Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet. „Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Verbänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden,“ betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im konkreten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau.“
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute beschlossen:
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragsteller (...) wird vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Senats mit der Maßgabe wiedergergestellt, dass weitere Rodungsarbeiten und das Befahren des Waldbodens oder der Waldränder mit schweren Fahrzeugen bis dahin zu unterlassen sind." (Aktenzeichen OVG 11 S 127/20)
Die Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg haben sich mit einer Beschwerde an das OVG gewandt, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am heutigen Tag ihre Eilanträge gegen die Rodung abgelehnt hatte. Mit dem heutigen Beschluss wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zur angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG 5 L 602/20) Stellung zu nehmen.
Die Brandenburger Landesverbände vom NABU und der Grünen Liga reichten heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-„Gigafatory“ vorgesehenen Grundstück in Grünheide (Mark).
Erklärung „Tesla Gigafactory: Ein Elektromotor macht noch keine Verkehrswende!“
Eine Reihe klima- und entwicklungspolitischer Organisationen, darunter PowerShift e.V., NaturFreunde Berlin e.V., GRÜNE LIGA, Attac, Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag und die Christliche Initiative Romero e.V. (CIR) fordern ein Umdenken beim Thema Verkehrswende.
Warum hat der Grüne Liga Brandenburg e. V. Rechtsmittel gegen die vorzeitigen Rodungen des Waldes in Grünheide eingereicht, in welchem TESLA ab 2021 in einer „Gigafactory“ Elektroautos produzieren möchte?
Die Antwortet lautet: Weil die Umwelt- und Planungsgesetze für alle gelten müssen, das Land Brandenburg aber für eine beispiellose Sonderbehandlung der Firma TESLA sorgt und diese zu Lasten von Natur und Umwelt geht.
Der Grüne Liga Brandenburg e. V. ist nicht gegen die Waldrodung vorgegangen, weil er hoffte, damit die Ansiedlung von TESLA in Grünheide verhindern zu können. Die mit einem solchen Großvorhaben einhergehenden Auswirkungen auf die Umwelt, die Natur und die umliegend lebenden Menschen müssen aber in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob vielleicht überwiegende Sympathien für die Realisierung vorhanden sind.