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DNR fordert Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Anlässlich der Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Campact durch das Berliner Finanzamt hat der Deutsche Naturschutzring (DNR) auf die mangelnde Rechtssicherheit für Umweltvereine hingewiesen und seine Positionen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts bekräftigt.

„Die Entscheidung des Finanzamts ist das Ergebnis einer enormen Rechtsunsicherheit seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom Februar 2019. Unsere Demokratie braucht Menschen und Organisationen, die sich auf allen Felder für ein besseres Leben in Deutschland und Europa einsetzen. Und die Abgabenordnung braucht offensichtlich ein Update. Einerseits ist die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich zum Schutz der Umwelt überwiegend politisch betätigen, nicht geklärt, sondern hängt von der Rechtsauslegung der Finanzbehörden ab. Andererseits können tagespolitische Äußerungen zu Themen, die nicht offensichtlich mit den Satzungszwecken verbunden sind, zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Wir erwarten daher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass er möglichst zeitnah eine grundlegende Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegt. Demokratie braucht Freiräume für zivilgesellschaftliches Engagement außerhalb von Parteien.“ sagt Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, in einer Pressemitteilung des Dachverbandes vom 21. Oktober.

Hier zur Position des DNR zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

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