Potsdam / Baruth/Mark, 19.02.2026: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nach der vorläufigen Aussetzung und intensiver Prüfung der Unterlagen dem Eilantrag des GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. stattgegeben. Der Bebauungsplan „Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle“ der Stadt Baruth/Mark wird bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Normenkontrollverfahren außer Vollzug gesetzt. Damit gilt: Auf Grundlage dieses Bebauungsplans darf vorerst nicht gebaut werden.
Der Bebauungsplan wurde von der Stadt Baruth/Mark (Teltow-Fläming) beschlossen und sollte die planungsrechtliche Grundlage für eine umfangreiche industrielle Erweiterung am Standort der Brandenburger Urstromquelle GmbH schaffen. Von dieser Erweiterung würden insbesondere die Getränkehersteller Red Bull und Rauch profitieren.
In seinem Beschluss vom 19. Februar 2026 kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan offensichtlich unwirksam ist. Beanstandet wird ein grundlegender Fehler bei der Ausgestaltung des Industriegebiets – insbesondere bei der rechtlichen Festlegung der zulässigen Lärmemissionen. Nach Auffassung des Gerichts entspricht die von der Stadt gewählte Regelung nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es handelt sich dabei um einen erheblichen materiell-rechtlichen Mangel.
Nach den Feststellungen des Gerichts war ein vorzeitiger Baubeginn beantragt worden. Geplant war unter anderem die Rodung von rund 8 Hektar Wald. Mit der Außervollzugsetzung wird verhindert, dass irreversible Eingriffe erfolgen, bevor die Rechtmäßigkeit des Plans abschließend geklärt ist.
„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Bauleitplanung sorgfältig und gesetzeskonform erfolgen muss“, erklärt Michael Ganschow, Geschäftsführer des GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. „Gerade bei Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf Natur, Wasser und Umwelt dürfen zentrale rechtliche Anforderungen nicht übergangen werden.“
„Diese Entscheidung stärkt den Rechtsstaat und schützt zugleich die Menschen vor Ort“, erklärt Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. „Gerade bei Industriegebieten sind verbindliche Regeln zum Schutz vor Lärm und anderen Umweltbelastungen unerlässlich. Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, fehlt dieser Schutz. Das gilt unabhängig davon, welche Unternehmen von der Planung profitieren.“
Rechtsanwalt Tim Stähle, der den GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. im Verfahren vertritt, erklärt: „Die Außervollzugsetzung bedeutet, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Normenkontrollverfahren nicht auf Grundlage dieses Bebauungsplans gebaut werden darf. Sollte das OVG den Bebauungsplan im Hauptsacheverfahren für unwirksam erklären, hat die Stadt im Falle einer Neuaufstellung eine Menge Arbeit vor sich.“
Das Normenkontrollverfahren in der Hauptsache wird nun fortgeführt. Der Bebauungsplan betrifft ein Vorhaben mit erheblichem zusätzlichen Wasserbedarf in einer Region, die bereits heute unter zunehmender Wasserknappheit leidet. Die Entscheidung des Gerichts hat über Baruth hinaus Signalwirkung.