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Braunkohlenplan für geplanten Vattenfall-Tagebau ist rechtswidrig - Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein

Der Braunkohlenplan für den Vattenfall-Tagebau Welzow-Süd II ist rechtswidrig und muss daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und dem Bundesverband der GRÜNEN LIGA. Die Umweltschützer reichen heute gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Wird der Klage stattgegeben, muss das langwierige Planverfahren für die geplante Kohlegrube neu aufgerollt werden. Die Zukunft des Tagebaus Welzow-Süd II wäre wieder offen.

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