Berlin, 07.11.2018. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellte gestern ihr Maßnahmenpaket zum Ausstieg aus der Nutzung des Totalherbizid Glyphosat vor. Eine Beendigung des Einsatzes von Glyphosat wurde im Koalitionsvertrag der großen Koalition vereinbart. Im Maßnahmenbündel des Bundesumweltministeriums (BMU) ist ein sofortiges Verbot vom Glyphosat in Privatgärten, Parks und Naturschutzgebieten vorgesehen. Zudem soll es nicht mehr zur Vorsaat-, Stoppelbehandlung und Erntebeschleunigung (Sikkation) einsetzt werden. Das BMU nennt das Auslaufen der EU-Genehmigung des Pestizids im Jahr 2023 als konkretes Enddatum für den Einsatz von Glyphosat in Deutschland. Bis dahin soll eine strengere Zulassungspraxis gelten. Diese sieht u.a. einen Abstand des Pestizideinsatzes von 20 Metern zu Gewässern sowie das Vorhalten von zehn Prozent der Ackerfläche als pestizidfreie Fläche ab 2020 vor.
„Die GRÜNE LIGA begrüßt den aktuellen Vorstoß der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zum Ausstieg von Glyphosat. Ein sofortiges Verbot des Pestizids in Privatgärten, Parks wie auch Naturschutzgebieten sind ein erster richtiger Schritt“, so Tomas Brückmann, Pestizidexperte des Umweltverbandes. „Ebenso die Forderung, dass zehn Prozent der Ackerfläche zu pestizidfreiem Lebensraum werden sollen. Jetzt muss endlich auch die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) handeln. Sie soll endlich auch ihre konkreten Vorschläge zum Glyphosatausstieg vorlegen. Ihre derzeitige Blockadehaltung ist nicht zielführend. Die Landwirte sind irritiert und benötigen Beratungshilfen des Ministeriums beim Glyphosatausstieg“, fordert der Naturschützer. „Es darf nicht sein, dass wir regelmäßig auf 17 Prozent unserer Landesfläche alle Wildkräuter beseitigen und dazu diese Fläche mit einem Antibiotikum zu desinfizieren.“
Glyphosat ist das am meisten verwendete Breitbandherbizid in Deutschland. Es wird auf 39 Prozent aller Ackerflächen in Deutschland eingesetzt. Dabei zerstört es die Lebensräume von Insekten sowie Vögeln und trägt so zum Artensterben bei. Außerdem zählt Glyphosat zu den Gewässerschadstoffen, wird aber regelmäßig in verschiedensten Gewässern aufgefunden. Das Pestizid wirkt gleichzeitig antibiotisch. Dem Hersteller und früheren Patentinhaber Monsanto ist die antibakterielle Wirkung von Glyphosat gut bekannt. Er reichte 2008 dafür ein Patent ein. Glyphosat ist seit 2010 als Antibiotikum mit der Patentnummer 7.771.736 geschützt.
Hintergründe
Die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zum Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat finden Sie unter:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-legt-plan-fuer-glyphosat-ausstieg-vor/
Die Studie des Umweltbundesamtes zur Wirkung von Pestiziden auf die Nahrungskette finden Sie unter:
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_30_2014_protection_of_biodiversity.pdf
Informationen zur Wirkung von Glyphosat als Antibiotikum finden Sie an dieser Stelle:
https://keinblattvormmund13.wordpress.com/2017/12/15/us-7771736-b2-patent-monsanto-glyphosat-anti-biotika-hemmung-des-shikimisaeure-stoffwechselpfades-shikimate-pathway-monika-krueger-maria-finckh/
Mehr Informationen zur Pestizidarbeit der GRÜNE LIGA finden Sie unter: http://www.grueneliga.de/pestizide.html