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Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie

In den letzten Jahrzehnten hat die Belastung der Bevölkerung durch Lärm erheblich zugenommen. In Deutschland sind nach Berechnungen des Umweltbundesamtes rund 13 Millionen Menschen mit Geräuschpegeln belastet, die deutliche lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen. In anderen Ländern Europas sieht es nicht besser aus. Dies hat dazu geführt, dass die EU die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ - kurz die Umgebungslärmrichtlinie - beschlossen hat. Bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die GRÜNE LIGA unterstützt diese Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Unterstützung bezieht sich auf die Information und Vernetzung der an der Reduzierung des Umgebungslärms beteiligten bzw. interessierten Personen, Verbände und Initiativen. In den nachfolgenden Exkursen haben wir die Ergebnisse und Publikationen aus mehren Projekten im Zeitraum von 2007 bis 2012 zusammengefasst.

Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie

Exkurs: Maßnahmen

Exkurs: Kosten / Nutzen

Exkurs: Lärmkunde

Exkurs: Leuchttürme

Exkurs: Rundbriefe

Exkurs: Lärmspaziergang

Exkurs: Gesetze

 

Exkurs: Maßnahmen

1187804543 1Die Lärmkarten sind der Weg zu den Aktionsplänen, die nach der Umsetzung für die Betroffenen eine Lärmminderung bringen können. Dabei ist der größte Vorteil, dass das betrachtet wird, was bei den Betroffenen ankommt: die Immission. Bisher wurden die Lärmquellen, Emittenten, getrennt betrachtet, was nur bedingt geholfen hat. 
Um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen, ist es notwendig, sich jeden Emissionsschwerpunkt speziell anzuschauen. Dabei wird es individuelle Lösungen geben. Bei der Anwendung des Gießkannenprinzips können die Maßnahmen nicht die optimale Wirkung, sprich Lärmminderung, entfalten. Besser ist es, jede einzelne Maßnahme intelligent anzuwenden um maximalen Nutzen für alle Seiten daraus ziehen zu können.

 

 

 

 

 

 

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Exkurs: Kosten / Nutzen

Die aktuellen gesellschaftlichen Strukturen führen dazu, dass auch die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses gesehen werden muss. Dass die Gesundheit der Menschen per se ein wichtiges Gut darstellt, welches es zu schützen gilt und wofür erhebliche Aufwendungen zu tätigen sind, ist nicht selbstverständlich. Es kommt immer wieder das Argument, warum für eine leisere Umwelt Geld ausgegeben werden soll, wenn niemand dafür zahlen will.
Der Lärm hat gegenüber anderen Umweltbelastungen den großen „Vorteil“, dass, wenn die Quelle abgestellt ist, nichts mehr übrig bleibt. Es gibt nicht wie bei der Luft-, Wasserreinhaltung oder bei der Abfallwirtschaft Material, dass unter Umständen aufwendig „entsorgt“ werden muss.

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Exkurs: Lärmkunde

 

Wie ist das mit dem dB?

Auf den Lärmkarten taucht immer wieder die Einheit für den Schall mit dB (A) auf. Was hat es damit auf sich? Der Schall besteht aus kleinen Druckwechseln der Luft. Der Schalldruck wird logarithmiert. Das geschieht aus lauter Faulheit. Denn wenn wir ihn nicht logarithmieren würden, müssten wir Zahlen von 0,00002244 für 1 dB bis 632 für 150 dB schreiben. Leider hat die Definition ihre Folgen. Es ist nicht so einfach, mit dB-Werten zu rechnen. 50 dB + 50 dB sind dadurch 53 dB. Also nur 3 dB mehr. Genauso sind 3 dB weniger energetisch die Hälfte des Schalldrucks. 

"Wie ist das mit dem dB? - Eine kleine Lärmkunde", Vortrag von Dr.-Ing. Marc Wiemers, GRÜNE LIGA e.V., gehalten auf dem Workshop der GRÜNEN LIGA e.V. am 4. Juli 2008 in Berlin

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Exkurs: Leuchttürme der Umgebungslärmrichtlinie

Für die zweite Phase der Umgebungslärmrichtlinie hat die GRÜNE LIGA gute Beispiele zu verschiedenen Aspekten der Aktionsplanung, Verwaltung und Umsetzung zusammengetragen. Die Beispiele stehen nachfolgend in Form jeweils vierseitiger Faltblätter zum Herunterladen zur Verfügung. Die Faltblätter können auch bei der Bundesgeschäftsstelle der GRÜNEN LIGA als Papierversion angefordert werden. 

Die Faltblätter wenden sich an alle Akteur*innen der Umgebungslärmrichtlinie. So können sich die Betroffenen über mögliche Maßnahmen informieren und die Verwaltungen über bereits in der Praxis realisierte gute Beispiele.

 

Aktionsplanung

Leuchtturm Nr. 17Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz

Leuchtturm Nr. 17

Vernetzung und Informationsaustausch von Autobahnanrainerkommunen zur Bündelung gemeinsamer Interessen sowie zur Beschleunigung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen

Leuchtturm Nr. 17 (2.21 MB)



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