Cottbus/Freiberg, 22.11.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA und private Grundeigentümer fordern von den Bergbehörden einzuschreiten, wenn der Kohlekonzern LEAG bereits teilweise freigelegte Kohle ungenutzt liegen lässt, statt seine Tagebaue zu verkleinern. Ein solches Vorgehen hat die LEAG zum Tagebau Jänschwalde selbst eingeräumt.
„Es kann nicht sein, dass die LEAG auf eigenen Grundstücken Kohle liegen lässt, aber anderen Grundeigentümern mit Enteignung droht. Die Bergbehörde muss einschreiten, weil das Berggesetz dieses Vorgehen als Raubbau verbietet. Wenn weniger Kohle gebraucht wird, muss der Eingriff in Natur und Privateigentum entsprechend verringert werden. “ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat im Vorfeld des Tagebaues Nochten einen Wald gepachtet, den seine Eigentümer nicht an die LEAG verkaufen wollen. Dem Brief an das sächsische Oberbergamt haben sich weitere Grundeigentümer im Bereich des Sonderfeldes Mühlrose angeschlossen.
Das Bundesberggesetz verbietet Raubbau an Lagerstätten und erlaubt Grundabtretungen ausdrücklich nur zugunsten eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte. (§ 79 BBergG)
Laut einem Schreiben der LEAG vom 29.09.2021 an die brandenburgische Bergbehörde LBGR könne nicht vorhergesehen werden, wie viel Restkohlevorrat nach Erreichen der Abbaugrenze im Abbaufeld Jänschwalde verbleiben werde. Das Unternehmen scheint vor allem auf die bisher geplante Gewinnung der dritten Flözbank zu verzichten. Der aus Angaben der LEAG selbst ermittelte Kohlevorrat von 36,7 Mio. t zum 01.01.2021 im Tagebau Jänschwalde sei deshalb für die LEAG nun „nicht mehr maßgebend“.
„Es ist egal ob hier Förderkosten optimiert oder eine Umplanung des Tagebaus eingespart werden soll: die LEAG hat damit jedes Recht verwirkt, in die Grundrechte nicht verkaufswilliger Flächeneigentümer einzugreifen.“ sagt Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Hintergrund:
Nach Angaben der LEAG im Revierkonzept 2017 selbst befand sich im Tagebau Jänschwalde zum 01.01.2017 noch ein Kohlevorrat von 68 Mio. t. In den darauffolgenden vier Kalenderjahren wurden 7,452 Mio. t, 9,110 Mio. t, 7,350 Mio. t und 7,4 Mio. t gefördert. Es verblieb also rechnerisch ein Vorrat von ca. 36,7 Mio. t zum 01.01.2021. Dieser wird nun von der LEAG als „nicht mehr maßgebend“ bezeichnet, weil sie die früher angegebene Kohlemenge nicht vollständig gewinne.
Seit Februar 2020 gibt die LEAG öffentlich an, durch den gesetzlich festgelegten Kohleausstieg bis 2038 insgesamt 340 Millionen Tonnen Rohbraunkohle weniger gewinnen zu können, als es in ihrem Revierkonzept von 2017 vorgesehen war: Nur dem Verzicht auf 274 Mio. Tonnen sind im „Revierkonzept“ vom Januar 2021 konkreten Abbauflächen zugeordnet. So verzichtet sie mit dem Teilfeld II des Tagebaues Welzow-Süd auf 204 Mio. t (Angabe der Kohlemenge im Braunkohlenplan) und plant den Tagebau Reichwalde um 70 Mio. t zu verkleinern. Es verbleiben weitere 66 Millionen Tonnen, die von der LEAG nicht mehr zum Abbau vorgesehen sind, ohne dass sie den Verzicht auf entsprechende Abbauflächen angibt.
Diese fehlende Transparenz der LEAG-Planungen nährt die Vermutung, dass ein ähnliches Vorgehen wie im Tagebau Jänschwalde auch in anderen Tagebauen der Lausitz stattfindet oder geplant ist. Zugleich bezeichnet die LEAG aber das zusätzliche Abbaufeld Mühlrose als für das Unternehmen unverzichtbar. Eine bergrechtliche Zulassung des Sonderfeldes existiert bisher nicht, der Rahmenbetriebsplan zum Tagebau Nochten ist derzeit ebenso wie die wasserrechtliche Erlaubnis zu diesem Tagebau befristet bis zum 31.12.2026.
Foto: Tagebau Nochten, ideengruen.de Markus Pichlmaier