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Widerspruch gegen Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans fristwahrend eingereicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat, unterstützt durch die GRÜNE LIGA, gegen den aktuellen Genehmigungsbescheid zur Fortführung des Tagebaus Jänschwalde Widerspruch eingelegt.

Die Einlegung des Widerspruchs erfolgte zunächst fristwahrend aufgrund des Ergebnisses der bislang möglichen Prüfung der sehr umfangreichen Unterlagen. Nach Einschätzung der Verbände bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die von der Betreiberin des Tagebaues, LEAG, und dem Landesbergamt durchgeführte Prüfung der Auswirkungen des Tagebaus auf die umliegenden europäischen Schutzgebiete (so genannte Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung) an substanziellen Mängeln leidet.

Weil bis 2019 gar keine solche Prüfung durchgeführt wurden, hatte die Klagegemeinschaft aus DUH und GRÜNE LIGA im letzten Jahr Rechtsmittel gegen die Zulassungsentscheidung des Hauptbetriebsplanes 2019 eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellten die Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung fest. Das Landesbergamt hob schließlich den Zulassungsbescheid Ende letzten Jahres auf.

Die LEAG hatte seit Sommer 2019 die Durchführung einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zugesagt, jedoch die Einreichung der hierfür nötigen Unterlagen immer wieder verschoben. Sie begründete dies mit der besonderen Schwierigkeit und Komplexität der Prüfungen. Nach Einreichung der Unterlagen mussten diese dann aufgrund fachbehördlicher Nachforderungen nochmals überarbeitet werden.

Nachdem LEAG, Landesbergamt und die im Verfahren beteiligten Fachbehörden viele Monate benötigten, um über die Natura-2000-Verträglichkeit der Fortführung des Tagebaus zu befinden, konnte die Überprüfung der Entscheidungsgrundlagen durch DUH und GRÜNE LIGA innerhalb der Widerspruchsfrist bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen werden.

Es ist anzuerkennen, dass LEAG und Landesbergamt sich nunmehr - endlich - um eine Lösung der schwerwiegenden Probleme der tagebaubedingten Austrocknung der umliegenden Feuchtgebiete bemüht haben. Es bestehen aber konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsunterlagen und der Zulassungsbescheid in entscheidender Hinsicht Mängel haben und hieraus resultierend auf Fehleinschätzungen beruhen. Dies gilt es weiter aufzuklären. Sollten sich die Bedenken ausräumen lassen, wird kein Eilverfahren zu führen und das Rechtsmittelverfahren zu beenden sein, denn DUH und GRÜNE LIGA führen keine Klagen um ihrer selbst willen, sondern um die Beachtung der Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzrechts durchzusetzen. Sollten die weiteren Prüfungen zu dem Ergebnis führen, dass der Zulassungsbescheid nach Überzeugung von DUH und GRÜNER LIGA rechtswidrig ist, so werden hierüber wiederum die Gerichte zu entscheiden haben.

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