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Neues Online-Planungssicherstellungsgesetz in der Kritik: GRÜNE LIGA fordert Änderungen - Telefon- bzw. Videokonferenzen müssen Bestandteil von Erörterungsterminen sein

Mit einem neuen „Planungssicherstellungsgesetz“ für Bauprojekte will die Bundesregierung eine Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren ins Internet ermöglichen. Der Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA sieht das Vorhaben skeptisch und hat eine Stellungnahme eingereicht. Vor allem die Beschränkung der Einspruchsrechte und die unnötige Eilbedürftigkeit stoßen bei dem ostdeutschen Umweltnetzwerk auf Kritik.

„Der Bundestag muss den Gesetzentwurf unbedingt nachbessern. Einseitige Wirtschaftsinteressen nach einem schnellen Verfahren dürfen nicht über die berechtigten Anliegen von Bürgern und Bürgerinnen stehen “, fordert der Bundesvorsitzende der GRÜNEN LIGA René Schuster.

„Die mit diesem Gesetz verbundenen schwerwiegenden Beschränkungen diverser Partizipationsprozesse und dem damit verbundenen Wegfall von langjährig bewährten Beteiligungsrechten der Bürger und Verbände, birgt für unsere Demokratie und die Akzeptanz von Projekten vor Ort eine große Gefahr“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes: „Alleine nur der Hinweis von Unternehmen und deren Interessenverbänden, es bestünden praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren, kann nicht im Ergebnis mit Billigung des Bundestages zu einer vollständigen Beseitigung wichtiger erprobter Verfahrensbestandteile führen“. Nach Ansicht der GRÜNEN LIGA hätten schon deshalb Alternativen geprüft werden müssen. „Das ist jedoch nicht passiert“. Trotz dieser Pandemiesituation fehle es bei dem vorliegenden Artikelgesetz an der notwendigen Eilbedürftigkeit, da in diesem keine unmittelbaren Maßnahmen zum Gesundheitsschutz geregelt werden. „Die Frist von 2 Tagen über ein Wochenende für die Abgabe einer fachlich fundierten Stellungnahme ist unverhältnismäßig“.

„Es darf keinesfalls zum von Wegfall von sonst üblichen Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen und Antragskonferenzen kommen“, mahnt die GRÜNE LIGA: „Alleine das Einreichen von Unterlagen wird dem Sinn einer gemeinsamen Diskussion nicht gerecht“. Erörterungstermine sind Besprechungen, bei denen fachliche Problemstellungen in vielfacher Rede und Gegenrede von Einwendenden, Antragstellern und Sachverständigen innerhalb eines jeden Tagesordnungspunktes diskutiert werden. Um dem austauschenden Charakter solcher mündlicher Verhandlungen bzw. Erörterungsterminen gerecht zu werden, schlägt die GRÜNE LIGA eine Erweiterung im Gesetz vor: Es braucht eine Kombination des Erörterungstermins und mit einer zusätzlichen Telefon- bzw. Videokonferenz. Auf jeden Fall müssen die Diskussionsbeiträge der anderen zeitgleich verfügbar gemacht werden. Nur so bestehe für die Teilnehmer die Gelegenheit, Unklarheiten auszuräumen und notwendige Erläuterungen vorzutragen, heißt es in der Stellungnahme.

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Download Stellungnahme Planungssicherstellungsgesetz

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