Nach Widerspruch der GRÜNEN LIGA Thüringen: Thüringer Landesamt erklärt Bau der Kreisstraße K 530 auf Werrabahntrasse für rechtswidrig.

werrstrasseDas Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 einen von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Hildburghausen genehmigten Straßenbau für rechtswidrig erklärt und den Zulassungsbescheid aufgehoben.

Die GRÜNE LIGA Thüringen e.V. war im Vorfeld insbesondere durch Pressemitteilungen des PRO BAHN Thüringen e.V. auf die bereits im Herbst 2019 gebaute und knapp 400 Meter lange Teilstrecke der Kreisstraße K 530 auf einem Abschnitt der Werrabahntrasse zwischen Eisfeld und Coburg aufmerksam geworden und hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Obwohl durch das Vorhaben Verstöße gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote und Biotopschutzvorschriften, Beeinträchtigungen von FFH-Schutzgebieten sowie Verletzungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften zu befürchten waren, wurde entgegen der Bestimmungen des Thüringer Straßengesetzes kein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Dieser Mangel ist aus Sicht des TLUBN von solcher Art und Schwere, dass eine Heilung nicht in Betracht kommt, sondern nun erstmals ein vollständiges Planfeststellungsverfahren durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar durchgeführt werden muss und die Genehmigung aufzuheben war.

„Das TLUBN hat den Alleingang der unteren Naturschutzbehörde aus guten Gründen unterbunden. Es kann nicht sein, dass eine Naturschutzbehörde über den Bau einer Straße entscheidet und das auch noch ohne das vorgeschriebene Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände“, so Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für
Verwaltungsrecht).

„Wir begrüßen die Entscheidung des TLUBN und erörtern nun mit der GRÜNEN LIGA das weitere Vorgehen von der Einleitung bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Die Einleitung von Schritten zur Nutzungsuntersagung wird vom weiteren Agieren des Landratsamtes abhängig sein. Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen nicht durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln ins Leere laufen. Vor allem durch den Verkehr auf der Kreisstraße besteht eine fortwährende Gefahr für streng geschützte Arten und Erhaltungsziele von FFH-Gebieten“, ergänzt Rechtsanwalt Clemens Göhler.

...

Weitere Infos: ZDF-Ländermagazin zum "Behördlichen Schwarzbau"
https://www.youtube.com/watch?v=VRcAAhwcOzY