Das EEB hat über die Website WeMove.EU eine Petition ins Leben gerufen, die Bürger*innen die Möglichkeit gibt, sich an der Realisierung einer nachhaltigen Vision zu beteiligen. Mit dieser will das EEB erreichen, dass eine Sonderkommission im EU-Parlament eingerichtet wird, die sich mit Perspektiven für eine Zeit nach dem Wirtschaftswachstum beschäftigt und das Wachstum als übergeordnetes politisches Streben in Frage stellt. Außerdem soll die EU die Wirtschaftspolitik nicht nach dem BIP bewerten, sondern viel mehr hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt. Ein Stabilitäts- und Wohlstandspaket soll entwickelt werden, welches sowohl die Grundbedürfnisse aller Bürger*innen sicherstellen, als auch den Ressourcenverbrauch und die Abfallemissionen reduzieren kann. Zuletzt fordert das EEB ein Ministerium für wirtschaftliche Transformation in jedem Mitgliedsstaat zu etablieren.
Am 31. Oktober treffen sich im vom Braunkohletagebau bedrohten Dorf Proschim Kritiker der Abbaggerung zu einer symbolischen Aktion für den Erhalt des Dorfes und diskutieren anschließend mit kompetenten Gästen über den Strukturwandel im Kohlerevier.
Unter dem Titel „Strategien für den Strukturwandel in der Lausitz entwickeln“ veranstalten ab 14 Uhr die Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg und die GRÜNE LIGA Cottbus eine Gesprächsrunde im Proschimer Kulturhaus. Dort können alle Interessierten aus der Region ins Gespräch kommen mit Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow, Mitglied der Kohlekommission des Bundes), Daniel Häfner (Lehrbeauftragter für sozialwissenschaftliche Umweltfragen an der BTU Cottbus-Senftenberg) und Jörg Staude (Journalist). Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann vom RLS-Regionalbüro Lausitz moderiert die Veranstaltung und wird versuchen, gemeinsam mit den Teilnehmenden, Ansätze für eine von unten kommende und lokal spezifische Strategie für den Strukturwandel zu sammeln.
Mit großer Erleichterung und Zustimmung haben wir – das Bündnis Bahn für Alle und die Gruppe Bürgerbahn statt Börsenbahn – zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung nunmehr das erfolgreiche Bahnkonzept des „Integralen Taktfahrplans“ (ITF) als Grundlage für einen „Deutschland-Takt“ aufgreifen und bis 2030 verwirklichen will. Wir halten den jetzt verkündeten Zeitplan („bis 2030“) für durchaus ehrgeizig, aber auch notwendig und überfällig, denn seit einer entsprechenden Entscheidung im Nachbarland Schweiz sind nunmehr genau 30 Jahre und seit der dortigen Umsetzung bereits 14 Jahre vergangen. Dabei wird es nicht leicht sein, die inzwischen erfolgten, den ITF-Prinzipien widersprechenden Planungen, Baumaßnahmen und ihre Folgen zu korrigieren. So wurden Jahrzehnte lang Weichen und Überholgleise herausgerissen, Flaschenhälse vor und hinter den Knoten aufgebaut bzw. nicht beseitigt, Fahrzeiten auf den früher noch ITF-gerechten Magistralen (z.B. Hannover-Würzburg) verlängert und damit funktionierende Knoten beeinträchtigt. Bei der Ende 2017 vollendeten Neubau-strecke Berlin-München wird es nicht leicht sein, für die nicht zusammenpassenden Knoten Nürnberg, Erfurt und Halle/Leipzig Notlösungen zu finden.
Berlin, 11.10.2018. Umweltministerin Svenja Schulze stellte am Rande des „Forums Biologische Vielfalt“ einen neunteiligen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Insektensterbens vor. Die Maßnahmen reichen von der Schaffung neuer Lebensräume für Insekten, über die Minderung des Einsatzes von Pestiziden bis hin zu einer Verbesserung der Finanzierung. Dieser Katalog wird allerdings nicht sofort wirksam. Er soll im ersten Schritt öffentlich diskutiert und danach im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Bundesregierung plant die Maßnahmen zum Insektenschutz jährlich mit einem Förderumfang von 100 Millionen Euro zu unterstützen. Der Umweltverband GRÜNE LIGA e.V. begrüßt das Maßnahmenprogramm, fordert aber gleichzeitig eine schnelle Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Am 28. April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheitena,in der detailliert dargelegt wird, wie sich der Europäische Gerichtshof dazuäußert, wie nationale Richter mit den von Bürgern gegen Entscheidungen,
Handlungen oder Unterlassungen von Behörden der Mitgliedstaaten, diesich auf die Umwelt auswirken, erhobenen Rechtsmitteln umgehen solltenb.
Der Bürgerleitfaden enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Mitteilung in Form von „Häufig gestellten Fragen“. Die Mitteilung selbst ist eine übergeordnete Informationsquelle und sollte für ausführlichere Erläuterungen herangezogen werden. Im gesamten Text des Leitfadens
sind Querverweise enthalten.
Der Bürgerleitfaden wurde von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission erstellt. Er ist weder bindend, noch ist beabsichtigt, vom Inhalt der Bekanntmachung abzuweichen.
a C(2017) 2616 (ABl. C 275 vom 18.8.2017, S. 1), in verschiedenen Sprachversionen unter http://ec.europa.eu/environment/aarhus/legislation.htm.
b Dies gilt nicht für Klagen, die von einer Privatperson gegen eine andere Privatperson erhoben werden, siehe Absatz 15 der Mitteilung.