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Oberflächengewässer und EG-Wasserrahmenrichtlinie

  • Küstengewässer
  • Übergangsgewässer
  • Feuchtgebiete
  • Flusseinzugsgebiete
  • Seen
  • Künstliche und erheblich veränderte Gewässer
  • Referenzbedingungen, Monitoring

 

 

Guter Zustand der Oberflächengewässer

Für Oberflächengewässer wird ein "guter (ökologischer) Zustand" angestrebt. Die Anlage V der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) enthält genauere Bestimmungen, wie Gewässer zu klassifizieren sind. Als "sehr gut" stuft sie einen vom Menschen nahezu unbeeinflusstes Gewässer ein. Über geringe Beeinträchtigungen ("gut"), "relativ befriedigend" und "unbefriedigend" reicht die 5-stufige Skala bis hin zu "schlecht". Die Zielgröße bilden dabei die Artenvielfalt und Artenzusammensetzung. Wenn sich hier Defizite ergeben, werden weitere  allgemeine, hydromorphologische und physikalisch-chemische Aspekte aufgeschlüsselt.

Für die Einhaltung eines guten chemischen Zustands schlug die EU-Kommission eine Liste von 33 prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen vor (siehe dazu Menüpunkt "Prioritäre Stoffe").

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Hochwasser

  • Flussauen
  • EU-Richtlinie
  • Umsetzung in DE
  • Artikelgesetz 2005
  • Beispiel Sachsen

Hochwasser gehören zur natürlichen Dynamik von Fließgewässern. Sie kehren in unregelmäßigen Abständen und unterschiedlicher Ausprägung wieder und können das Bett und den Lauf eines Gewässers sowie dessen Überflutungsbereiche landschaftsprägend umgestalten. Bach- und Flussauen gehören zu den besonders artenreichen, aber auch besonders gefährdeten Lebensräumen Mitteleuropas.In den oft dicht besiedelten Flusstälern in Deutschland geht von Hochwassern zugleich eine hohe Gefahr für Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen aus. Während außerhalb von Ortschaften mehr Raum für die natürliche Überflutungsdynamik geschaffen werden sollte, zielt das Hochwasserrisikomanagement im besiedelten Raum auf die Minimierung von Schäden durch Überflutungen ab. Der technische Hochwasserschutz mit Eindeichungen und Stauhaltungen ist ein klassisches Konfliktfeld für den Gewässerschutz, insbesondere durch die europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement wird künftig jedoch eine bessere Abstimmung zwischen beiden Handlungsfeldern gefordert.

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Gewässernutzung

  • Pressures/Impacts
  • Industrie/Bergbau
  • Landwirtschaft
  • Schifffahrt
  • Wasserkraft
  • Großstaudämme                           
  • Standegewässerbelastung

 

Die bestehenden ökologischen Defizite an Gewässern sind Ergebnis verschiedener anthropogener Einflüsse auf die abiotischen Bedingungen (Wasserqualität, Gewässerstruktur, Abflussverhalten) sowie die Flora und Fauna.

Grundsätzlich verlangt die Wasserrahmenrichtlinie, die natürlichen Wasservorräte einerseits für die menschliche Nutzung langfritig nutzbar zu erhalten und sie gleichzeitig in Funktion und Bedeutung für die Ökosysteme zu sichern. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels ist die Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und des Grundwassers gemäß Anhang II EG-WRRL. Dabei steht die Ermittlung von signifikanten anthropogenen Belastungen und die Einschätzung ihrer Auswirkungen auf den "ökologischen Zustand" der Oberflächengewässer an zentraler Stelle, um anschließend entsprechend ihrer Bedeutung ein operatives Monitoring durchführen und Maßnahmen umsetzen zu können.

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