Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute beschlossen:
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragsteller (...) wird vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Senats mit der Maßgabe wiedergergestellt, dass weitere Rodungsarbeiten und das Befahren des Waldbodens oder der Waldränder mit schweren Fahrzeugen bis dahin zu unterlassen sind." (Aktenzeichen OVG 11 S 127/20)
Die Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg haben sich mit einer Beschwerde an das OVG gewandt, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am heutigen Tag ihre Eilanträge gegen die Rodung abgelehnt hatte. Mit dem heutigen Beschluss wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zur angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG 5 L 602/20) Stellung zu nehmen.