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Brandenburger Koalitionsvertrag: Planverfahren zur Rettung Proschims sofort beginnen

Cottbus, 25.10.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA sieht im heute vorgestellten brandenburgischen Koalitionsvertrag deutliche Fortschritte im Vergleich zur Vorgängerregierung. Zugleich kritisiert er, dass die wesentliche Verantwortung zur Rettung des Dorfes Proschim der Großen Koalition im Bund zugeschoben wird.

René Schuster von der GRÜNEN LIGA: "Die zugesagte Planungssicherheit für das Dorf Proschim lässt sich nur über eine Änderung des Braunkohlenplanes herstellen. Mit dieser soll nun unnötigerweise an ein Gesetz des Bundes gewartet werden. Sollte dort die große Koalition platzen, wäre das auf unbestimmte Zeit verzögert. Wir fordern die künftige Landesregierung auf, unverzüglich mit dem Planverfahren zur Rettung Proschims zu beginnen."

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Strom aus Kohlekraftwerk Jänschwalde in Frankreich als Ökostrom vermarktet

191018 jaenschwalde werbung und wirklichkeitCottbus, 18.10.2019. Die GRÜNE LIGA protestiert entschieden dagegen, dass offenbar Strom aus dem Braunkohlenkraftwerk Jänschwalde französischen Kunden als Ökostrom verkauft wurde. Das ergaben Recherchen des Fernsehsenders France 2. Als Ökostrom wurde dabei offenbar derjenige Anteil der Stromerzeugung deklariert, der aus der Mitverbrennung von Klärschlamm stammt.

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Von der Kohlekommission zum Kohlekonzern: Petition für Rücktritt von Stanislaw Tillich

190925 tillich petitionDer am 24. September bekanntgewordene Wechsel von Sachsen Ex-Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) in den Aufsichtsrat des Braunkohleförderer Mibrag sorgt für bundesweite Empörung. Eine erst am Folgetag gestartete Petition erreichte schon binnen zwei Tagen bereits mehr als 32.000 Unterzeichner. Die Initiatorin Hannelore Wodtke aus Welzow (Brandenburg) fordert darin den Rückzug von Tillich von dem Aufsichtsratposten und die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Der sächsische CDU-Politiker war einer der Vorsitzenden in der sogenannten Kohlekommission, in der auch Wodtke für die Tagebaubetroffenen saß. Auch nach dem Bericht der Kommission plant die Mibrag weiterhin die sächsischen Dörfer Pödelwitz und Obertitz abzubaggern. Einen Erhalt der Dörfer lehnte Tillich in der Kommission entschieden ab.

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Proschim braucht Rechtssicherheit statt schöner Worte

Überfällige Änderung des Braunkohlenplans fehlt im Brandenburger Sondierungsergebnis

bagger 1500pxProschim/Potsdam, 20.09.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA kritisiert, dass im Sondierungsergebnis keine Rechtssicherheit für das bedrohte Dorf Proschim vorgesehen ist.

„Hinter wohlklingenden Formulierungen versteckt sich letztlich, dass man Proschim den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und LEAG überlassen will. Es gibt offenbar nichts, was die künftige Landesregierung selbst dafür tun will, dass es keine weiteren Umsiedlungen gibt. Dabei könnte sie mit einer Änderung des Braunkohlenplanes Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.“ sagt René Schuster, langjähriges Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.

Schuster weiter: „Ich bin wirklich überrascht, dass die Grünen ihre selbst verkündete rote Linie dadurch umsetzen wollen, dass sie auf die große Koalition im Bund vertrauen. Im Prinzip bedeutet das Ergebnis der Sondierung die Fortsetzung der bisherigen Woidke-Politik, nur mit anderer Rhetorik.“

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Gericht stoppt Tagebau Jänschwalde aufgrund schwerer Versäumnisse des Betreibers

Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen – Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Antrag auf Fristverlängerung der Betreiberin LEAG ab – Jahrelange Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des Tagebaus – Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga bewerten Beschluss als überfälligen Beitrag für Naturschutz vor Ort

Berlin/Cottbus, 30.8.2019: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort.Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.

Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die eine etwaige Wiederaufnahme der Kohleförderung möglich.

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