GRÜNE LIGA und Europäisches Umweltbüro haben in einer gemeinsamen Publikation den Zusammenhang zwischen Landwirtschafts- und Wasserpolitik in der EU beleuchtet. Das englischsprachige Heft ist hier als pdf-Datei veröffentlicht, kann aber auch in gedruckter Form bei der GRÜNEN LIGA bezogen werden.
Ohne grundlegende Änderungen in der europäischen Agrarpolitik können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden. Nährstoffe und Pestizide, aber auch die Umgestaltung der Wasserläufe für die intensive Agrarwirtschaft machen den Gewässern zu schaffen. Die GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser hat EU-weit einige positive Ansätze zusammengetragen und in Kooperation mit dem Europäischen Umweltbüro EEB in der Broschüre: "Agri-Water-Nexus - Agricultural practices that protect water" veröffentlicht.
(Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzrings, 15.07.2019:) Ist Wirtschaftswachstum vereinbar mit Nachhaltigkeit? Ein neuer Bericht von Europäischem Umweltbüro (EEB), DNR und Institut für zukunftsfähige Ökonomien (ZOE) zeigt klar: Nein! Der Ressourcenverbrauch, der für die zunehmende Umweltzerstörung verantwortlich ist, lässt sich nicht vom Wirtschaftswachstum entkoppeln. Mit einer umfassenden Analyse wissenschaftlicher Daten räumt der Bericht „Decoupling debunked - Evidence and arguments against green growth as a sole strategy for sustainability” mit dem Mythos der Entkopplung auf und lässt den Traum des grünen Wachstums als Motor für Wohlstand und Zukunftsfähigkeit platzen.
Erstmals wirft eine zivilgesellschaftliche Analyse der Energie- und Rohstoffkapitel der EU-Handelsverträge einen kritischen Blick auf die sechs vorliegenden Kapitelvorschläge der EU-Kommission. PowerShift, GRÜNE LIGA, BUND, FDCL, Forum Umwelt und Entwicklung und Stiftung Asienhaus haben dazu gemeinsam eine Fallstudie herausgegeben. Die Entstehung der ERM-Kapitel wird in den Kontext der Europäischen Rohstoffinitiative eingeordnet. Ihre rohstoffpolitischen Bestimmungen werden analysiert, Folgen abgeschätzt und daraus Politikempfehlungen entwickelt.
Verwaltungsgericht Cottbus gab Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga in Eilentscheidung recht – Entscheidung lässt jedoch Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bis zum 1. September 2019 zu – Umweltverbände legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin ein – Grundwasserabsenkung und Bohrarbeiten für neue Entwässerungsbrunnen müssen sofort aufhören, um geschützte Moor- und Feuchtgebiete vor der Austrocknung zu bewahren
Berlin/Cottbus, 29.6.2019: Der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Cottbus gestern in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat sich das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA durchgesetzt. Die Umweltverbände sehen Schutzgebiete durch den Tagebau als bedroht.