zur Abstimmung gestellt. Im Juni 2023 wird das Europäische Parlament seine Plenarabstimmung durchführen (Mitte Juni).
In diesem Zusammenhang unterstützt die GRÜNE LIGA die Kampagne #RestoreNature des EEB, die sich für die Verabschiedung eines ambitionierten Gesetzes einsetzt.
Dieses Gesetz ist von grundlegender Bedeutung für die Schaffung eines Governance-Rahmens zur Wiederherstellung besonders gefährdeter Ökosysteme, um die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern, die Ernährungssicherheit und das Wohlergehen der Menschheit und aller Lebensformen auf unserem Planeten zu gewährleisten.
(Der Fluss Havel in Deutschland)
Die Mitgliedstaaten müssen nationale Wiederherstellungspläne aufstellen, die sowohl flächenbezogene Wiederherstellungsziele als auch indikatorbezogene Wiederherstellungsziele enthalten. Dies sollte die Einführung eines integrierten Ansatzes für die Wiederherstellung auf europäischer Ebene ermöglichen.
Die wichtigsten übergreifenden Ziele sind die folgenden:
- Wiederherstellungsziele für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete bis 2030
- Bis 2050: Maßnahmen für ALLE wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme
Die Wiederherstellungsziele sind in die folgenden Kategorien unterteilt:
- Geschützte Lebensraumtypen, die in Anhang I der Habitat-Richtlinie definiert sind
- Lebensräume geschützter Arten im Rahmen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie
- Marine Lebensräume, die über die Habitat-Richtlinie hinausgehen
- Städtische Ökosysteme, u. a. durch die Einrichtung von blau-grünen Infrastrukturen
- Vernetzung von Flüssen: Beseitigung von Hindernissen, um bis 2030 den Status "frei fließend" für mindestens 25.000 km Flüsse zu erreichen (EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2030)
- Bestäuber
- Agro-Ökosysteme
- Waldökosysteme
Trotz einiger positiver Schlüsselelemente, wie dem EU-Ziel von 20 % für wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen oder den Zielvorgaben für die Wiederherstellung von Mooren im Rahmen des landwirtschaftlichen Teils der NRL, müssen einige andere verbessert werden:
- Fairer und effektiver Beitrag der Mitgliedstaaten zum 20 %-Ziel (klar und durchsetzbar)
- Erhöhung des Anspruchsniveaus der flächenbezogenen Wiederherstellungsziele (Umsetzung des Großteils bis 2040)
- Umsetzbare Ziele für die Meere (Unvereinbarkeit mit der Fischereipolitik u.a.)
- Zeitgebundene %-Ziele für die Wiederherstellung von Flüssen: Zeitplan fehlt, Fokus auf den Aspekt des freien Fließens muss besser berücksichtigt werden
- Integration des Ziels "10 % Landschaftselemente" (kleine Tümpel usw.)
- Vollständige Wiedervernässung von entwässerten Mooren
- Die Ziele für Überschwemmungsgebiete müssen verstärkt werden
- Beteiligung der Öffentlichkeit an den nationalen Wiederherstellungsplänen (Rechenschaftspflicht)
- Solide Vorgaben für die Umsetzung, einschließlich ausreichender Finanzierung
Der Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Proposal for a regulation on nature restoration) der von BirdLife International, ClientEarth, dem EEB und dem WWF im August 2022 gemeinsam verfasst wurde, enthält weitere Einzelheiten zu diesem Thema.
Wenn Sie sich selbst oder Ihre Organisation an der #RestoreNature-Kampagne beteiligen und aktuelle Informationen erhalten möchten, tragen Sie sich bitte unter diesem Link in die Mailingliste ein: Mailingliste #RestoreNature