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LEAG-Tagebau pumpt ohne Erlaubnis weiter Grundwasser ab

211203 pumpen tagebau jaenschwaldeWasserrechtliche Erlaubnis für Tagebau Jänschwalde zum Jahreswechsel ausgelaufen

Cottbus, 04.01.2023. Die Erlaubnis des Tagebaues Jänschwalde zum Abpumpen von Grundwasser ist am 31.12.2022 ausgelaufen, der Tagebau wird jedoch offensichtlich ohne eine neue Erlaubnis weiterbetrieben. Damit werden im rechtsfreien Raum Tatsachen geschaffen, kritisiert das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA.

„Seit 1996 wussten alle Beteiligten, wann die Erlaubnis ausläuft, aber eine Entscheidung über die Zeit danach liegt bis heute nicht vor. Der Kohlekonzern LEAG hat das Verfahren mit verspäteter und unvollständiger Antragstellung verzögert und wird von der Bergbehörde nicht am Schaffen weiterer Tatsachen gehindert. Es fällt sehr schwer, hier noch an einen Rechtsstaat zu glauben.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Die LEAG hat eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, um bis zum Jahr 2044 weiter Grundwasser abzupumpen, nachdem die Kohleförderung in Jänschwalde Ende 2023 enden soll. Zu dem Antrag wird noch bis zum 31. Januar die Öffentlichkeit beteiligt, ein Abschluss des Verfahrens ist erst in mehreren Monaten möglich.

„Vermutlich hat das Bergamt für die Zwischenzeit eine sogenannte bergrechtliche Anordnung erlassen. Dieses Instrument ist aber nicht dazu da, vorsätzlich alle Umweltgesetze zu umgehen. Grundwasser ist Brandenburgs wichtigster Bodenschatz, wer mehr als 10 Millionen Kubikmeter entnehmen will, braucht eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Menge überschreitet der Tagebau in wenigen Wochen.“ so Schuster.

Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA waren schon im vergangenen Jahr gerichtlich gegen den Tagebaubetrieb vorgegangen, weil er die bis 2022 erlaubte Grundwasserentnahme seit Jahren um viele Millionen Kubikmeter überschreitet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah im Mai 2022 die Auslegung der damals noch geltenden wasserrechtlichen Erlaubnis überraschend als zu schwierig an, um den Tagebau im Eilverfahren zu stoppen. Ob die Zulassung des Hauptbetriebsplanes rechtswidrig war, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. In diesem hat die Bergbehörde (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) bis heute nicht über den Widerspruch der Umweltverbände entschieden.

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