Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe (DUH), WWF Deutschland, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Brandenburg, Grüne Liga Brandenburg und NaturFreunde Brandenburg
Mehrere deutsche Umweltverbände haben in Abstimmung mit ihren polnischen Partnerverbänden formalen Widerspruch gegen die Entscheidung des Umweltdirektors im polnischen Stettin zur Genehmigung des Oderausbaus eingelegt. Nach Überzeugung der deutschen Umweltorganisationen würden durch den Ausbau wertvolle Naturlandschaften entlang der Grenzoder massiv beeinträchtigt. Mit dem Widerspruch eröffnet sich den Umweltverbänden auch eine Klagemöglichkeit gegen das Projekt.
Der staatliche Wasserbetrieb Wody Polskie gibt vor, die Vertiefung der Oder sei für einen Eisbrechereinsatz im Falle eines kritischen Eisversatzes notwendig an 80 bis 90 % des Jahres. Gleichzeitig würden damit auch die Fahrwasserbedingungen für die Binnenschifffahrt verbessert. Die Umweltverbände sehen jedoch keine Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die geplante Vertiefung der Oder und befürchten sogar eine Erhöhung der Wasserstände bei Hochwasser.
Auch im Umweltausschuss des Brandenburger Landtags wurde das Ausbauvorhaben abgelehnt. „Wir begrüßen die im Ausschuss deutlich gewordene breite Ablehnung des Vorhabens. Die Landesregierung sollte die negativen Auswirkungen des Ausbaues gegenüber den Menschen im Oderbruch darstellen und sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung aktiv wird“, erklärt Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.
Die aktuelle Antwort des EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius zum Ausbau der Oder macht die strengen Vorgaben des EU-Umweltrechts deutlich. Florian Schöne, Politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR) betont: „Das Vorhaben birgt eine erhebliche Gefahr der Verschlechterung des ökologischen Zustands der Oder. Dies widerspricht dem Gebot des europäischen Gewässerschutzes, alle Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächengewässer zu vermindern. Die Ausbauarbeiten sind nicht durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Der angebliche Nutzen des Ausbaus könnte auch mit Maßnahmen erreicht werden, die aus der Sicht des Umweltschutzes mit geringeren Eingriffen und geringeren Kosten verbunden sind.“
Nach Überzeugung der beteiligten Verbände wird mit dem Ausbauvorhaben einer der letzten naturnahen, frei fließenden Ströme Mitteleuropas mit großflächigen Auenschutzgebieten erheblich gefährdet. Gemäß den Vorgaben der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie ist eine Verschlechterung verboten, und eine Vermeidung bzw. ein Ausgleich von Eingriffen ist bei derartigen Flussbauvorhaben in der Regel nicht zu erreichen. Sollte es zu einer Klage kommen, wird sich die EU-Kommission auch mit den deutschen und polnischen Behörden in Verbindung setzen müssen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Die Stellungnahmen zur Dokumentation der Umweltauswirkungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts sind unter www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2019-08-UVP-Grenzoder_Stellungnahmen.pdf erhältlich.
Die Antwort von EU-Kommissar für Umwelt und Ozeane Virginijus Sinkevičius zur Parlamentarischen Anfrage „Ausbau der Oder – Unvereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie“ von der Abgeordneten Ska Keller vom 31. August 2020 ist unter www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-003892-ASW_DE.html erhältlich.