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Gewässernutzung

  • Pressures/Impacts
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  • Großstaudämme                           
  • Standegewässerbelastung

 

Die bestehenden ökologischen Defizite an Gewässern sind Ergebnis verschiedener anthropogener Einflüsse auf die abiotischen Bedingungen (Wasserqualität, Gewässerstruktur, Abflussverhalten) sowie die Flora und Fauna.

Grundsätzlich verlangt die Wasserrahmenrichtlinie, die natürlichen Wasservorräte einerseits für die menschliche Nutzung langfritig nutzbar zu erhalten und sie gleichzeitig in Funktion und Bedeutung für die Ökosysteme zu sichern. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels ist die Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und des Grundwassers gemäß Anhang II EG-WRRL. Dabei steht die Ermittlung von signifikanten anthropogenen Belastungen und die Einschätzung ihrer Auswirkungen auf den "ökologischen Zustand" der Oberflächengewässer an zentraler Stelle, um anschließend entsprechend ihrer Bedeutung ein operatives Monitoring durchführen und Maßnahmen umsetzen zu können.

Beispielsweise sind Wasserentnahmen aus Fließgewässern aufgrund verschiedener Nutzungen von Bedeutung. Extreme direkte oder indirekte Folgen für den ökolgischen Zustand der Fließgewässer sind z.B.:

  • dauerhaftes oder zeitweiliges Austrocknen von Gewässerabschnitten,
  • Intensivierung der Folgen stofflicher Belastungen,
  • Verlust der Lebensräume im Übergangsbereich zwischen Wasser und Land.

Wassernutzung ökologieverträglich anpassen

Die vollständige Umsetzung der WRRL schafft wesentliche Voraussetzungen für die Anpassung von Wassernutzungen an die grundlegenden Erfordernisse des Gewässerschutzes, auch unter den Bedingungen sich verändernder klimatischer Verhältnisse. Die WRRL setzt mit dem guten ökologischen Zustand ein klares Ziel, ohne nachhaltige und in ihren Umweltauswirkungen zu begrenzende Nutzungen und neue Entwicklungen unmöglich zu machen.

Als Beispiel für die deutliche Anpassung von Wassernutzungen an neue Bedingungen kann in Deutschland der erhebliche Rückgang des Wasserverbrauchs und damit auch der Menge anfallenden Abwassers gelten, der insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu verzeichnen war. Bei dieser erfolgreichen Entwicklung ging das Umweltbewusstsein der Verbraucher einher mit dem ökonomischen Anreiz stark steigender Wasserpreise, die die Investitions- und Betriebskosten im Ansatz voll decken. Obwohl die Kubikmeterpreise in Deutschland - bei erheblichen örtlichen Unterschieden - europaweit Spitzenplätze einnehmen, liegt die jährliche Gesamtbelastung wegen der relativ niedrigen Verbrauchszahlen nur im oberen Mittelfeld. Hier werden Wassereffizienz, Kostendeckung und das Verursacherprinzip (Abwasserpreise) im Sinne der WRRL - abgesehen vom Aspekt der Umwelt und Ressourcenkosten - nahezu mustergültig kombiniert mit dem Ergebnis einer wesentlich geringeren Inanspruchnahme der Ressourcen.

Ironischerweise hat die EU-Kommission die hohen Kubikmeterpreise in Deutschland wiederholt ins Visier genommen und ihre weitreichenden Liberalisierungsvorschläge für die Wasserwirtschaft mit dem Argument begründet, dass der Verbraucher vor allem an niedrigen Preisen interessiert sei. Auch die anhaltende Privatisierung von Wasserwerken darf durchaus als Bedrohung für den Ressourcenschutz betrachtet werden, da private Anleger den Gewässerschutz nicht ohne weiteres zu den betriebsnotwendigen Kosten zählen.

Die deutsche Wasserwirtschaft selbst ermuntert inzwischen eher zu höherem Wasserverbrauch als zum Sparen und fordert, Wasserentnahmeentgelte abzuschaffen, da sie ihre lenkende Wirkung verloren hätten. In Berlin schlägt PDS-Senator Wolf ein neues Preissystem mit Grund- und Arbeitspreis vor, unter anderem als "Anreiz zum ökologischen Umdenken: durch Senkung des mengenabhängigen Arbeitspreises wird der Wasserabsatz stabilisiert und damit höhere Investitionen für das Grundwassermanagement vermieden." Natürlich führt der Rückgang des Verbrauchs, der in einigen Regionen mit massivem Rückgang der Bevölkerung einhergeht, auch zu erheblichen Problemen bei den Standzeiten im Trinkwasser und beim Transport der Schadstoff- und Abwasserfracht. Mittelfristig hilft hier nur die intelligente Anpassung der Infrastruktur an die neuen Bedingungen. Mehr spülen kann nicht die Lösung sein.

Wenn es um Anpassungsstrategien an den Klimawandel geht, gehören dazu auch Überlegungen zur Nutzungsaufgabe, sei es durch Verhinderung von Bebauung zunehmend überschwemmungsgefährdeter Gebiete oder durch das Beenden exzessiver Entwässerung von Feuchtgebieten. Das gilt im Übrigen auch für die im Zuge der Klimadiskussion gern als Klimaretter ins Feld geführte Wasserkraftnutzung: Klimaforscher erwarten in einigen Gebieten Europas deutlich sinkende Kapazitäten. Wenn sich die Szenarien geringerer Wasserführung an Elbe und Rhein bestätigen, stellt sich auch hier die Frage, ob die Kosten ungebremsten Ausbaus und der Ertüchtigung der Infrastruktur noch überall in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen beziehungsweise ob sich der erwartete Nutzen in angemessenem Verhältnis zur Realität bewegt. Schon jetzt bietet das Bundesverkehrsministerium aus rein ökonomischen Gründen den Ländern eine ganze Reihe von nicht mehr für die Frachtschifffahrt genutzten Bundeswasserstraßen zur Übernahme an.

Beim Hochwasserschutz fällt auf, dass die Klimadebatte in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten genutzt wird, um umfangreiche auf Halde liegende Planungsvorhaben mit Hunderten neuen Rückhaltebecken aus der Schublade zu ziehen und als Allzweck-Lösung zu präsentieren. Hier stellt sich ebenfalls die Frage, ob das bestehende Hochwasserschutzniveau für alle Gebiete - gleich welcher Nutzung - uneingeschränkt aufrechterhalten werden muss, welche ökonomischen Kriterien anzuwenden sind und ob das im Wasserhaushaltsgesetz festgeschriebene grundsätzliche Verbot der Absenkung des Hochwasserschutzniveaus einer nutzensabhängigen flexibleren Anpassung bedarf.

Erlenwald auf wiedervernässten Niedermooren - effiziente Kopplung von Klima- und Gewässerschutz:

Paradebeispiel für schlechte Wasserbewirtschaftung im Kontext des Klimawandels oder aber kosteneffiziente Kombination von Klima- und Gewässerschutz par excellence - so stellen sich die Nutzungsalternativen für Niedermoore dar, die von der Universität Greifswald im Rahmen des ALNUS-Projekts verglichen wurden (kostenloser Leitfaden unter: www.uni-greifswald.de/~alnus). Entwässerte Grasland-Niedermoore verursachen durch Torfzehrung pro Hektar jährliche CO2-Emissionen von rund 24 Tonnen. Diese können durch Wiedervernässung vermieden werden, bei Aufforstung von Erlenwald für die Wertholzproduktion ist durch die CO2-Bindung (Torf, Holz) und die energetische Nutzung des Durchforstungsholzes ein zusätzlicher Effekt möglich. Mit einer Aufforstungsprämie wäre diese Alternative wirtschaftlich tragfähig. Die CO2-Vermeidungskosten lägen bei ein bis zwei Euro pro Tonne CO2 (zum Vergleich: bei Wasserkraft liegen sie bei circa 22 Euro, bei der Gebäudesanierung zwischen 350 bis 700 Euro). Nebenbei würden die Nährstoffausträge in die Gewässer verringert. Verhindert wird eine derartige Umstellung der Grünlandnutzung derzeit in erster Linie durch die attraktivere landwirtschaftliche Förderung von jährlich 320 Euro pro Hektar. Ohne Förderung wäre die einzelwirtschaftliche Rentabilität der herkömmlichen Nutzung nicht gegeben.

 

 

 

Pressures and Impacts - Signifikante Belastungen

 

WRRL und Belastungen

Um die europäische Wasserrahmenrichtlinie gezielt umsetzen zu können, müssen die Mitgliedstaaten die maßgeblichen Belastungsfaktoren für die Oberflächen- und Grundwässer sowie deren Ursachen ermitteln. Daraufhin sind die resultierenden Wirkungen zu beurteilen. Diese Analyse ist im Rahmen der Charakterisierung der Flussgebietseinheiten erstmals 2004 durchzuführen.

Eine signifikante Belastung liegt dann vor, wenn begründet vermutet werden kann, dass sie negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand des Gewässers haben könnte. Sie können aus unterschiedlichen Nutzungen des Gewässers an sich und seiner Umgebung sowie des weiteren Einzugsgebietes resultieren.

Um weitgehend sicherstellen zu können, dass die EU-Mitgliedstaaten ein gemeinsames Verständnis darüber haben,

  • was signifikante Belastungen sind,
  • wie Abschätzungen erfolgen können, ob Belastungen groß sind,
  • dass Ziele der WRRL nicht erreicht werden könnten und
  • welche Regeln für die Analyse bestehen,

haben die EU-Wasserdirektoren Ende 2002 eine gemeinsame Leitlinie bezüglich der signifikaten Belastungen beschlossen.
Das gesamte Papier ist derzeit nur in der englischen Version verfügbar, eine deutsche Zusammenfassung vom UBA ist außerdem erhältlich. Zum Download der Papiere bitte auf die Seite "EU-Arbeitsgruppen" gehen.

 

Zu betrachtende Belastungen nach Verursacherbereichen sind vor allem:(Anhang II, Nr.1.4 EU-WRRL)

  • Einleitungen von Stoffen aus Punktquellen und diffusen Quellen,
  • Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt durch Wasserentnahmen, Wasserverluste in Verteilungssystemen etc. (z.B. Wasserkraft),
  • Abflussregulierungen (z.B. Hochwasserschutz),
  • Veränderungen der Gewässermorphologie (z.B. Schifffahrt),
  • Aufwärmung, Versalzung,
  • Landnutzung einschließlich Fischerei und Forstwirtschaft.

Die Abgrenzung einer punktuellen von einer diffusen Quelle hängt derzeit von der Frage ab, ob der Verursacher einer Belastung klar ermittelbar ist.

 

Punktquellen

Im Allgemeinen werden Quellen von gezielten Belastungen z.B. mittels industrieller oder Siedlungswassereinleitungen, z.T. auch Niederschlagseinleitungen als Punktquellen definiert.

Für die Bewertung der Folgen von eingeleiteten Siedlungsabwässern ist das Verhältnis von Einwohnergleichwerten zum Gewässerabfluss in Abhängigkeit von Fließgeschwindigkeit und Tiefe sowie der verfahrenstechnischen Abbauleistung bei Kläranlagen zu ermitteln. Bei industriellen Einleitungen ist außerdem in jedem Fall eine Einzelbetrachtung der relevanten Schadstoffpalette erforderlich.

Beispiele für Punktquellen:

Quelle

Herkunft

Kläranlagen

Urbanisierung, Industrie

Kühlwassereinleitungen

Industrie

Mischwassereinleitungen

Urbanisierung

Einleitungen aus Regenwasserbehandlungsanlagen

Urbanisierung

 

Diffuse Quellen

Der Begriff diffuse Quellen fasst die an den natürlichen Oberflächenabfluss gebundenen Belastungen, z.B. Niederschlagseinleitungen mit Nährstoffausträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, zusammen. Die Herkunftsbereiche der Belastungen stellen keine gezielte Gewässernutzung gemäß § 3 WHG dar.

Stoffeinträge aus diffusen Quellen sind für die Eutrophierung der Oberflächengewässer, insbesondere beim Nährstofftransport an Stickstoff und Phosphor aus dem Bundesgebiet in die Meere von zentraler Bedeutung. So dominiert der Eintrag aus diffusen Quellen - insbesondere aus der Landwirtschaft - gegenüber Punktquellen deutlich: gut 2/3 der Gesamtfracht an Stickstoff und Phosphor.

Beispiele für diffuse Quellen:

Quelle

Herkunft

Einleitung von Drainagewasser von landwirtschaftlich genutzten Flächen; Entwässerungseinrichtungen von Straßen, Plätzen, Dächern, sofern sie nicht als Punktquellen behandelt werden

Landwirtschaft, Verkehr, versiegelte Flächen

Wasser aus dem Ablass von Talsperren, Dämmen und Fischteichanlagen

Wasser- und Fischereiwirtschaft

Atmosphärische Deposition nass und trocken

Atmosphäre

Basiszufluss durch Grundwasser

Geologie, Landwirtschaft, alte Industrie- und Militärvorkommen

 

Auswirkungen von Nutzungen auf Hydromorphologie und Biologie

Nutzungen
Auswirkungen

Schiff-
fahrt

Hochwas-
serschutz

Wasser-
kraft

LaWi/
ForstWi

Wasser-
versorgung

Urbani-
sierung

Unterbrechung von Durchgängigkeit u. Sedimenttransport

X

X

X

X

X

 

Veränderungen des Flussquerschnitts

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X

X

X

 

X

Abtrennung Flussschlingen, Feuchtgebiete

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X

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Verringerung natürlicher Überschwemmungsflächen

 

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X

   

X

Reduzierter Abfluss

   

X

 

X

 

Direkte Schädigung von Flora und Fauna

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X

     

Künstliches
Abflussregime

   

X

     

Veränderungen des Grundwasserspiegels

   

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X

 

X

Bodenerosion, Verschlammung

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X

X

 

X

 

Das internationale Jahr der sanitären Grundversorgung 2009

Die sanitäre Grundversorgung gehört zu den am meisten unterschätzten entwicklungspolitischen Themen. Es wird oft vergessen, dass rund 40 Prozent der Weltbevölkerung, vor allem in Entwicklungsländern, keinen Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben. Die Vereinten Nationen (UN) haben sich in ihren Milleniumszielen verpflichtet, diese Zahl bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Das von der GRÜNEN LIGA e.V. am 13. März in Berlin durchgeführte Seminar zum Thema "Abwasserentsorgung und Regenwassermanagement - demographische Entwicklung und internationale Aspekte" sollte anlässlich des UN-Jahres der sanitären Grundversorgung (International Year of Sanitation) 2008 diese Problematik etwas weiter ins öffentliche Bewusstsein rücken.

Das Fehlen von Toiletten hat sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft weitreichende Folgen. Ist es für uns vorstellbar, unsere Notdurft unter den Blicken unserer Nachbarn zu verrichten? Oder für heranwachsende junge Mädchen, die Monatshygiene in einem Fluss hockend vor aller Augen durchzuführen? Doch unter solchen Umständen leben derzeit über 2,6 Milliarden Menschen, nicht nur in entlegenen Teilen der Welt, sondern auch in EU-Ländern wie Rumänien. Für die Gemeinschaft kann dies bedeuten, dass Fäkalien aufgrund überlasteter beziehungsweise nicht vorhandener Abwasserentsorgung die Straßen überschwemmen und durch den direkten Kontakt Krankheiten übertragen werden. Durchfallerkrankungen führen nicht nur zu fehlender Schulbildung, Arbeitsunfähigkeit oder zur Überbelegung von ohnehin knappen Krankenhäusern, sondern sie gelten als häufigste Todesursache für Kinder.

Ein weiteres Problem ist die starke Belastung des Grund- und Trinkwassers mit Nitrat und Keimen aus versickernden Fäkalien. In Anbetracht der Tatsache, dass sich in Entwicklungsländern bis zu 80 Prozent der Erkrankungen auf verschmutztes Trinkwasser zurückführen lassen, ist es gesundheits- und entwicklungspolitisch gesehen der richtige Ansatz, für eine flächendeckende sanitäre Grundversorgung einzutreten.

Die häufige Tabuisierung des Themas prangert Uschi Eid vom United Nations Secretary General's Advisory Board on Water and Sanitation (UNSGAB) an. Dabei ist Sanitärversorgung die beste Präventivmedizin. Jährlich sterben mehr Menschen durch unhygienische Bedingungen als durch bewaffnete Konflikte oder AIDS. Der nach dem ehemaligen Vorsitzenden des UNSGAB benannte Hashimoto-Aktionsplan zielt auf die Umsetzung der Milleniumsziele ab, unter anderem durch Wissenstransfer und durch die Verbesserung der Kommunikation zwischen Politik und Wirtschaft.

Zahlreiche Initiativen gehen vor allem von Nichtregierungsorganisationen aus. So schlägt zum Beispiel die Frauen- und Umweltorganisation Women in Europe for a Common Future (WECF) vor, in wasserarmen, ländlichen Regionen Rumäniens Trockentrenntoiletten als dezentrale, preiswerte und saubere Lösung zu installieren. Dies sei sinnvoller und billiger als entlegene ländliche Gebiete an ein zentrales Leitungssystem anzuschließen. Einige sehr gut funktionierende Referenzprojekte sind bereits umgesetzt. Einen anderen erfolgversprechenden Weg verfolgt die Bremen Overseas Research and Development Agency (BORDA), die wichtige örtliche Entscheidungsträger, zum Beispiel in strukturschwachen Regionen Indonesiens, an einen Tisch bringt, Gelder organisiert und als Moderator auftritt. Kern dieser Strategie ist, dass Dorfgemeinschaften eigenverantwortlich den Bau und den Erhalt neuer Toilettenanlagen planen.

Neben der Lage in vielen Entwicklungsländern gilt es, auch die Staaten zu betrachten, die flächendeckend über eine sanitäre Versorgung und ein Abwassermanagement verfügen. Aus dieser Position heraus sind neue Ansätze für die Regen- und Abwasserbewirtschaftung hervorgegangen. Dabei fällt Schweden, den Niederlanden und auch Deutschland eine Vorreiterrolle in Bezug auf innovative Sanitärkonzepte zu.

In Deutschland gilt die schnelle und damit schadlose Ableitung von Regenwasser als traditionelle Maxime. Durch die Anlage von Mulden oder Mulden-Rigolen-Systemen kann Regenwasser versickern oder verdunsten, wodurch die Abflussmenge deutlich reduziert wird. Durch den integrierten Bodenfilter wird es von Verunreinigungen durch Schwermetalle aus dem Straßenverkehr befreit, bevor es wieder in den Wasserkreislauf gelangt.

Auch das Abwasser aus Haushalten kann in die sehr unterschiedlichen Bestandteile Grauwasser (Waschwasser im weitesten Sinne), Gelbwasser (Urin) und Braunwasser (Fäkalien) zerlegt werden. Es ist dann möglich, Brauchwasser lokal zu filtern, Fäkalien zu kompostieren und Urin als Düngemittel zu verwenden. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) erarbeitet derzeit technische Regeln hierfür. Derartige dezentrale Anlagen, die unabhängig von einem zentralen Abwassernetz betrieben werden, bieten vor allem für ländliche Regionen finanzielle Vorteile (keine Erschließung nötig).

Weiteres Augenmerk gilt der demographischen Entwicklung in strukturschwachen, von Abwanderung betroffenen Regionen wie Brandenburg. Dort besteht das Problem, dass die Ver- und Entsorgungsnetze teilweise unterbelastet sind, was zu Schäden an der Infrastruktur führt. Vor allem aber verlängert sich die Aufenthaltsdauer des Wassers in den Netzen, was sich negativ auf die Trinkwasserqualität auswirken kann beziehungsweise im Abwassernetz zu Korrosion und Geruchsbildung führt. Hier ist ein intelligenter Stadtumbau gefordert, wobei dem flächenhaften Rückbau der Vorzug vor dem lückenhaften Rückbau gegeben werden sollte, um eine gute Auslastung der Hauptleitungen zu gewährleisten.

Das Internationale Jahr der sanitären Grundversorgung 2008 ist wichtig, um einerseits eine breite Öffentlichkeit sowohl auf weltweite Missstände als auch auf Richtung weisende Ideen in Bezug auf den Umgang mit dem Leben spendenden Gut Wasser aufmerksam zu machen und anderseits politische Entscheidungsträger, Nichtregierungsorganisationen und die Wirtschaft zu sinnvollen Kooperationen zu bewegen.

 

Materialien

Die Wasserdirektoren der EU-Mitgliedsstaaten haben neben anderen auch eine Leitlinie zur einheitlichen Interpretation der WRRL hinsichtlich der signifikanten Belastungen beschlossen. Folgende Themen werden im Leitfaden unter anderem behandelt:

  • Analyse von Belastungen und Auswirkungen: Gemeinsames Verständnis
  • Grundsätzliches Vorgehen bei der Analyse
  • Tools
  • Daten- und Informationsquellen
  • Beispiele derzeitiger Praxis

Der Leitfaden ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar.

 

 

 

Industrie/ Bergbau

  • Das Wasserentnahmeentgelt - Eine Chance für den Gewässerschutz
  • Das Wassernutzungsentgelt in Braunkohlebergbau und Energiewirtschaft Brandenburg - Positionspapier der GRÜNEN LIGA Zur Umgestaltung von § 40 BbgWG

Braunkohlebergbau und Grundwasserressource - Subvention statt Kostendeckung

Die Grundwasserabsenkung durch den Bergbau ist eine Wassernutzung im Sinne des Artikels 9 der WRRL, für die zum Einen Anreize für eine effiziente Nutzung und zum Anderen ein "angemessener Beitrag" für die Mehrkosten, die anderen Wasserdienstleistungen (zum Beispiel der Trinkwassergewinnung) entstehen, gefordert werden. Gleichzeitig ist die Wassernutzung durch den Bergbau auch selbst als Wasserdienstleistung zu sehen, an deren Umwelt- und Ressourcenkosten sich der Verursacher beteiligen muss. Wassernutzungsentgelte, die in allerdings sehr unterschiedlicher Form in den meisten Bundesländern erhoben werden, sind ein grundsätzlich geeignetes - und bislang das einzig existierende - Instrument, um derartige Kosten Verursachern zuzuordnen. Wichtig ist dabei allerdings, eine klare Zweckbindung für den Schutz der Ressource, also für den Gewässerschutz, vorzusehen.

Der Braunkohlebergbau ist jedoch in allen betroffenen Ländern vom Wassernutzungsentgelt befreit (Brandenburg, Sachsen, NRW, in Sachsen-Anhalt existiert kein Wassernutzungsentgelt). Nach Paragraph 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes wird lediglich für den "kommerziell genutzten Anteil" ein um 80 Prozent reduzierter Satz verlangt (0,02 Euro statt 0,10 Euro pro Kubikmeter). Wie die Zahlen des Jahres 2005 belegen, übersteigen die Wasserentnahmen des aktiven Bergbaus in Brandenburg mit 238,8 Millionen Kubikmeter die Summe aller entgeltpflichtigen Grundwasserentnahmen (196,2 Millonen Kubikmeter) deutlich. Dem Land entgehen demnach jährlich etwa 1,7 Millionen Euro durch die Ermäßigung des Entgelts sowie durch die gänzliche Befreiung der Hauptentnahmemenge je nach angenommenem Satz zwischen 4,2 Millionen Euro (bei 0,02 Euro pro Kubikmeter) und 21,2 Millionen Euro (bei 0,10 Euro pro Kubikmeter).

Das Entgelt auch für den Bergbau zu erheben erscheint mit Blick auf die Bilanzen der Energiekonzerne (2005 machte Vattenfall Europe 714 Millionen Euro Gewinn) nicht unzumutbar. Ohne Entgeltpflichtigkeit besteht - abgesehen von den Energiekosten für die Grundwasserhebung - kein Anreiz zur Verringerung der Entnahmemenge. Angesichts des Umfangs der Entnahmen wären aber erhebliche Potentiale für eine verringerte Grundwasserhebung und damit für die Ressourcenschonung zu erwarten.

 

Das Wassernutzungsentgelt in Braunkohlebergbau und Energiewirtschaft Brandenburg - Positionspapier der GRÜNEN LIGA Zur Umgestaltung von § 40 BbgWG

Am 29. April 2010 veröffentlichte die Bundeskontakstelle Wasser der GRÜNEN LIGA ein Positionspapier zum Wassernutzungsentgelt in Brandenburg.

 

 

 

Landwirtschaft

  • Stellungnahme zur Düngeverordnung
  • Gemeinsame Erklärung Bioökonomie und Wasser
  • Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung
  • Die Düngeverordnung (DüV) – Zentrales Instrument für das Erreichen (oder Nicht-Erreichen) der Umweltziele für Gewässer und Meere
  • EEG-Biomasseförderung setzt Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz aufs Spiel
  • Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013
  • WRRL und EU-Agrarpolitik
  • Diffuse Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft - Ein Dauerbrenner
  • Anlage von Feuchtgebieten in der Landwirtschaft - Erfahrungen aus Schweden

Stellungnahme zur Düngeverordnung

Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

Gemeinsame Erklärung Bioökonomie und Wasser

Anläßlich der Tagung "Bioökonomie - Nachhaltige Alternativen zur fossilen Wirtschaft?", die Anfang dieser Woche in Berlin stattfand, haben der AK Wasser im BBU und die GRÜNE LIGA eine gemeinsame Erklärung verfaßt, die auf die Folgen ungebremsten Biomasseanbaus auf die aquatischen Ökosysteme und die Wasserressourcen hinweist. Angesichts des in Deutschland im Zuge des EEG gepuschten Baus von Biogasanlagen, der durch den gesteigerten Maisanbau und die unkontrollierte Aufbringung von Gärresten zu erheblich gesteigerten Nährstoffeinträgen in die Gewässer führte, ist der einhergehende Wasserbedarf einer kritischen Untersuchung zu unterziehen. Ansonsten könnte eine weltweit gesteigerte energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse den Anbau von Lebensmittelpflanzen gefährden. 

 

Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Drei Viertel des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbelastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktuellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren.

Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen. Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser "Hoftorbilanz" könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen. 

 

Die Düngeverordnung (DüV) – Zentrales Instrument für das Erreichen (oder Nicht-Erreichen) der Umweltziele für Gewässer und Meere

Die Überfrachtung der Landschaft mit Nährstoffen – die Eutrophierung bzw. Überdüngung – ist seit Jahrzehnten eines der gravierendsten Umweltprobleme in Deutschland. Am augenfälligsten gilt dies für Flüsse und Seen, Küstengewässer und Meere (im Extremfall Algen- und Blaualgenblüten, tote Zonen am Meeresgrund etc.). Aber auch Landlebensräume werden durch Nährstoffeinträge stark beeinträchtigt und verarmen in ihrer Artenvielfalt. Die landwirtschaftliche Praxis, v.a. die landwirtschaftliche Düngung, ist hauptverantwortlich für den Großteil der in Natur und Landschaft eingetragenen Nährstoffe. Da europäische Vorgaben und die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung zur Nährstoffreduktion in der Landwirtschaft aktuell weit verfehlt werden, ist der "gute Zustand" in Flüssen, Seen und Küstengewässer (Wasserrahmenrichtlinie) sowie im Grundwasser (Grundwasserrichtlinie) überwiegend nicht zu erreichen, ebensowenig wie die Ziele für den Meeresschutz in Nord- und Ostsee (internationale Abkommen und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie). Grundlegend für das Erreichen dieser Umweltziele ist die Umsetzung der Richtlinie "zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen" (Nitrat-Richtlinie) von 1991. Die Europäische Kommission hat wegen der Nichtumsetzung dieser Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Düngeverordnung (DüV) dient der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Sie darf sich aber nicht hierauf beschränken, sondern ist vielmehr ein zentrales Instrument für das Erreichen der Ziele von Gewässer- und Meeresschutz. Eine umweltverträgliche Düngepolitik ist überfällig! Ein Großteil der Grundwasservorkommen in Deutschland weist zu hohe Nitratwerte auf. In einem Viertel der Grundwasserkörper wird sogar der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschritten. Derartig belastetes Grundwasser nicht mehr ohne Weiteres als Trinkwasser genutzt werden. In der Folge mussten in den letzten Jahren zahlreiche Brunnen aufgegeben oder in tiefere Schichten verlagert werden. In vielen Regionen ist der Stickstoffüberschuss in den letzten Jahren infolge des Booms bei Massentierhaltung und Biogasanlagen deutlich angestiegen. Ein großer Teil der Überschüsse gelangt in Luft und Wasser – und belastet unter anderem das Grundwasser. Statt eines Rückgangs sind in den betroffenen Gebieten im Grundwasser gleichbleibende und sogar wieder steigende Trends der Nährstoffbelastung zu konstatieren, die auch bei Trinkwasserversorgern ernste Besorgnis auslösen. Wir unterstützen ausdrücklich die zentrale Forderung der Verbände der Wasserwirtschaft zur Novelle der Düngeverordnung: "Die Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Praxis müssen so ausgerichtet werden, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser sicher eingehalten wird."

 

EEG-Biomasseförderung setzt Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz aufs Spiel

Der intensive Anbau von Energiepflanzen, insbesondere der Anbau von Mais, hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und auf die ökologische Qualität unserer Gewässer, einschließlich der Küstengewässer und Meere. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern, der Wasserwirtschaftsverwaltung und Umweltverbänden geteilt.

Die Förderung der Stromerzeugung aus Biogas durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat zu einer explosionsartigen Ausdehnung der Flächen geführt, auf denen statt Nahrungs- oder Futtermitteln allein Biomasse für die Stromerzeugung produziert wird. Die besonders problematische Situation in Norddeutschland war Thema eines GRÜNE LIGA-Seminars am 9. Mai 2012 in Hamburg, vgl. auch das WRRL-Info 23 "Biomasseförderung und Agrarsubventionen. Jetzt umsteuern – für saubere Gewässer".

Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass nach offizieller Einschätzung die Ziele des Gewässerschutzes / der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden. Ausschlaggebend sind dabei:

  • hoher Mineraldüngereinsatz und unreglementierte Ausbringung von Gärresten
  • Erosion und Humuszersetzung
  • Pestizideinträge

Erosion und beschleunigte Bodenzerstörung

  • Verlust von Bodenfruchtbarkeit und Wasserhaltevermögen, insbesondere durch Abbau von Humus
  • Eintrag von Feststoffen (Sand, Feinsediment), die die Gewässerlebensräume veröden
  • Zerstörung von Torfböden, verbunden mit immensen CO2-Emissionen

Vermehrter Grünlandumbruch und Intensivierung des Ackerbaus in gewässernahen Flächen und Feuchtgebieten

Bislang ist es nicht annähernd gelungen, die Belange des Trinkwasser- und Gewässerschutzes über das landwirtschaftliche Fachrecht in die Praxis des Biomasseanbaus zu integrieren, etwa in die Düngeverordnung. Insbesondere fehlen Vorgaben für den Umgang mit den nährstoffreichen Gärresten aus Biogasanlagen.

Die hohen Zahlungen über das EEG führen außerdem dazu, dass gewässerschonende Agrar-Umwelt-Maßnahmen unattraktiv werden. Steigende Pacht- und Bodenpreise erschweren den Flächenerwerb für vorsorgenden Trinkwasserschutz oder für den Gewässer- und Naturschutz, aber auch für gewässerschonende ökologische Landwirtschaft. Über die EEG-Umlage subventionieren die Energiekunden all diese Umweltschäden mit Milliardenbeträgen. 

Der Input an fossiler Energie (Diesel, Synthese von Düngemitteln und Pestiziden etc.) bei der Stromerzeugung aus Biogas auf Basis von Mais und anderen Intensivkulturen ist immens: Die Energierentabilität (EROI=Energie-Output/fossiler Energie-Input) liegt bestenfalls bei 1,4 (!), je nach Anbaupraxis und Standort sogar noch niedriger (vgl. die Stellungnahme der Leopoldina, s.u.). Netto liegt der erneuerbare Anteil bei Strom aus Biogas damit bei nur einem Bruchteil des Betrags, der üblicherweise als Output angegeben wird. Die Flächeneffizienz (W pro m²) von Strom aus Biogas in Deutschland ist haarsträubend und liegt beispielsweise um einen Faktor 12 unter der von Photovoltaik.

Die Treibhausgas-Bilanz von Strom aus Biogas im Sinne einer umfassenden Lebenszyklus-Analyse ist schwer zu ermitteln. Aufgrund der hohen fossilen Inputs, der Zerstörung organischer Bodensubstanz und der Effekte durch indirekte Landnutzungsänderungen fällt sie aber ausnehmend schlecht aus. Auf organischen Böden wie entwässerten Mooren ist die Bilanz sogar deutlich positiv (also mehr Emissionen als Einsparungen!).

Mit der Novelle des EEG im Jahr 2014 durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" hätte die Möglichkeit bestanden, Fehlentwicklungen mit gravierenden Auswirkungen auf Trinkwasserressourcen und Gewässer zu korrigieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 greift aber zu kurz.

"Es deutet sich an, dass vor allem der NaWaRo-Bonus (EEG 2004) und der Gülle-Bonus (EEG 2009) zu einer steigenden Attraktivität der Biomasseverstromung in Regionen geführt haben, die durch eine hohe Tierbesatzdichte ohnehin über erhebliche Nährstoffüberschüsse verfügen. Dieser Problemdruck wird durch zunehmenden Maisanbau und das Ausbringen von Gärresten aus der Biogaserzeugung verstärkt." Ein wichtiger Ansatzpunkt sei zudem die Novellierung der Düngeverordnung. Für Neuanlagen seien Vorgaben zur Substratzusammensetzung notwendig, ebenso die Erarbeitung umfassender Nachhaltigkeitskriterien. Eine maximale Leistungsbegrenzung für Neubau oder Ersatzinvestitionen, wie im Entwurf vorgesehen, sei notwendig.

Zu den "strategischen Leitlinien" der bisherigen Gutachten des SRU im Hinblick auf die Bioenergievergütung gehöre, dass die Potentiale nachwachsender Energierohstoffe in Deutschland als "sehr begrenzt" anzusehen sind – "aufgrund begrenzter Anbaufläche, zahlreicher Nutzungskonflikte und Negativfolgen auf die Umwelt". "Biogene Abfälle und Reststoffe" sollten "die wichtigsten Einsatzstoffe" werden. Außerdem müssten an die "Bereitstellung fester biogener Brennstoffe strenge Nachhaltigkeitsstandards angesetzt werden".

Im Übrigen sei bei einer derart umfassenden Novelle eine Folgenanalyse und Bewertung sinnvoll und notwendig, "" die Debatte auf eine sachliche Grundlage zu stellen". Ein derartiges Impact Assessment sei bei der Europäischen Kommission gängige Praxis, nicht aber in Deutschland. Die schriftliche Stellungnahme von SRU-Generalsekretär Dr. Christian Hey (17 Seiten) ist online abrufbar.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) macht in seinem Positionspapier "Gewässerschutz und Biomasseanbau" vom November 2013 anhand konkreter Beispiele deutlich, wie dramatisch sich die Gefährdung der Trinkwasserversorgung darstellt. "Die kommunalen Wasserversorger halten die derzeit geltenden Regeln für den Biomasseanbau für unzureichend." Das Papier formuliert konkrete Forderungen, " die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien besser mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht zu koppeln. Die VKU-Position (13 Seiten) ist ebenfalls online abrufbar.

Die Allianz öffentliche Wasserwirtschaft (AöW) fordert in ihrer Stellungnahme vom 12. März 2014 z" Referentenentwurf des EEG vom 4. März 2014 "den generellen Stopp des Zubaus von Biogasanlagen", die auf Biomassebasis betrieben werden. Die zunehmende Gewässerbelastung "stellt ein Risiko für die Wasserversorgung dar"; dabei seien die Auswirkungen von die Gewässer und insbesondere das Grundwasser belastender Stoffe erst dann zu messen, wenn die Stoffe vom Boden nicht mehr absorbiert werden können bzw. den Boden passiert haben: "Wir halten deshalb nur die Festlegung von Zubaugrößen für den Gewässerschutz nicht für ausreichend und fordern einen generellen Stopp des Zubaus von Biogasanlagen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips gilt es, jetzt zu handeln." Die Stellungnahme (7 Seiten) ist auf der Internetseite der AöW abrufbar.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat bereits 2012 in einer ausführlichen Stellungnahme "Bioenergie: Möglichkeiten und Grenzen" von einem weiteren Ausbau der Bioenergie-Förderung in Deutschland abgeraten und eine "stellung der bisherigen Förderpraxis angemahnt: "" den Verbrauch von fossilen Brennstoffen und die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte Deutschland nicht den weiteren Ausbau von Bioenergie anstreben. (...) Die Förderung von Bioenergie sollte sich auf Formen beschränken, die weder zur Verknappung von Nahrungsmitteln führen noch deren Preise durch Wettbewerb " Land und Wasser in die Höhe treiben. Darüber hinaus sollten diese Formen von Bioenergie keinen größeren negativen Einfluss auf ökosysteme und Biodiversität haben, und eine substanziell bessere Treibhausgas-Bilanz aufweisen als die fossile Energie, die sie ersetzen. Auch gilt es, die gesamte Breite der wertvollen Dienste zu respektieren, die ökosysteme für die öffentlichkeit leisten." Die Position der Leopoldina (Langfassung, Kurzfassung dt./engl., Empfehlungen, Kommentare zur Kurzfassung 2013) ist ebenfalls online abrufbar. 

 

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013

Im Laufe des Jahres 2012 verhandeln der Ministerrat und das Europaparlament über die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 - 2020. Dazu hat die GRüNE LIGA das Positionspapier "Agrar-Reform muss Europas Gewässer besser schützen!" mit deutschen und europäischen "weltverbänden und -stiftungen abgestimmt. Die unterzeichnenden Organisationen bitten die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäischen Kommission: a) strikte "weltauflagen in die Direktzahlungen an Landwirte (1. Säule) zu verankern und b) eine ausreichende Finanzierung für die nachhaltige ländliche Entwicklung zu sichern (2. Säule).

Am 18. Juni 2012 beschlossen die Agrarminister allerdings, die Wasserrahmenrichtlinie aus den Vorgaben für die Cross Compliance herauszunehmen und stattdessen die EU-Kommission zu beauftragen, eine Rechtsvorschrift vorzuschlagen, nachdem die Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten "gesetzt wurde (vgl. Punkt 59 im Fortschrittsbericht: Progress Report on Reform of CAP). Die GRüNE LIGA hat aus diesem Anlass eine Pressemitteilung mit dem Titel "Landwirtschaftminister beschließen Aushebelung des Gewässerschutzes" herausgegeben.

EEB-Pressemitteilung On "CAP Super Monday" EP and Council compete in race to the bottom in greening

Weitere Dok"ente auf EU-Ebene (Stand 19. Juni 2012):
Direct Payments Revised Text
Draft European Parliament Report on Direct Payments
Draft EP report on Rural Development
Draft EP report on financing the CAP

Für die Green Week 2012 hat die GRüNE LIGA key messages unter dem Titetl "What Does the Common Agricultural Policy Deliver to Safeguard Europe's Waters?" erarbeitet. Sie basieren auf den Schlussfolgerungen des GRüNE-LIGA-Seminars "Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - Wo bleibt der Gewässerschutz?", das am 9. Mai 2012 in Hamburg stattfand.



WRRL und EU-Agrarpolitik

Zu Verhältnis von WRRL und EU-Agrarpolitik hat die EU-Kommission ein Arbeitspapier mit dem Titel "The Water Framework Directive (WFD) and tools within the Common Agricultural Policy (CAP) to support its implementation" vorgelegt (veröffentlicht am 7.2.2003). Das Papier können Sie hier herunterladen (pdf, 170 KB).

Der gute ökologische Zustand in den Oberflächengewässern beziehungsweise der gute Zustand im Grundwasser wird bis 2015 nicht zu erreichen sein, wenn die EU im Agrarbereich eine Förderpolitik beibehält, die den Zielen der WRRL entgegenläuft, statt sie zu unterstützen.

Im Rahmen der Förderpolitik stellt die so genannte "cross compliance" ein wichtiges Instr"ent dar. Nach diesem Konzept werden die Zahlungen aus den EU-Strukturfonds an Landwirte an die Einhaltung anderer EU-Richtlinien geknüpft. Nach den Beschlüssen des EU-Agrarrats von Luxemburg wird die cross compliance u.a. für die Einhaltung der Nitrat-, Grundwasser-, Vogelschutz- und FFH-Richtlinien gelten.

Die "weltverbände setzen sich dafür ein, auch die WRRL in der kommenden Förderperiode in die cross compliance einzubeziehen. Die Ausgestaltung der Förderpolitik auf Ebene der Bundesländer bietet auch die Möglichkeit, Ziele der Flussgebietspläne in die Agrar-"welt-Programme zu integrieren. Bei der Aufstellung der Flussgebietspläne können als ergänzende Maßnahmen Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft formuliert werden. Es wird daher ein guter Abgleich der Inhalte der Flussgebietspläne mit den gesetzlichen Regelungen der Länder notwendig.

 

Diffuse Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft - Ein Dauerbrenner

Angesichts des chronischen Scheiterns von Bemühungen, die diffusen, vor allem aus der Landwirtschaft stammenden Nährstoffeinträge in die Gewässer merklich zu verringern, haben die in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) versammelten Bundesländer die Ziele für die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Küstengewässer drastisch nach unten korrigiert. Bei der Formulierung eines vorläufigen Handlungsziels war man zunächst noch davon ausgegangen, dass ein guter ökologischer Zustand in den Küstengewässern durch eine Phytoplanktonkonzentration von 7,5 Mikrogramm Chlorophyll(a) pro Liter definiert wird. " diese zu erreichen, müsste die Stickstoff- und Phosphorbelastung aus dem gesamten Elbegebiet " circa 45 Prozent verringert werden. Das Erreichen dieses Ziels sollte auf drei Bewirtschaftungszyklen (also bis 2027) aufgefächert werden.

In der Fassung der überregionalen Bewirtschaftungsziele vom 24. April 2008 wird nun z" einen mit Verweis auf die Ergebnisse der Interkalibrierung die angestrebte Chlorophyll(a)-Konzentration auf 10,8 Mikrogramm pro Liter erhöht. Demnach muss die Stickstoff- und Phosphorbelastung im Einzugsgebiet der Elbe nur noch " circa 24 Prozent reduziert werden. Z" anderen wird aber sogar das Erreichen dieses niedrigeren Ziels mit Verweis auf bisherige Erfahrungen aus den Programmen zur Nährstoffreduzierung für unrealistisch erachtet. Als Konsequenz hieraus wird für den ersten Bewirtschaftungszeitra" eine Reduzierung der Stickstoffbelastung " nur noch 4,4 Prozent und der Phosphorbelastung " 6,5 Prozent im deutschen Teil des Elbegebiets angestrebt - ganz sicher kein Meilenstein für den Schutz der Küsten- und Meeresgewässer.

Nährstofffrachten: Die vor allem aus der Landwirtschaft rührende diffuse Nährstoffbelastung bleibt ein gravierendes Problem für den Schutz des Grundwassers sowie der Binnen-, Küsten- und Meeresgewässer. Daran hat sich in den letzen beiden Jahrzehnten wenig geändert. Europaweit ist die Landwirtschaft für 50 bis 80 Prozent der Stickstoffeinträge in die Gewässer verantwortlich (EEA Report 7/2005). Die Düngemengen in Westeuropa sind dabei etwa doppelt so hoch wie die in den zentral- und osteuropäischen Ländern. Ein Anstieg der Nährstoffeinträge aus diesen Staaten und der Türkei ist zu erwarten, wodurch der Eutrophierungsdruck auf die Ostsee und das Schwarze Meer noch deutlich steigen wird.

In Deutschland nahmen die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen zwischen 1985 und 2000 " etwa 15 Prozent ab, die Phosphoreinträge " 7 Prozent zu. Bei den Phosphoremissionen machen diffuse Quellen rund 70 Prozent der Gesamtfracht aus, wobei die Erosion mit 26 Prozent dominiert (Zeitra" 1998 bis 2000). Der Anteil diffuser Nitrat-Einträge in den Jahren 1998 bis 2000 belief sich auf rund 80 Prozent der Gesamtfracht, der Anteil der diffusen Einträge aus der Landwirtschaft über den Grundwasserpfad lag dabei bei 56 Prozent. Urbane Flächen, atmosphärische Deposition, industrielle Direkteinleiter und kommunale Kläranlagen verursachen deutlich geringere Eintragsmengen. Der durchschnittliche jährliche Stickstoffüberschuss beträgt etwa 108 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, was im europäischen Vergleich ein hoher Wert ist, der nur in den Benelux-Staaten und Dänemark übertroffen wird. Die Düngeeffizienz bei Stickstoffdünger liegt in Deutschland bei nur etwa 50 Prozent. Die höchsten Stickstoffüberschusswerte werden vor allem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern erreicht, wo intensive Tierhaltung und Gemüsebau die Landwirtschaft prägen.

Während die Nitratbelastung der Oberflächengewässer in erster Linie aufgrund der Reduzierung der Einträge aus Punktquellen in allen deutschen Flussgebieten seit 1990 stark abgenommen hat, ist im Grundwasser kein signifikanter Rückgang der Belastung zu erkennen. Mehr als 50 Prozent der Messstellen im deutschen Nitratmessstellennetz weisen Nitratwerte von über 50 Milligramm pro Liter auf.

Zudem lassen sich mehrere Ausgangspunkte für weitere Anstiege der landwirtschaftlichen Nitratbelastung erkennen: steigende Preise für Agrarprodukte, die Aufhebung der obligatorischen Stilllegungsflächen, der verstärkte Anbau von Energiepflanzen (wobei Mais und Raps besonders auswaschungsgefährdet sind) sowie die Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen. 

Zielgrößen für eine Minderung der Einträge: An Absichtserklärungen für eine Besserung der Situation fehlt es nicht. So vereinbarten im Rahmen des Helsinki-übereinkommens die beteiligten Minister schon 1988 für die Ostsee eine Senkung der Nährstoffeinträge bis 1995 " 50 Prozent, ausgehend von 1985 als Basisjahr. Die Eutrophierung ist für die Ostsee das gravierendste "weltproblem. Die Stickstoffkonzentration ist für das Algenwachst", die Phosphorkonzentration für Cyanobakterien ein limitierender Faktor. Tote, anoxische Zonen dehnen sich nach einer Schätzung des WWF über eine Fläche von etwa 42.000, in Spitzenzeiten bis 90.000 Quadratkilometern aus. Der Sachverständigenrat für "weltfragen fasst die Situation in seinem Sondergutachten "Meeresschutz für Nord- und Ostsee" (2004) dahingehend zusammen, "(..) dass mit durchaus anspruchsvollen völkerrechtlichen Zielvorgaben keine ansatzweise ausreichenden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene korrespondieren." 

Dieses bedauerliche Defizit gilt auch für das wichtigste "weltpolitische Instr"ent zur Begrenzung der diffusen Einträge: die Düngeverordnung und die in ihr formulierten Vorgaben zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft. Die hier festgelegten Ausbringungsgrenzen für Stickstoffmengen im Wirtschaftsdünger sind mit 170 Kilogramm pro Hektar für Ackerland und 230 Kilogramm für Grünland viel zu hoch angesetzt.

Ein Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz, das heißt über die Pfade Luft, Boden und Wasser, auf 80 Kilogramm pro Hektar zu senken.

Wie das Beispiel Dänemark zeigt, liegt ein großes Reduktionspotential in der Verbreitung technischer Neuerungen und in der kontinuierlichen Beratung. Ein hohes Minderungspotential besitzen des Weiteren die Flächenstilllegung, die konservierende Bodenbearbeitung, die ökologische Landwirtschaft sowie die "wandlung von Acker in Grünland. In Bayern beteiligt sich allerdings derzeit kein einziger Landwirt am "wandlungsprogramm. Bundesweit ist vor dem Hintergrund des geförderten Biomasseanbaus sogar ein Trend z" verstärkten Grünland"bruch zu verzeichnen.

In Sachsen wird seit einigen Jahren die "stellung auf konservierende Bodenbearbeitung gezielt gefördert - mit Erfolg. Die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft stellte fest, dass es zu einem verminderten Oberflächenabfluss kommt, die wasserlöslichen und Gesamt-Phosphor-Austräge deutlich reduziert werden und teilweise eine geringere Stickstoffmineralisation mit niedrigen Nitratgehalten im Boden während des Winterhalbjahres nachzuweisen sind (siehe GRüNE LIGA WRRL-Steckbrief "Konservierende Bodenbearbeitung").

Abhilfe durch eine Stickstoffüberschussabgabe?: Der Sachverständigenrat für "weltfragen (SRU) betont, dass die Eutrophierung der Landschaft eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt darstellt, da durch die Austräge von Stickstoff die "weltmedien Boden und Wasser stark belastet werden. Der SRU hat daher bereits in seinem "weltgutachten 2004 eine Stickstoffüberschussabgabe empfohlen. Diese wird im Sondergutachten "Klimaschutz durch Biomasse" (2007) wieder aufgegriffen: Insbesondere für eine "weltgerechte Flankierung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen sei eine Novellierung des Düngemittelgesetzes z" Zwecke der Einführung einer regionalspezifisch ausdifferenzierten Stickstoffüberschussabgabe mit einer Freigrenze von 40 Kilogramm pro Hektar erforderlich. Der SRU sieht die Gefahr, dass der verstärkte Anbau von Raps und Mais erhebliche Auswirkungen auf die Stickstoffbilanzen haben kann und zitiert hierzu die Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Zur Erzielung optimaler Ernteerträge könne die maximal aufgenommene Stickstoffmenge 280 bis 300 Kilogramm pro Jahr und Hektar betragen. Da bei der Ernte jedoch maximal 140 Kilogramm abgefahren werden, könnten bis zu 160 Kilogramm pro Jahr und Hektar als Ernterückstände in den Boden gelangen und Gefahr laufen, ausgewaschen zu werden.

Auch die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development/ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) empfiehlt die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe, sieht aber alternativ zur betrieblichen Ebene die Möglichkeit, eine solche Abgabe auf der Ebene des landwirtschaftlichen Sektors oder auf nationaler beziehungsweise auf EU-Ebene zu etablieren. Ziel müsse es sein, korrekte Preise so nah am "weltproblem wie möglich einzuführen. Die Besteuerung könne relativ niedrig beginnen und müsse anzeigen, dass die Abgabe mit der Zeit angehoben werden soll, " ein langfristiges Signal an die Landwirtschaft zu senden. Aufgrund der bisherigen gesetzlichen Regelungen liegen die Verfügungsrechte über die Gewässer nach Einschätzung der OECD in Deutschland und Frankreich als Verschmutzungsrechte bei den Landwirten, im Gegensatz zur Situation in den Niederlanden oder in Dänemark, wo bereits eine Stickstoffabgabe eingeführt ist.

Das Haupthindernis für die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe ist die geringe Akzeptanz, die ein solches Instr"ent auf Seiten der Landwirtschaft finden dürfte.

Mehr Gewässerschutz durch Kooperationen?: Seit etwa zwanzig Jahren werden Erfahrungen mit Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten gemacht, bei denen eine gewässer-, vor allem grundwasserschonende landwirtschaftliche Praxis honoriert wird. In Deutschland existieren derzeit über 400 derartige Kooperationen mit unterschiedlichen Inhalten, die von der unverbindlichen Beratung von Landwirten bis hin zur "stellung auf ökologischen Landbau reichen.

Eine Beurteilung des Erfolgs bei der Senkung der Gewässerbelastung ist anhand harter Kriterien nur mit Einschränkungen möglich, selbst dort, wo - wie etwa in Hessen - eine Evaluierung von Kooperationen durchgeführt wurde. Sicher ist, dass die Erfolgsbilanzen sehr unterschiedlich ausfallen. Als gelungen können insbesondere diejenigen Kooperationen gelten, bei denen die "stellung auf ökologischen Landbau vom Wasserversorger gefördert wird (siehe GRüNE LIGA WRRL-Steckbriefe "Wasserversorgung München im Mangfalltal" und "Gewässerschonende Landwirtschaft in den Wasserschutzgebieten Leipzigs"). In solchen Fällen kann durchaus von einer Honorierung ökologischer Leistungen gesprochen werden, da die "stellung über das bloße Vermeiden von Gewässerbelastungen deutlich hinausgeht.

Im Rahmen von Kooperationen zahlen die Wasserversorger gewissermaßen Unterlassungssubventionen an die Landwirte. Sie tun dies, " ihre Trinkwasserressourcen zu schützen und die " ein Vielfaches höheren Kosten für eine Aufbereitung des Rohwassers zu vermeiden. Nach dem Verursacherprinzip - und dies korrespondiert auch mit dem Grundsatz der Deckung der "welt- und Ressourcenkosten gemäß Wasserrahmenrichtlinie - müssten "gekehrt die Landbewirtschafter den Wasserversorgern einen angemessenen Beitrag zur Deckung von deren Mehrkosten leisten.

Dreh- und Angelpunkt ist in diesem Zusammenhang die Definition der guten fachlichen Praxis, die quasi die Betreiberpflichten in der Landwirtschaft formuliert und die in Hinsicht auf die Nährstoffausträge bislang keine ausreichend strengen Anforderungen beinhaltet. Vor dem Hintergrund dieser Schieflage ist eine Ausweitung von Kooperationen auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten mit Skepsis zu betrachten, da dies den Ausnahmefall zur Regel machen und flächendeckenden Grundwasserschutz mit flächendeckenden Ausgleichszahlungen erkaufen würde.

 

Anlage von Feuchtgebieten in der Landwirtschaft - Erfahrungen aus Schweden

Die schwedischen Erfahrungen mit Feuchtgebieten in der Agrarlandschaft präsentierte John Strand von der Rural Economic and Agricultural Society Halland und dem Wetlands Research Center der Universität Halmstad auf der Konferenz "Wetlands for Clear Water"der GRüNEN LIGA im März 2011. In Schweden wurde Anfang 1990 das Konzept der Nutzung von Feuchtgebieten zur Nährstoffreduzierung speziell zur Bewältigung der Eutrophierung in einer Bucht an der Skagerrak-Küste eingeführt und angewandt. Nach anfänglichen Vorbehalten unter den Landwirten führte ein Jahrzehnt positiver Erfahrungen mit dem Konzept zu einer hohen Akzeptanz für die Restaurierung und Neuanlage von Feuchtgebieten. Zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren des Konzepts gehörten ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten in Verbindung mit langfristigen Bewirtschaftungsverträgen, fachliche Planung, Beratung und Kommunikation sowie klare strategische Ziele der Landwirtschaftsbehörden.

Mit dem Ziel der Herabsetzung einer Eutrophierung in Seen und im Meer wurde eine große Zahl angelegter Feuchtgebiete in die Agrarlandschaft Südschwedens integriert. Die Zielvorgabe des schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft war die Schaffung einer Gesamtfläche an Feuchtgebieten von 12.000 Hektar bis 2010 und eine Stickstoffreduzierung von 200 Kilogramm pro Hektar und Jahr. Bis 2011 wurden etwa 7.600 Hektar erfüllt.

Die Forschung hat bei mehr als Eintausend zwischen 1996 und 2002 angelegten Feuchtgebieten gezeigt, dass mit Feuchtgebieten an den richtigen Standorten bis zu 1.000 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Feuchtgebiet und Jahr zurückgehalten werden können. Die mittlere Kapazität der Nährstoffrückhaltung beträgt jedoch weniger als 100 Kilogramm N pro Hektar und Jahr, also lediglich 50 Prozent des vom schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft gesetzten Ziels. Die Nährstoffreduktion ist abhängig vom Durchfluss. Daher muss auch die Probennahme durchflussabhängig erfolgen, " die Nährstoffretention nicht zu überschätzen.

Feuchtgebiete dienen als Nährstofffallen, da der Wassereintrag in Denitrifikationsprozessen gereinigt wird, wobei Nitrat in Stickstoffgas "gewandelt wird und sich der Phosphor im Sediment anreichert. Des Weiteren tragen angelegte Feuchtgebiete zu einer höheren Biodiversität bei und dienen als Wasserspeicher zur Bewässerung oder Rückhaltebecken zur Verminderung von überschwemmungen. Damit sie kostenwirksam sind, müssen Feuchtgebiete an den richtigen Standorten angelegt sein.

Grafik: Verteilung angelegter Feuchtgebiete (rot) in Südschweden.
Karte: DAWA 2010, Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft.

 

 

Schifffahrt

  • Auswirkungen der WRRL auf die Schifffahrt
  • Ausbau und Unterhaltung der Elbe

Auswirkungen der WRRL auf die Schifffahrt

Dabei sind insbesondere folgende Fragestellungen interessant:

  • Wird der Aufwand für den Fluss- und Kanalausbau durch die transportierten Mengen und tatsächlichen Wirtschaftlichkeitsvorteile im Einzelfall überhaupt gerechtfertigt?
  • Welche Bundes- und Landeswasserstraßen könnten ohne weiteres entwidmet oder heruntergestuft werden?
  • Wie lässt sich in solchen Fällen die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern oder Land und Kommune praktikabel regeln (die Gesamtkosten sinken ja)?

Das bisherige Konzept der rechtlichen Umsetzung läuft bei der Schifffahrt darauf hinaus, EU-Recht (WRRL) mittels Landesrecht (Landeswassergesetze) gegenüber Bundesrecht (Wasserstraßengesetz) durchzusetzen; eine zumindest fragwürdige Konstruktion. Zusätzlichen Zündstoff enthält das Beschäftigtenverhältnis von Wasserstraßenverwaltung zu deutscher Binnenschifffahrt von mittlerweile 4:1, (zu Binnenschifffahrt insgesamt immerhin noch 2:1). Neben dem Abbau überzähligen Personals stellt sich auch hier die Frage der Umwidmung bestehender Strukturen und bereitstehender Mittel, etwa in den Bereich des Deichbaus (Rückverlegung).

 

Ausbau und Unterhaltung der Elbe

Im Rahmen des WRRL-Seminars der GRÜNEN LIGA in Hannover (21.09.2002) arbeitete eine Arbeitsgruppe zum Thema "Ausbau und Unterhaltung der Elbe". Als Leiter der Arbeitsgruppe fasste Dr. Andreas Lindemann (NABU) die Ergebnisse und herausgearbeiteten Mitwirkungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Ausbau und Unterhaltung der Elbe zusammen. Zu den Beiträgen bitte hier klicken.

 

 

Wasserkraft

  • Wasserkraftnutzung in Deutschland
  • Ökologische Auswirkungen
  • Handlungsoptionen im Sinne der WRRL
  • GRÜNE LIGA-Beschluss: Energiegewinnung aus unökologisch kleiner Wasserkraft ist abzulehnen
  • Pauschale Wasserkraftförderung einstellen
  • Internationale Großprojekte

Wasserkraftnutzung in Deutschland

Der mittels Wasserkraft erzeugte Strom umfasst in Deutschland etwa 5 Prozent (16 Mrd. Kilowattstunden) des Gesamtenergiebedarfs. Das entspricht laut UBA 2001 75 % des regenerativ erzeugten Stroms.

Der Wasserkraft kommt – als mit Abstand größtem Produzenten an regenerativer Energie – eine wichtige energiepolitische Bedeutung zu, da die Bundesregierung die geplante Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen u.a. mit der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien erreichen will. Ausbaupläne bezüglich der Wasserkraftnutzung bestehen derzeit vor allem in Bayern, die anderen Bundesländer beschränken sich voraussichtlich auf die Wiederinbetriebnahme aufgelassener Wasserkraftanlagen an Altstandorten.

Der Ausbau der Wasserkraft wird insbesondere mit der Umweltfreundlichkeit der Energiegewinnung gerechtfertigt. Die Erzeugung von Elektrizität durch Wasserkraft verursacht keine Emissionen, es entstehen keine Entsorgungsverluste und man verbraucht keine Rohstoffe. Außerdem erfolgt die Energieversorgung dezentral, so dass kaum Verkehrsbelastungen entstehen.

Neben diesen unumstrittenen Vorteilen der Wasserkraft müssen die ökologischen Auswirkungen auf die Gewässer jedoch kritisch gesehen werden. Zumeist ergeben sich aus gewässerökologischer Sicht Probleme wie die erhebliche Veränderung der Abflussdynamik, der Wasserwechselzonen sowie des Fließcharakters.

 

Ökologische Auswirkungen der Wasserkraftnutzung

Die meisten der Wasserkraftanlagen stauen das Wasser des Flusses an einem Wehr auf und führen den größten Teil über eine Ausleitungsstrecke der Turbine zu. Im Bereich der Ausleitungsstrecke verbleibt im Fluss oft nur eine gewisse Restmenge an Wasser. Der negative Einfluss auf die natürliche Gewässerentwicklung ist insbesondere durch eine verminderte Substratumlagerung und die Unterbrechung der Durchgängigkeit des Gewässers für Wanderfischarten gekennzeichnet.

Entsprechend Artikel 1a der Wasserrahmenrichtlinie ist eine weitere Verschlechterung der Gewässer zu vermeiden und deren Zustand zu schützen und zu verbessern. Jedoch bilden die Förderung der Wasserkraft einerseits und der Ausschluss der Nutzung ökologisch besonders wertvoller Gewässer andererseits nicht grundsätzlich einen Widerspruch.

 

Handlungsoptionen zur Wasserkraftnutzung im Sinne der WRRL

Grundsätzliche Voraussetzung für den Betrieb bestehender und neuer Wasserkraftanlagen ist eine ausreichende Mindestwasserführung in der Ausleitungsstrecke nach den Kriterien der LAWA (2001) sowie funktionsfähige Fischauf- und -abstiegsanlagen.

Mit steigender Durchflussmenge und Fallhöhe werden die Möglichkeiten zur Wasserkraftgewinnung größer, daher sind Wasserkraftwerke an mittelgroßen und großen Fließgewässern vorzuziehen. Die weitere Erschließung des Potenzials kleinerer Wasserkraftanlagen ist vor dem Hintergrund negativer ökologischer Auswirkungen nicht im Sinne der Richtlinie.

Kurzfristige Handlungsoptionen sind:

  • der Bau umweltgerechter Wasserkraftanlagen, wobei eine ausreichende Mindestwasserführung, die Durchgängigkeit für Wanderfische und andere Organisamen sowie eine naturnahe Dynamik zu gewährleisten ist;
  • die Festsetzung potenzieller neuer bzw. reaktivierbarer Standorte durch die Wirtschaft, die Wasserwirtschaft und den Naturschutz.

Langfristige Handlungsoptionen sind:

  • die Anpassung von Altstandorten an ökologische Erfordernisse, wie eine ausreichende Mindestwasserführung sowie die Durchgängigkeit.
  • der Rückbau von Altstandorten, wenn die Belastungen der Natur unvermeidbar über ein vertretbares Maß hinausgehen.

Im Juni 2007 fand in Berlin ein Workshop zum Thema Wasserkraftnutzung und Gewässerschutz in Europa statt, den Deutschland (UBA) in Zusammenarbeit mit Großbritannien, Österreich und der EU-Kommission im Rahmen der "Gemeinsamen Umsetzungsstrategie" zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) veranstaltet hat. 100 Experten aus 21 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, der Schweiz und von 13 europäischen Umwelt- und Wasserkraftverbänden diskutierten über die Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung mit den Zielen der WRRL. Die Wasserkraft ist eine erneuerbare, CO2-freie Energiequelle, aber: Wanderfischen werden oftmals die Lebensgrundlagen entzogen, weil die Anlagen in der Regel nicht stromauf und stromab durchgängig sind. Zur Vereinbarkeit von Wasserkraftnutzung und einem guten ökologischen Zustand der Gewässer stellt die Abschlusserklärung unter anderem fest, dass es effizient ist, Maßnahmen innerhalb der Flussgebiete zuerst auf Regionen mit vergleichweise geringen Belastungen oder hohem ökologischem Wert zu konzentrieren. Förderungen der Wasserkraft sollten an ökologische Kriterien gebunden und unabhängig von der Größe der Anlage sein. Die Abschlusserklärung, einen zusammenfassenden Workshopbericht, einen Problemaufriss und die Teilnehmerliste sowie die Präsentationen finden Sie hier.

 

GRÜNE LIGA-Beschluss: Energiegewinnung aus unökologisch kleiner Wasserkraft ist abzulehnen

Begründet wird der Beschluss durch die gravierenden Veränderungen der Flussökosysteme und den Verlust an Biodiversität, beides steht in keinem Verhältnis zum geringen Beitrag der Anlagen zur Energieerzeugung und zum Klimaschutz. Potentiale zur alternativen Energiegewinnung sieht die GRÜNE LIGA bei der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sowie beim Ausbau einer naturverträglichen Nutzung von Sonne, Wind, Biomasse und Erdwärme.

 

Pauschale Wasserkraftförderung einstellen

Die Förderung kleiner Wasserkraft verbindet ökonomische Ineffizienz mit der Verletzung des Verursacherprinzips
Statt - wie von der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefordert - einen Beitrag zur Deckung des gewässerökologischen Schadens zu leisten, streichen die Betreiber kleiner Wasserkraftwerke Subventionen ein, ohne einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die bayerischen Umweltverbände schreiben dazu in ihrer gemeinsamen Position zur Wasserkraftnutzung vom 16. November 2007: "4.250 Wasserkraftanlagen von bundesweit rund 7.700 finden sich an Bayerns Fließgewässern und erzeugen rund 13.000 GWh Strom pro Jahr. Den wesentlichen Anteil mit 12.000 GWh pro Jahr - also 92 Prozent - leisten allerdings nur 219 Anlagen, die sich vor allem an den alpinen Flüssen Isar, Inn, Lech und Iller befinden. Über 4.000 Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung unter 1.000 kW erbringen insgesamt nur 8 Prozent der Leistung. Sie leisten damit einen sehr geringen Beitrag zum Klimaschutz, zerstören aber massiv Fließgewässerlebensräume."

Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden lässt einen wirtschaftlichen Betrieb kleiner Wasserkraftanlagen auch mit erhöhter Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht zu. Daher argumentieren die entsprechenden Interessenverbände mit den unsinnigsten Argumenten wie: "Der Lachs ist keine einheimische Art." (Stellungnahme des Verbands kleiner Wasserkraftbetreiber zur letzten EEG-Novelle). Bei ungebremstem Weiterbetrieb der Wasserkraft wird nach dieser Logik auch der Aal nicht mehr lange zu unseren einheimischen Arten gehören. Bei bestehenden Anlagen sind, statt pauschaler Förderung, dringend ökologische Verbesserungen einzufordern, die die Fischtötung oder -verstümmelung durch den Turbinendurchlauf zumindest einschränken, schon aus Tierschutzgründen.

Die Aufstauung von Wasser für die Wasserkraftnutzung ist als Wasserdienstleistung nach Artikel 9 WRRL zu behandeln. Das trifft analog auch bei der Schifffahrtsnutzung zu. Die in diesem Punkt unzureichende Umsetzung der WRRL in bundesdeutsches Landesrecht wurde von den im Europäischen Umweltbüro EEB zusammengeschlossenen Verbänden gemeinsam mit dem WWF in Form einer strategischen Beschwerde bei der EU-Kommission angemahnt. Das inzwischen von der EU-Kommission gegen elf Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen formal nicht ausreichender Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie greift auch diesen Aspekt auf. Stattdessen sieht der Entwurf des BMU zur Novelle des EEG vor, die Vergütung für Anlagen bis 0,5 MW von 9,67 cent/kWh auf 12,67 cent/kWh zu erhöhen.

Wenn der BUND Schleswig-Holstein die Errichtung einer Wasserkraftanlage am Wehr Geesthacht fordert, also am einzigen Wehr im deutschen Elbestrom überhaupt und gleichzeitig die Absicht der Errichtung eines neuen Fischaufstiegs an dieser Stelle als überdimensioniert kritisiert, stellt sich die Frage, ob dort der Naturschutz noch als vorrangiges Vereinsziel betrachtet wird. Selbst bei funktionierenden Fischpässen führt bereits der Betrieb einer überschaubaren Anzahl von Wasserkraftanlagen durch die kumulierte Wirkung dazu, dass im Oberlauf keine reproduktionsfähigen Bestände von Fischarten wie dem Aal aufgebaut werden können und läuft entsprechenden EU-Schutzbestimmungen wie der EG-Aalverordnung zuwider.

Die vom Aussterben akut bedrohten Aale sind mit ihrem langen schmalen Körper besonders in Gefahr. In den Wanderzeiten werden sie regelmäßig von den Turbinen zerhäckselt, wenn sie versuchen, flussabwärts in die Meere zu gelangen. Die am 25. September 2007 in Kraft getretene Aal-Verordnung, die EU-weit eine schadlose Abwander-Quote von mindestens 40 Prozent verbindlich vorschreibt, lässt sich am wirkungsvollsten mit dem Abbau unnötiger Querbauwerke und ökologisch unverträglicher Wasserkraftnutzung umsetzen.

Mehr als ein Drittel der Süßwasserfischarten in Europa ist nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN vom Aussterben bedroht. Das gilt für Stör, Lachs, Meeresforelle und weitere europaweit geschützte Arten, die zur Reproduktion in die Flüsse wandern, aber auch für andere Fische, die auf strukturreiche Fließgewässer und Auen angewiesen sind.

 

Internationale Großprojekte der Wasserkraftnutzung

Die Energiegewinnung mittels Wasserkraft erlangt immer stärkere Bedeutung. "Weltweit zerschneiden bereits 45.000 große (über 15 m Stauhöhe und /oder über drei Millionen Kubikmeter Stauvolumen) und 800.000 mittlere und kleinere Staudämme den freien Lauf der Flüsse. Jeder Staudamm greift in die Kontinuität des Flussökosystems ein, zerstört Auen, überflutet Flächen und trägt zum Aussterben von Tieren und Pflanzen bei" (Positionspapier zum Internationalen Jahr des Süßwassers 2003 des Forum Umwelt und Entwicklung und des Netzwerks UNSER Wasser).

Die 1997 gegründete World commission on Dams (WCD) prüfte drei Jahre lang die Wirkung von Großstaudämmen im Entwicklungsprozess rund um den Globus. Die Ergebnisse der im Jahr 2000 veröffentlichten Untersuchung waren negativer als im Vorfeld angenommen.

Der Bau des Drei-Schluchten-Staudamms am Yangtze-Fluss in China mit unabsehbaren ökologischen Folgen ist das größte Energie-Projekt in der Geschichte der Menschheit. Das Gebiet des 600 km langen Stausees, dessen Auffüllung im April 2003 beginnen soll, war zuvor Heimat von mehr als 2 Millionen Menschen. Die Bundesregierung unterstützt das Projekt mit Hermesbürgschaften.

Weitere Hintergründe und kritische Anmerkungen zum Staudamm-Projekt in China finden Sie auf den Seiten von International Rivers. Informationen zum indischen Narmada-Staudamm-Projekt finden Sie hier.

 

 

Großstaudämme

  • Großstaudämme – Weltweite Konfliktherde
  • Umweltauswirkungen und soziale Konflikte
  • Sedimente und Staudammrückbau
  • Empfehlungen der Weltstaudammkommission
  • Aktuelle Trends im Staudammbau
  • Großstaudämme zur Wasserkraftnutzung – Keine Lösung für den Klimawandel
  • Großstaudämme in Afrika – Lösung zur Armutsbekämpfung?
  • China und Indien – Staudammriesen in Asien
  • Widerstand gegen Großstaudämme auf Lateinamerikas Flüssen

 

Großstaudämme – Weltweite Konfliktherde

Weltweit zerschneiden bereits mehr als 50.000 Großstaudämme (über 15 Meter Stauhöhe und/oder über drei Millionen Kubikmeter Stauvolumen) den freien Lauf der Flüsse. Tausende von neuen Staudämmen befinden sich in Planung. Staudämme können vielseitig genutzt werden, zum Beispiel zur Bewässerung, Energie- und Trinkwassergewinnung oder im Hochwasserschutz. Heutzutage ist die Energiegewinnung mittels Wasserkraft allerdings Hauptziel des Staudammbaus. Über 8.000 der bestehenden Großstaudämme dienen derzeit dem Zweck der Wasserkraftnutzung. 
Obwohl Staudämme einen wichtigen Beitrag zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse leisten können, überwiegen viel zu häufig ihre negativen Begleiterscheinungen. Wie die Weltstaudammkommission im Jahr 2000 konstatierte, hatte dieser Nutzen besonders in Hinsicht auf soziale und Umweltaspekte "in zu vielen Fällen einen inakzeptablen und oft unnötigen Preis, für umgesiedelte Bewohner, Unterlieger, Steuerzahler und die Umwelt." 
Weltweit sind bisher 40 - 80 Millionen Menschen für den Bau von Großstaudämmen vertrieben worden. Da in den Ländern, in denen derzeit die meisten Dämme gebaut und geplant werden, die Entschädigungs- und Umsiedlungspraxis häufig nicht internationalen Standards entspricht, kommt es zu massiven Menschenrechtsverletzungen. Die Partizipation der Betroffenen an der Projektplanung ist häufig nicht gewährleistet und ihre Proteste werden oft genug gewaltsam unterdrückt. Mit den zerstörten Siedlungen geht auch ein Teil des kulturellen Erbes verloren; zahlreiche international bedeutsame Kulturgüter wurden bereits unter den Fluten von Großstaudämmen begraben. 
"Jeder Staudamm greift in die Kontinuität des Flussökosystems ein, zerstört Auen, überflutet Flächen und trägt zum Aussterben von Tieren und Pflanzen bei", heißt es im Positionspapier zum Internationalen Jahr des Süßwassers 2003, herausgegeben vom Forum Umwelt und Entwicklung und dem Netzwerk UNSER Wasser. Die Großstaudämme gehören zu den im GRÜNE-LIGA-Positionspapier "Water for Life" an die Bonn2011-Konferenz "The Water, Energy and Food SecurityNexus - Solutions for the Green Economy" adressierten zentralen Punkte internationaler Wasserpolitik.

 

Umweltauswirkungen und soziale Konflikte

Die Umweltauswirkungen von Großstaudämmen, und die daraus hervorgehenden sozialen Konflikte sind dramatisch. Frei fließende Flüsse werden in Stauseen mit verarmten Lebensraumstrukturen und schlechter Wasserqualität verwandelt. Die Veränderung der früheren Fluss- und Auenökosysteme zieht eine Verringerung der Artenvielfalt nach sich. Staudämme kappen die Wanderwege vieler Fischarten und trennen dadurch die Tiere von ihren Laichgebieten. Das Zusammenbrechen ganzer Populationen bleibt nicht ohne Folgen für die traditionell am Fluss siedelnden Menschen, die ihren Lebensunterhalt vom Fischfang bestreiten, und stellt ihr Recht auf Wasser, Nahrung und Leben in Frage. Die ökologischen und sozialen Auswirkungen sind bis weit dammabwärts zu spüren. Viele Flüsse erreichen ihre Mündung entweder gar nicht mehr oder nur noch als kümmerliche Rinnsale. Staudämme an grenzüberschreitenden Flüssen können zudem regionale Konflikte verschärfen, wenn sie nicht völkerrechtskonform in Kooperation mit den Nachbarstaaten geplant werden. Weitere häufige Probleme sind: extreme Kostensteigerungen, Verzögerungen beim Bau, Nichterreichung der erwarteten Ziele, vor allem bei Bewässerungsstaudämmen. Großstaudämme bedienen größtenteils die Bedürfnisse großer Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen, während die ländliche Bevölkerung oftmals ohne verbesserten Zugang zu Wasser und Energie bleibt.

 

Sedimente und Staudammrückbau

Staudämme haben eine begrenzte Lebensdauer von einigen Jahrzehnten. Die Weltstaudammkommission (World Commission on Dams – WCD) schätzt, dass jährlich etwa ein Prozent des Stauvolumens durch Sedimentation verlorengeht. Im Jahr 2015 werden weltweit bereits etwa 20 Prozent aller Stauseen ihre Funktionsfähigkeit verloren haben. Die derzeit in Planung befindlichen Staudämme können diesen Verlust an Stauvolumen nicht einmal kompensieren (vgl. Sedimentationsgrafik in "Water for Life"S. 7). Die vor den Staumauern abgelagerten Sedimente beeinträchtigen die Funktion der Stauseen und fehlen auch flussabwärts. Dies führt zu verstärkter Erosion von Flussbetten und dem Schrumpfen ganzer Deltas. Technische Lösungen, die einen Sedimenttransport durch Staudämme ermöglichen, müssen dringend entwickelt werden, da sie die Umweltauswirkungen bestehender Dämme mindern sowie deren Lebensdauer verlängern könnten. Neue Staudämme dürfen nicht gebaut werden, solange ein ausreichender Sedimenttransport und die biologische Durchgängigkeit nicht gewährleistet sind. 
Bei bestehenden Staudämmen wurde die Frage ihres späteren Rückbaus nur selten frühzeitig adressiert. Wenn diese riesigen Infrastrukturbauwerke marode werden und außer Betrieb gehen, entstehen für die Unterlieger gewaltige Sicherheitsrisiken. Die immensen Kosten der Unterhaltung oder des Rückbaus müssen zumeist von der öffentlichen Hand getragen werden. Die WCD empfiehlt, Vorgaben für die Stilllegung bereits in die Staudammplanung einzubeziehen. Die Lizenzen zum Staudammbetrieb sollten "die Verantwortung und die Mechanismen für die Finanzierung der Kosten der Außerbetriebnahme" definieren. Darüber hinaus sollten "im Zuge der Inbetriebnahme beziehungsweise während des lizenzierten gewinnbringenden Betriebes Mittel für die Außerbetriebnahme zurückgestellt werden".

 

Empfehlungen der Weltstaudammkommission

Die 1997 gegründete, sich aus Staudammbauern und -kritikern zusammensetzende Weltstaudammkommission (WCD, s.o.), prüfte drei Jahre lang die Wirkung von Großstaudämmen im Entwicklungsprozess rund um den Globus. Die Probleme mit denen der Staudammbau behaftet ist wurden in umfangreichen Studien belegt, auf deren Grundlage die WCD im Jahr 2000 weitreichende Empfehlungen vorlegte, wie Staudämme künftig stärker dem Wohl der Menschen dienen und weniger ökologische Schäden hervorrufen können. Dazu gehören ein Rechte-und-Risiken-Ansatz, der alle relevanten Akteure an den Verhandlungstisch bringt, sowie sieben strategische Prioritäten:

  • öffentliche Akzeptanz erreichen
  • Alternativen umfassend prüfen
  • bestehende Staudämme einbeziehen
  • Flüsse und Existenzgrundlagen erhalten
  • Nutzungsansprüche anerkennen und Nutzen teilen
  • die Einhaltung der Vereinbarungen sicherstellen
  • gemeinsame Nutzung von Flüssen zur Friedenssicherung, Entwicklung und Sicherheit

In ihrem Abschlussbericht hat die Weltstaudammkommission international akzeptierte Kriterien, Leitlinien und Standards für Planung, Entwurf, Bewertung, Bau, Betrieb, Überwachung und Außerdienststellung von Staudämmen formuliert. Im Gegensatz dazu strebt die Staudamm- und Wasserkraftindustrie jedoch an, mit dem Hydropower Sustainability Assessment Protocol (HSAP) einen neuen Referenzrahmen für Staudammprojekte zu etablieren. Dieses Protokoll untergräbt bestehende Standards. Viele Staudammgegner und -betroffene betrachten das HSAP daher als einen Versuch des Greenwashing.

 

Aktuelle Trends im Staudammbau

In den USA, ehemals der weltweite Vorreiter im Staudammbau, hat über die letzten Jahre ein Trend eingesetzt, alte, baufällige oder ineffiziente und daher kostenträchtige Staudämme zu  entfernen. 1.185 Bauwerke – gut ein Prozent aller US-Staudämme – wurden bisher rückgebaut, überwiegend in den letzten 20 Jahren. Während der Kostenfaktor ein Grund für den wachsenden Rückbautrend ist, hat sich vor allem aber auch die Erkenntnis über die verheerenden Auswirkungen von Staudämmen auf Flussökosysteme, gerade bei Wildflüssen, durchgesetzt. Von Nordamerika ausgehend wächst daher nun auch eine Bewegung, die sich für gesetzliche Maßnahmen zur Erhaltung und zur Wiedergewinnung der letzten freifließenden Flüsse einsetzt.
In den meisten Ländern der Welt, vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern, aber auch in Teilen Osteuropas geht der Trend jedoch in die andere Richtung. Dort haben der Bedarf an erhöhter Stromkapazität, Wirtschaftsentwicklung, die rasante Nachfrage nach erneuerbaren und klimafreundlichen Energien, und die weitverbreitete Neoliberalisierung der Energiewirtschaft einen regelrechten Wasserkraft-Boomausgelöst. Eine Studie aus dem Jahr 2014 beziffert die Zahl der weltweit geplanten oder im Bau befindlichen Staudämme mit einer Leistung von > 1 Megawatt auf mindestens 3.700 (!). Die aktuelle Wasserkraftkapazität soll dadurch um circa 73 Prozent auf 1.700 Gigawatt erhöhen, dabei jedoch die letzten frei fließenden Flüsse auf dem Globus um rund 21 Prozent verringern. 

 

Großstaudämme zur Wasserkraftnutzung – Keine Lösung für den Klimawandel

Trotz ihrer lokal problematischen ökologischen und sozialen Auswirkungen wird die Wasserkraft im Interesse der Investoren als "grün" und "sauber" beworben und als Mechanismus für klima- und umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) finanziell durch Emissionshandel gefördert. Nach UN-Angaben waren im September 2011 weltweit 477 große Wasserkraftprojekte im Rahmen des CDM bei der UN registriert. Für 371 weitere Projekte ist die Registrierung bereits beantragt. Wasserkraftprojekte werden Prognosen zufolge bis 2020 mehr als 20 Prozent der CDM-Gutschriften ausmachen.
Viele Staudammprojekte erzielen jedoch keine positive Klima- und Nachhaltigkeitsbilanz. Besonders in den Tropen verursachen Großstaudämme enorme Methanemissionen, deren Treibhausgaswirkung die von Kohlekraftwerken mit vergleichbarer Leistung sogar übertreffen kann. Da der Klimawandel aller Voraussicht nach in vielen Flussgebieten schwer kalkulierbare Änderungen der hydrologischen Verhältnisse verursachen wird, stellen sich Großstaudämme mehr und mehr als riskante Technologie dar, die im Falle von Dammbrüchen bei unerwarteten Extremhochwässern Millionen von Menschenleben gefährdet. Zugleich können vermehrte Dürreperioden zu Energieversorgungsengpässen in Ländern führen, die in hohem Maße von Wasserkraft abhängig sind, wenn diese Anlagen nicht mehr mit voller Kapazität arbeiten können.
Die meisten großen Wasserkraftprojekte, die (vor allem in China und Indien) im Rahmen des CDM realisiert werden, sind umstritten. Zum einen liefern viele keinen zusätzlichen Klimaschutz zum Szenario einer Entwicklung ohne CDM. Sie wären auch ohne den CDM-Finanzierungsbeitrag gebaut worden, denn die Staudämme und Turbinen waren längst geplant und/oder sind auch ohne CDM rentabel. Die "Zusätzlichkeit" ist jedoch das zentrale Kriterium, nach dem die Umweltintegrität von CDM-Projekten nach UN-Vorgaben beurteilt werden muss. Schließlich werden die generierten CDM-Gutschriften in den Industrieländern zur Erfüllung ihrer Emissionsziele nach dem Kyoto-Protokoll eingesetzt.
Faule Zertifikate aus nicht zusätzlichen Projekten führen dementsprechend global zu einem Mehrausstoß an Treibhausgasen. Zum anderen führen viele CDM-Wasserkraftprojekte zu weiteren schweren ökologischen und sozialen Schäden, sei es durch Abholzung von Wäldern oder durch die Umsiedlung und Vertreibung von Einwohnern aus angestammten Gebieten. Allen Projekten gemein sind die in der Regel vollkommen unzureichenden öffentlichen Konsultationen, obwohl solche Wasserkraftwerke fast immer negative Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen der betroffenen Gemeinden haben. Im Extremfall gab es Berichte von Menschenrechtsverletzungen durch Projektentwickler. Validierungsunternehmen, die eigentlich die Integrität der CDM-Projekte prüfen sollen, stehen regelmäßig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Projektentwicklern und Investoren. Schließlich werden sie von ihnen bestellt und bezahlt. Ihre Unabhängigkeit muss deshalb in Frage gestellt werden.
Staudämme können also nicht per se als Lösung von Wasser-, Nahrungs-, Energie- und Klimaproblemen angesehen werden. Dies gilt selbst für Klein- und Laufwasserkraftwerke, die oft als umwelt- und sozialverträgliche Alternative zu Großstaudämmen vorgeschlagen werden. Doch auch diese Projekttypen können massive Auswirkungen auf Ökosysteme und Menschenrechte haben, indem sie ganze Flussabschnitte trockenlegen und betroffene Siedlungen in ihrem Zugang zu Wasser beschränken.

 

Großstaudämme in Afrika – Lösung zur Armutsbekämpfung?

Der afrikanische Kontinent stellt derzeit ein regelrechtes Schlaraffenland für die Wasserkraftindustrie dar: Er bietet eine Fülle an gewaltigen Flüssen und einen hoher Bedarf an Elektrizität. Bisher wird nur ein marginaler Anteil des angeblich vorhandenen Wasserkraftpotentials genutzt. Dies soll nun nachgeholt werden, mit nicht unerheblichen Investitions- und Bauhilfen chinesischer Banken und Firmen. Von den rund 150 in 54 Ländern geplanten Projekten werden die meisten in Sambia, Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo und in Angola gebaut.
Das Grand-Inga-Wasserkraftprojekt am Kongo soll das größte Wasserkraftvorhaben der Welt werden und mit 40,000 Megawatt mehr als ein Drittel der aktuellen Elektrizitätsproduktion ganz Afrikas sichern, doppelt so viel wie der chinesische Drei-Schluchten-Staudamm. Das Projekt ist in sechs Phasen geplant, von denen das erste, der Inga-3-Staudamm bereits im Bau ist.
Die über 1.200 bestehenden Großstaudämme in Afrika haben aber bisher nicht erheblich zu einer Minderung der Energiearmut auf dem Kontinent beigetragen. Ihre sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind dagegen zum Teil verheerend ausgefallen, und haben sowohl Menschenrechtsverletzungen als auch entwicklungsbedingte Armut mit sich geführt. Klimabedingte Dürren haben außerdem in vielen afrikanischen Ländern, die überwiegend auf Wasserkraft als Stromquelle angewiesen sind, bereits zu gewichtigen Stromausfällen geführt – ein Risikofaktor der durch den Klimawandel an Brisanz gewinnt. 

 

China und Indien – Staudammriesen in Asien

China und Indien sind mit über 23.000 und 5.000 Großstaudämmen unter den Top-3-Staudammländern der Welt. Chinesische Firmen und Banken sind derzeit an 300 Staudamm-Bauprojekten in 74 Ländern beteiligt und sind damit die größten Bauträgern und Investoren für Staudämme weltweit, vor allem in Afrika und Südostasien (Myanmar, Laos, Kambodscha und Malaysia). In China selbst fördert die Regierung trotz des allgemein kritischen Zustands der Binnengewässer weiter den Ausbau von Wasserkraftprojekten in den verbleibenden unberührten Flussgebieten mit hohem Artenreichtum im entlegenen Südwesten des Landes.
Der Drei-Schluchten-Staudamm am Yangtse-Fluss in China, größtenteils 2008 fertiggestellt, ist mit einer installierten Antriebsleistung von 18,2 Gigawatt das größte, und eines der umstrittensten Energieprojekte in der Geschichte der Menschheit. Im Gebiet des über 600 Kilometer langen Stausees und den angrenzenden Regionen mussten etwa 1,24 Millionen Menschen wegen Überflutung und ökologischen Folgeschäden umgesiedelt werden. Die Langzeitfolgen (Klima- und Umweltschäden und -risiken, Erdbebenauslösung, Erhalt der Lebensgrundlagen der umgesiedelten Bevölkerung) sind zum Teil noch unabsehbar. Die Bundesregierung hatte den Drei-Schluchten-Staudamm mit einer Hermesbürgschaft für die Firma Voith Siemens unterstützt.
Auch in Südasien hält der Wasserkraft-Boom an, wobei Indien die spektakulärsten Staudammbauvorhaben plant. Vor allem der Himalaya-Region und Nordostindien wird ein großes, weitgehend unerschöpftes Potential zugeschrieben, das nun ausgebaut werden soll. Eines der bisher größten und mit Sicherheit das am längsten umstrittene Staudammprojekt Indiens ist die Sardar-Sarovar-Talsperre im Narmada Tal. Das Projekt wurde 2006 fertiggestellt, aber weitere Erhöhungen der Staumauer wurden entgegen Expertenwarnungen mehrmals genehmigt, zuletzt in 2014.
Auch die Türkei zählt mit ihren 635 Großstaudämmen zu den aktivsten staudammbauenden Ländern weltweit. Die meisten Projekte entstehen an der östlichen Schwarzmeerküste sowie entlang der Flüsse Euphrat und Tigris, in den kurdischen Gebieten Südostanatoliens. Der umstrittene Ilisu-Staudamm ist Teil des Südost-Anatolien-Projekts (GAP) und soll mit der Fertigstellung 2016 zwei Prozent des Energieverbrauchs des Landes decken, 70.000 Menschen verdrängen und die 10.000 Jahre alte Stadt Hasankeyf überschwemmen. Aufgrund der schwerwiegenden sozialen und ökologischen Folgeschäden sowie Problemen bei der Umsetzung und starkem internationalen Widerstand sind mehrere Europäische Investoren aus dem Projekt ausgestiegen

 

Widerstand gegen Großstaudämme auf Lateinamerikas Flüssen

Auch in Lateinamerika ist die Wasserkraft Kernstück langzeitiger Energiepläne. Allein im Anden-Amazonas-Gebiet (Kolumbien, Ecuador, Brasilien, Peru, Bolivien) sind 151 Staudammprojekte mit mehr als zwei Megawatt geplant, ein Zuwachs von über 300 Prozent. Dabei bestehen vor allem in der regionalen und flussgebietsübergreifenden Beurteilung ökologischer Auswirkungen erhebliche Mängel, was für das sensible, kultur- und artenreiche Ökosystem des Anden-Amazonas-Gebiets verheerende Folgen haben kann.
Brasilien, das 80 Prozent seiner Elektrizität durch Wasserkraft erzeugt, hat für das brasilianische Amazonasgebiet über 60 neue Staudämme in der Planung, vor allem auf den Flüssen Tapajos und Xingu. Das weltweit berühmteste und in Brasilien umstrittenste Beispiel ist der Belo-Monte-Staudamm, mit geplanten 11.233 Megawatt der weltweit drittgrößte Staudamm, der den Xingu-Fluss umlenken soll, dabei über 20,000 Menschen verdrängt und das Überleben der indigenen Völker gefährdet. Die deutschen Firmen AllianzDaimlerVoith HydroSiemens und Munich RE sind am Bau des Projekts beteiligt. Die Bewegung von Staudämmen betroffener Völker (MAB), die 1970 während des Bau des Itaipu-Staudamms gegründet wurde, kämpft heute gegen Belo Monte und andere Staudämme im ganzen Land und ist eine der stärksten Anti-Staudamm-Bewegungen weltweit. Die GRÜNE LIGA unterstützt das deutsch-europäische Belo-Monte-Netzwerk.
Ein Meilenstein im Protest gegen südamerikanische Wasserkraftvorhaben wurde 2014 von der chilenischen Bürgerrechtskampagne Patagonia Sin Represas (Patagonien Ohne Staudämme) errungen. Zur Unterstützung ihres Anliegens hatte die GRÜNE-LIGA-Bundeskontaktstelle Wasser gemeinsam mit dem Forum Umwelt und Entwicklung am 11. Mai 2011 zu einen Vortrag mit Juan Pablo Orrego, dem Präsidenten von Ecosistemasund internationalem Koordinator der CDP eingeladen. Die höchste Verwaltungsbehörde Chiles kündigte die Umweltgenehmigung für die fünf Großstaudämme des HidroAysén-Projekts, das zwei patagonische Wildflüsse – Pascua und Baker River – verbauen und über 6.000 Hektar Wald überfluten sollte. Der Strom hätte über knapp 2.000 Kilometer (!) in den Norden Chiles geleitet werden müssen, um dort Großstädte und Kupferminen zu versorgen. Enel, Italiens größtes Stromversorgungsunternehmen, war zu 50 Prozent am Bauvorhaben beteiligt.

 

 

Belastung von Standgewässern

  • Eutrophierung
  • Nährstoffquellen
  • Hydromorphologische Güte
  • Badegewässergüte in Deutschland

Gewässerbelastungen sind Beanspruchungen eines Gewässers, die zu seiner Beeinträchtigung im Sinne des Paragraphen 1a des Wasserhaushaltsgesetzes führen, das heißt zu gravierenden Systemveränderungen, zum Beispiel durch die Gewässernutzung, den Verbau sowie den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen. Die wichtigsten Gewässerbelastungen für Standgewässer sind Eutrophierung, Saprobisierung, Versauerung, Versalzung sowie Vergiftung / Kontamination und Uferzerstörung / Uferverbau.

 

Eutrophierung

Die Eutrophierung an sich ist ein natürlicher Prozess, der zur Alterung von Seen führt, die aufgrund ihrer Senkenfunktion in der Landschaft Stoffe akkumulieren, somit die Produktivität des Gewässers erhöhen und schließlich zur Verlandung der Gewässer führen. Dieser Prozess vollzieht sich normalerweise sehr langsam, ist jedoch innerhalb der vergangenen 130 Jahre durch die erhöhte Nährstoffzufuhr durch menschliche Tätigkeiten stark beschleunigt worden. Es kommt dabei durch die erhöhten Nährstofffrachten und -konzentrationen zu einer Steigerung der pflanzlichen Biomasseproduktion, die sich auch in der Veränderung der Zusammensetzung der Biozönosen niederschlägt. Symptome der Eutrophierung aufgrund der anthropogenen Erhöhung der Nährstoffeinträge sind:

    • signifikante Erhöhung der Biomasseproduktion des Phytoplankton
    • Verfärbung und Trübung des Wassers durch Planktonalgen
    • Sauerstoffschwund im Tiefenwasser und dadurch Verschwinden der meisten Bodentiere und der lachsartigen Fische (Salmoniden) sowie Anreicherung des Tiefenwasser mit Ammonium, aggressiver Kohlensäure, gelöstem Eisen und Mangan
    • Methanbildung mit Bodensediment
    • Reduktive Zerstörung der oxidierten Oberflächenschicht des Bodenschlamms, die als Sperrschicht gegen eine Rücklieferung des Pflanzennährstoffe aus dem Bodensediment wirkt
    • Rücklösung der im Interstitialwasser der Sedimente festgelegten N-, P- und S-Verbindungen
    • Massenentwicklungen von krautigen Wasserpflanzen und Fadenanlagen im Flachwasserbereich sowie von Blaualgen
    • Krautschwund durch Planktonalgenkonkurrenz
    • Fischsterben durch Sauerstoffmangel oder Ammoniakvergiftung (pH-Erhöhung durch starke Photosynthese) und damit Einschränkung der Fischerei durch Rückgang wirtschaftlich wertvoller Fischarten
    • Störung der Trinkwassergewinnung durch Algen, die die Filter der Aufbereitungsanlagen frühzeitig verstopfen oder die bis in das Trinkwasser durchschlagen
    • Behinderung des Badens durch Wassertrübung, Verkrautung oder wegen Hautreizungen durch algenbürtige Stoffe
    • Störung des Wassersports durch Verkrautung
  • Minderung des Erholungswertes durch faulende Algenmassen

 

Nährstoffquellen

Als Nährstoffe gelten zum Beispiel Phosphate, Nitrate und andere organische und anorganische Stoffe. Die Nährsalzzufuhr durch die Zuflüsse des Sees oder durch Windverfrachtung von Stäuben ist in der Regel gering. Die meisten Nährstoffe werden einem See in Form von organischem Material zugeführt, das durch die Destruenten unter Sauerstoffverbrauch remineralisiert wird. Eine natürliche Quelle ist die Fracht der Zuflüsse an Organismen und erodiertem Humus, vor allem bei Überschwemmungen. Hinzu kommt das Laub der Bäume im Herbst. Kot kann beispielsweise durch Wasservögel einen See belasten, vor allem, wenn Zugvögel den See in großen Massen als Rastplatz im Frühjahr und im Herbst nutzen. Bei relativ flachen Seen, die sich im Sommer im Epilimnion stark erwärmen und deren Hypolimnion nur einen kleinen Sauerstoffspeicher darstellt, kommt es auf diese Weise zu einer natürlichen Eutrophierung oder gar zur Hypertrophierung und damit zur beschleunigten Verlandung. Durch anthropogene Einflüsse kann es aber auch bei stabilen, oligotrophen Seen zur Eutrophierung oder gar zum Umkippen des Gewässers kommen. Bei der Betrachtung der Ursachen beziehungsweise Quellen unterscheidet man zwischen punktförmigen und diffusen Quellen sowie dem internem Nährstoffkreislauf. Punktförmige Quellen: Einleitungen, die kanalisationstechnisch erfassbar sind

    • Einleitung von ungereinigtem Abwasser aus Regenüberläufen bei Mischkanalisation
    • Einleitung ungeklärter Haushalts- und Industrieabwässer
    • Einleitung von gereinigtem Wasser aus Kläranlagenabläufen
  • Oberflächenentwässerungen von bebauten Flächen

 

Die Gewässerbelastung, verursacht durch die Einleitung von Abwasser aus den Kommunen und der Industrie, ist in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Dieser Rückgang ist unter anderem durch Produktionsaufgaben der Industrie zurückzuführen, der zu einer Verringerung der Nähr- und Schadstoffeinträge in die Oberflächengewässer geführt hat. Verbesserte Abwasserreinigungstechniken, die konsequente Anwendung des "Standes der Technik" und die Abwasservermeidung führten zu einer überdurchschnittlichen Abnahme der eutrophierenden Einträge und auch der Schwermetallemissionen. Der Rückgang der Nähr- und Schadstoffeinträge aus Punktquellen hat dazu geführt, dass die Einträge aus diffusen Quellen an den Gesamteinträgen dominieren. Dies führt immer noch zu Überschreitung der von der LAWA erstellten Zielvorgaben (Gewässergüteklasse II - guter ökologischer Zustand) und zur Nichterfüllung des Ziels des WRRL, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Diffuse Quellen sind Einleitungen und Einträge, die nicht einer bestimmten Quelle zugeordnet werden können, die flächen- oder linienhaft auf Gewässer einwirken und bei denen Stoffe in der Regel ungezielt in Gewässer gelangen, zum Beispiel durch

    • Auswaschung und Abschwemmung von Böden (vor allem bei Phosphat und Pflanzenschutzmitteln) besonders von landwirtschaftlich genutzten Flächen
    • Waschen von Geräten zur Ausbringung von Dünger, Gülle, Jauche und Pflanzenschutzmitteln auf Hofflächen mit Kanalisationsanschluss
    • tierpathogene Krankheitserreger und Tierarzneimittel aus Abschwemmungen von mit Gülle und Jauche gedüngten Flächen
    • atmosphärische Deposition der Ammoniakentgasung aus der Viehhaltung und der Gülleausbringung
    • Nährstoffeintrag aus der Atmosphäre durch Staub und Niederschläge
    • Nährstoffeintrag von Verkehrsflächen, versiegelten Flächen und aus Altlasten
  • Füttern von Wasservögeln und Fischen sowie der Freizeitbetrieb an Badeseen

In den letzten 25 Jahren nahmen die Nährstoffquellen, die der Landwirtschaft zugeschrieben werden können, beim Stickstoff um etwa 20 Prozent ab und beim Phosphor um weniger als ein Prozent. Die diffusen Nährstoffquellen haben jeweils dort ihr Maximum, wo zu hohe Tierbestände auf austragsgefährdeten Standorten gehalten werden. Obwohl die Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer stark abgenommen haben, sind sie immer noch sehr hoch. Hauptursache der Nitratanreicherung des Oberflächenwassers ist die Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und Viehhaltung und die daraus resultierenden Stickstoffüberschüsse. In der Europäischen Union ist die Landwirtschaft mitverantwortlich, dass europaweit etwa zwei Drittel der Gewässer bis 2015 nicht die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erreichen werden. Eine wichtige Maßnahme zur Verringerung der Gewässerverschmutzung aus landwirtschaftlichen Quellen ist die Einhaltung der guten fachlichen Praxis, die im landwirtschaftlichen Fachrecht geregelt ist. Hier kommt der Düngeverordnung und den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzen- und Bodenschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Grundsätze werden als freiwilliger allgemeiner Standard ergänzend zu rechtlichen Regelungen formuliert. Diese sind aber zu wenig mit konkreten Inhalten und Vorgaben ausgefüllt, um wirkungsvoll die Gewässerbelastung zu mindern. Internationale Studien belegen, dass Ökobauern deutlich weniger Stickstoff in die Umwelt und damit in die Gewässer entlassen. Auch die schonende Bodenbearbeitung mit vielfältigen Fruchtfolgen, einem höheren Anteil an Zwischenfrüchten, Untersaat sowie die Anlage von Hecken und Feldgehölzen haben Vorteile für den Wasserschutz, denn es wird weniger Boden in die Gewässer abgeschwemmt. Daher sollte besonders in der Umgebung von Trinkwasserschutzgebieten der Ökolandbau gefördert werden. Das Mangfalltal versorgt die Stadt München seit 1883 mit Trinkwasser. Um die gute Wasserqualität langfristig zu gewährleisten, werden seit jeher Flächen im Trinkwassereinzugsgebiet von den Stadtwerken München (SWM) aufgekauft und verpachtet. Die Landwirte verpflichten sich, die Flächen nach ökologischen Richtlinien zu bewirtschaften. Durch diese Initiative ist dort das größte zusammenhängend ökologisch bewirtschaftete Gebiet der Bundesrepublik entstanden. Im Ergebnis ist das Münchener Trinkwasser von gleich bleibend guter Qualität und immer noch sehr günstig. Mit lediglich rund einem halben Cent pro Kubikmeter Trinkwasser schlägt sich das Programm Öko-Landbau im Mangfalltal derzeit auf den Wasserpreis nieder (Januar 2010). Neben externen diffusen Belastungen sind bei Standgewässern auch interne diffuse Belastungen zu betrachten. Durch Belastungen der vergangenen Jahrzehnte, unter anderem durch die mittlerweile abgestellte Einleitung unzureichend gereinigter Abwässer, haben sich im Sediment vieler Standgewässer Nährstoffe, vornehmlich Phosphor, abgelagert. Neben den externen diffusen Belastungsquellen ist vor allem in thermisch geschichteten Standgewässern mit einem nicht unbeträchtlichen internen Belastungspotential zu rechnen, das um so höher liegt, je mehr Nährstoffe in der Vergangenheit in den Sedimenten abgelagert wurden und im Falle einer Remobilisierung in den Bioproduktionszyklus der Standgewässer gelangen können. Unter Umständen kann die interne Belastung wesentlich höher liegen als die Belastungen, die das Gewässer aus externen Quellen erreichen. Hier wird nur durch zusätzliche seeinterne Restaurierungsmaßnahmen eine Verringerung des Trophieniveaus möglich sein. Solche seeinternen Maßnahmen sind jedoch nur sinnvoll, wenn die Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet drastisch reduziert werden. Da sich im Sediment der Seen im Laufe der Jahre ein erheblicher Teil der Nährstoffe eingelagert hat, kommt es beim Erreichen eines bestimmten Stadiums der Eutrophierung zur Remobilisierung der Nährstoffe. Dies führt zur sogenannten "internen Düngung", die den Eutrophierungsprozess vorantreibt. Die "interne Düngung" ist auch der Grund, dass bei einer Verminderung der externen Nährstoffzufuhr Verbesserungen nur langsam eintreten.

 

Hydromorphologische Güte

Neben Nährstoffeinträgen gehören auch Veränderungen des Wasserregimes durch Regulierung und/oder Wasserentnahmen und Eingriffe in die Uferstruktur zu den für Seen relevanten Belastungen. Die Auswirkungen der hydrologischen Veränderungen und der morphologischen Eingriffe in die Seeuferzone auf die Lebensräume von Makrozoobenthos und Wasserpflanzen, die Laichplätze von Fischen und die Brutplätze von Wasservögeln sind bisher weniger bekannt. Zudem müssen die Seeufer einen hohen Nutzungsdruck aushalten und sind dadurch bereits vielfach stark verändert. Während die stofflichen Belastungen geringer werden, steigen die strukturellen Veränderungen. Leider gibt es hier ein Defizit: Es fehlt bisher an umsetzbaren Bewertungsverfahren und Entscheidungshilfen. Das liegt einerseits an den immer noch mangelhaften Kenntnissen von der ökologischen Rolle des Ufers, andererseits fehlt es an Kriterien, wie die Integrität eines Ufers zu bewerten ist. In der EU-Wasserrahmenrichtlinie tauchen die Seeufer leider nur sehr kursorisch auf (UWSF 2003). Eine erste Erfassung der hydromorphologischen Belastungen der Seen in Deutschland erfolgte 2004 im Rahmen der Bestandsaufnahme der Belastungen nach Artikel 5 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Belastungen wurden anhand folgender Merkmale ermittelt:

    • anthropogene Beeinflussung des Wasserstandes
    • Veränderungen der Uferstruktur (Verbau, Anschüttungen, Uferneigung)
    • Veränderungen der strukturellen Verhältnisse (Nutzung, Bebauung) im näheren Seeumfeld
  •  Fehlen von Gewässerrandstreifen als Pufferzone zwischen Umland und See

Um die hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Standgewässer nach der Forderung der EG-Wasserrahmenrichtlinie beschreiben zu können, hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ein Verfahren zur Erfassung der Strukturgüte von Uferzonen entwickelt. Während der Kartierung vor Ort werden die Parameter der Gewässerbereiche Flachwasserzone, Ufer und Gewässerumfeld getrennt voneinander betrachtet und die Parameter Röhrichtzone, Ufermorphologie und Uferverbau sowie Gewässerrandstreifen kartiert. In jedem Gewässerbereich werden die Nutzungen, Schadstrukturen und besonderen Strukturen erhoben. Im Anschluss erfolgt eine GIS-basierte Luftbildauswertung, wobei die kartierten Seeuferabschnitte auf das digitale Routensystem aufgesetzt werden, das über den Umrissen der WRRL-relevanten Seen im digitalen Landschaftsmodell im Maßstab 1:25 000 Wasserwirtschaft (DLM 25 W) ausgebildet ist. Die Bestandsaufnahme nach WRRL ergab für 1 830 Kilometer Uferlänge, dass die Standgewässeruferzonen in der Gesamtbewertung mit fast 80 Prozent den Güteklassen II und III zuzuordnen sind. Zusammenfassend betrachtet sind die Seeufer in Mecklenburg-Vorpommern zwar anthropogen nicht unbeeinträchtigt, doch auch nicht so stark geschädigt, dass sich dies in einer Bewertung ab Strukturklasse V und schlechter in größerem Maße niedergeschlagen hat (2005). Bei einem hohen Verbauungsgrad der Ufer kann es möglicherweise auch bei sehr guter Wasserqualität zu ökologischen Defiziten kommen. Ein Beispiel dafür ist der Bodensee. Hier wurden 59 Prozent der Uferlänge am Obersee und 43 Prozent der Uferlänge am Untersee als nicht naturnah eingestuft. Größtenteils fehlt die Vernetzung der Lebensräume im Längsverlauf der Ufer und zwischen Ufer und Hinterland. Genauere biologische Untersuchungen müssen nun zeigen, ob sich der See trotzdem in einem "ökologisch guten Zustand" entsprechend den Vorgaben der WRRL befindet (Januar 2009).

 

Badegewässergüte in Deutschland

Um die von den Bundesländern und der EU festgelegten Richtwerte einzuhalten und die gesundheitlichen Risiken möglichst gering zu halten, wird während der Badessaison regelmäßig die Wasserqualität der offiziell registrierten Badestellen überprüft. Die letzten Jahre ergaben, dass sich die Wasserqualität kontinuierlich verbessert hat, wodurch das Baden in den deutschen Binnengewässern fast überall unbedenklich ist. Das gilt aber nur für die als Badegewässer gekennzeichneten Seen und Flüsse und nicht für den Sprung in den nächstbesten Ententeich. Die Wasserqualität kann während einer Badesaison durch verschiedenste Einflüsse schwanken. Wenn festgelegte Werte überschritten bzw. empfohlene Richtwerte nicht erreicht werden, können zum Schutz Badeverbote ausgesprochen werden. Die Warnzeichen für eine schlechte Wasserqualität sind eindeutig, wenn das Wasser sehr trüb ist und unangenehme Gerüche verbreitet. Sollte die Sichtweite durch das Algenwachstum schon so schlecht sein, dass die eigenen Füße nicht zu sehen sind, sollte man auf das Baden besser verzichten. Damit das Wasser sauber bleibt, sollten ein paar Dinge beachtet werden:

    • keine Entsorgung von Abfällen am Strand oder im Wasser
    • Benutzung von Toiletten oder von wasserfernen Plätzen
    • Verwendung von wasserfesten Cremes oder Lotionen; Auftragung nicht unmittelbar vor dem Baden
  • Kein Füttern von Enten oder Fischen, da deren Fäkalien das Algenwachstum begünstigen

 

Am 24. März 2006 ist die novellierte Badegewässer-Richtlinie in Kraft getreten. Bis zum 24. März 2008 wurde sie in nationales Recht überführt. Die Qualität der EG - Badegewässer in Deutschland wird seit der Badesaison 2008 gemäß der novellierten europäischen Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) überwacht. 2009 wurde die Wasserqualität deutscher Badegewässer, sowohl Binnen- als auch Küstengewässer, von der EU getestet. Das Ergebnis: 98,4 Prozent der deutschen Binnengewässer erfüllen die europäische Qualitätsanforderungen. Noch nie seit Beginn der Messungen für den jährlichen EU-Badegewässerbericht vor knapp 20 Jahren hat ein so hoher Anteil der deutschen Binnengewässer die Mindeststandards erfüllt. Besonders erfreulich: 81 Prozent der getesteten Gewässer haben sogar die Bestnote "ausgezeichnet" erhalten. ähnlich positiv fällt die gesamteuropäische Bilanz aus: In der EU ist die Wasserqualität seit 1990 enorm gestiegen. Bei den Binnengewässern kletterte der Wert in diesem Zeitraum von 52 auf 89,4 Prozent. Die Studie kann von der Seite der Europäische Umweltagentur herunter geladen werden: 
Qualität der Badegewässer - Badesaison 2009.

 

Seen und Feuchtgebiete unter dem Reglement der Wasserrahmenrichtlinie Unter dem Titel "Seen und Feuchtgebiete unter dem Reglement der Wasserrahmenrichtlinie" veranstaltete die GRüNE LIGA gemeinsam mit Global Nature Fund und der Bodenseestiftung am 19. Januar 2009 in Radolfzell ein Seminar zur Umsetzung der WRRL und zu den Anforderungen an Managementpläne im Rahmen der WRRL. Die Referate des auch von Gästen aus der Schweiz und aus Österreich besuchten Seminars finden Sie hier.

 

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