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Aktionsprogramm Insektenschutz – Onlinedialog

Am 10. Oktober hat das Bundesumweltministerium seine Diskussionsvorschläge für Maßnahmen im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgestellt. Viele Forderungen, welche der DNR in dem Positionspapier „Forderungen an ein Aktionsprogramm Insketenschutz“ gemeinsam mit Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen verfasste, wurden in diesen aufgenommen.

 

Nun gibt das BMU bis zum 7. November 2018 jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit, die eingebrachten Vorschläge in einem Online-Dialog zu kommentieren und zu bewerten.

Für nähere Informationen zum Thema und etwaigen ergänzenden Kommentaren für den Dialog, lohnt sich ein Blick in die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und des Wissenschaftlichen Beirates für Biodiversität des BMEL.
Die Ergebnisse dieses Online-Dialogs werden in die letztendliche Erarbeitung des Gesamtprogramms miteinfließen, welches das Bundeskabinett bis Sommer 2019 fertigstellen will.
Wir laden Sie herzlich ein, die Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen und die Anliegen der Umwelt- und Naturschutzverbände damit aktiv zu unterstützen. Diskutieren Sie mit!

Petition des European Environmental Bureau

Das EEB hat über die Website WeMove.EU eine Petition ins Leben gerufen, die Bürger*innen die Möglichkeit gibt, sich an der Realisierung einer nachhaltigen Vision zu beteiligen. Mit dieser will das EEB erreichen, dass eine Sonderkommission im EU-Parlament eingerichtet wird, die sich mit Perspektiven für eine Zeit nach dem Wirtschaftswachstum beschäftigt und das Wachstum als übergeordnetes politisches Streben in Frage stellt. Außerdem soll die EU die Wirtschaftspolitik nicht nach dem BIP bewerten, sondern viel mehr hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt. Ein Stabilitäts- und Wohlstandspaket soll entwickelt werden, welches sowohl die Grundbedürfnisse aller Bürger*innen sicherstellen, als auch den Ressourcenverbrauch und die Abfallemissionen reduzieren kann. Zuletzt fordert das EEB ein Ministerium für wirtschaftliche Transformation in jedem Mitgliedsstaat zu etablieren.

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Bürgerleitfaden für den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Bürgerleitfaden für den Zugang zu Gerichten in UmweltangelegenheitenAm 28. April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheitena,in der detailliert dargelegt wird, wie sich der Europäische Gerichtshof dazuäußert, wie nationale Richter mit den von Bürgern gegen Entscheidungen,
Handlungen oder Unterlassungen von Behörden der Mitgliedstaaten, diesich auf die Umwelt auswirken, erhobenen Rechtsmitteln umgehen solltenb.

Der Bürgerleitfaden enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Mitteilung in Form von „Häufig gestellten Fragen“. Die Mitteilung selbst ist eine übergeordnete Informationsquelle und sollte für ausführlichere Erläuterungen herangezogen werden. Im gesamten Text des Leitfadens
sind Querverweise enthalten.

Der Bürgerleitfaden wurde von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission erstellt. Er ist weder bindend, noch ist beabsichtigt, vom Inhalt der Bekanntmachung abzuweichen.

a C(2017) 2616 (ABl. C 275 vom 18.8.2017, S. 1), in verschiedenen Sprachversionen unter http://ec.europa.eu/environment/aarhus/legislation.htm.
b Dies gilt nicht für Klagen, die von einer Privatperson gegen eine andere Privatperson erhoben werden, siehe Absatz 15 der Mitteilung.

Enteignung von Grundstücken für Braunkohletagebaue abschaffen

Das Portal Klimareporter.de veröffentlichte am Wochenende einen Gastbeitrag von Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow) und René Schuster (GRÜNE LIGA), in dem die Abschaffung von Enteignungen für Braunkohletagebaue gefordert wird. Sie kritisieren die Debatte darüber, ob die Konzerne für einen Kohleausstieg vom Steuerzahler entschädigt werden müssten. „Wie können Kohlekonzerne in ihrem Grundrecht auf Eigentum betroffen sein, solange sie ihre Tagebaue auf fremden Grundstücken fortführen wollen?“ fragen sie in ihrem Beitrag.

https://www.klimareporter.de/protest/wenn-das-recht-pro-kohle-ist

Bundesweiter CETA-Aktionstag am 29. September

logo NGW siteurlBerlin, 26. September 2018. Das Netzwerk Gerechter Welthandel ruft für den 29. September 2018 zu einem dezentralen bundesweiten Aktionstag gegen das Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) auf. Unter dem Motto „CETA stoppen – Für einen global gerechten Welthandel“ werden Bürgerinnen und Bürger bei mindestens 35 Aktionen in über 30 Städten ihren Protest gegen das Abkommen zum Ausdruck bringen. Geplant sind Demonstrationen, Infoveranstaltungen, Protestkundgebungen und kreative Aktionen.

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wendet sich der Aktionstag insbesondere an die dortigen Landesparteien von Bündnis90/Die Grünen sowie der Linkspartei. Beide Parteien haben die breiten Proteste gegen neoliberale Handelsabkommen in den vergangenen Jahren aktiv unterstützt und sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen. Nun sollen sie garantieren, dass sie im Falle einer Regierungsbeteiligung auch auf Landesebene an dieser Position festhalten und eine Ablehnung oder Enthaltung garantieren, wenn CETA im Bundesrat zur Abstimmung vorliegt.

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