Berlin/Cottbus, 29.8.2019: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom gestrigen Mittwoch, 28. August 2019, zum Tagebau Jänschwalde. Das OVG entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und GRÜNER LIGA, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.
Bergbauunternehmen ließ Drei-Jahres-Frist verstreichen - Erfolg für jahrelangen Kampf polnischer und deutscher Tagebaukritiker
Cottbus/Schenkendöbern, 28.08.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA begrüßt das Ende der Planungen zum polnischen Tagebau Gubin an der Neiße. Schon am 20.08.2019 hat das Regionaldirektorat für Umweltschutz in Gorzów Wielkopolski öffentlich mitgeteilt, dass das Umweltprüfungsverfahren zum geplanten Braunkohlentagebau Gubin offiziell eingestellt wurde.
„Das ist ein gemeinsamer Erfolg des jahrelangen Widerstandes der Anwohner Die Stellungnahmen der Bürger aus Brandenburg haben die Hürden für das Projekt deutlich erhöht und so dazu beigetragen, dass es nie weiterverfolgt wurde.“ erinnert René Schuster von der GRÜNEN LIGA an die lange gemeinsame Widerstandsgeschichte.
Landesbergamt ordnet die Vorbereitung eines „Sicherheitsbetriebs“ an – Betreibergesellschaft LEAG muss sich damit auf einen Stopp der Braunkohleförderung vorbereiten – Jahrelange Versäumnisse der Tagebaubetreiber machen die kurzfristige Maßnahme notwendig – Beschwerdeverfahren von Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga gegen Grundwasserabsenkung weiter vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig
Berlin/Cottbus, 14.8.2019: Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der Grünen Liga sieht die am gestrigen Dienstag bekannt gewordene Anordnung des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen „Sicherheitsbetrieb“ des Tagebaus Jänschwalde zu treffen, als vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers an. Die LEAG, Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich damit darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann. Hintergrund sind die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau und die drohende Zerstörung von umliegenden Moorgebieten, gegen die DUH und Grüne Liga geklagt hatten.
Verwaltungsgericht Cottbus gab Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga in Eilentscheidung recht – Entscheidung lässt jedoch Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bis zum 1. September 2019 zu – Umweltverbände legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin ein – Grundwasserabsenkung und Bohrarbeiten für neue Entwässerungsbrunnen müssen sofort aufhören, um geschützte Moor- und Feuchtgebiete vor der Austrocknung zu bewahren
Berlin/Cottbus, 29.6.2019: Der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Cottbus gestern in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat sich das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA durchgesetzt. Die Umweltverbände sehen Schutzgebiete durch den Tagebau als bedroht.