Trotz großer Errungenschaften bei der Verbesserung der Wasserqualität gegen Ende des letzten Jahrhunderts bleibt die Bedrohung des Flussgebietslensraums weiterhin bestehen. Eine noch zu bewältigende Kernaufgabe des Flussgebietsmanagements ist es, die ökologische Durchgängigkeit der Flusssysteme wiederherzustellen. In vielen Ländern ist die Wasserkraftnutzung weiterhin einer der großen ungelösten Konflikte im Natur- und Umweltschutz. Ihre Förderung untergräbt Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes - zu beobachten selbst in Gewässern, die Teil von Durchgängigkeitskonzepten oder Wiederansiedlungsprogrammen für Wanderfische sind. Lebendige Flüsse sind auf die Energie angewiesen, die ihnen die Wasserkraft entzieht.
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Die Weimarer Regionalgruppe der GRÜNEN LIGA ist mit dem Weimarer Umweltpreis 2014 ausgezeichnet worden. Mit dem Projekt „BürgerInnen-Obst - Baumpaten für Streuobstbäume in Weimar“ setzte sich der Verein für die Pflege eben solcher Bäume auf kommunalen Wiesen ein.
Die GRÜNE LIGA, das Wassernetz Nordrhein-Westfalen, das Wassernetz Sachsen-Anhalt, die Stiftung Living Rivers, der NABU, die Deutsche Umwelthilfe, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz - AK Wasser, das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland, der Global Nature Fund, die Bodenseestiftung und der Landestauchsportverband Brandenburg legen zum Tag des Wassers 2014 ihre Prioritäten für den Hochwasserschutz in dem Papier "Flussauen zurückgewinnen - natürlichen Wasserrückhalt verbessern! Position zur Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms" vor.
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Am Montag wurde der 22. Umweltpreis der Stadt Weimar an den "Kindersaftladen" verliehen, ein gemeinsames Projekt von GRÜNER LIGA Weimar und Kinderhaus.
Die von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA entworfene EEB-Position "EU Common Agricultural Policy 2014-2020: CAP-Reform must deliver to safeguard Europe's waters" geht insbesondere auf die Notwendigkeit ein, grundlegende, verpflichtende Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie in der Cross Compliance zu verankern, das heißt als obligatorische Voraussetzung zu den Zahlungen der 1. Säule (Direktzahlungen) der Europäischen Agrarpolitik vorzusehen. EEB, 2012.
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