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Wasserversorger und Umweltverbände gemeinsam gegen eine Regulierung der Wasserversorgung

Angesichts der Ausführungen der Monopolkommission zur Wasserwirtschaft in Deutschland und einer möglichen Regulierung weisen die Verbände der Wasserwirtschaft und Umweltverbände, darunter die GRÜNE LIGA, diese Forderungen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit Nachdruck zurück

PRESSEMITTEILUNG
Gemeinsame Erklärung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), des
Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der
Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), GRÜNE LIGA, Wasser in
Bürgerhand
Berlin, 14.07.2010.
Wasserversorger und Umweltverbände gemeinsam gegen
eine Regulierung der Wasserversorgung
Angesichts der Ausführungen der Monopolkommission zur Wasserwirtschaft in
Deutschland und einer möglichen Regulierung weisen die Verbände der Wasserwirtschaft
und der relevanten Umweltverbände diese Forderungen mit Nachdruck zurück.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU), verweist in seiner Bewertung des heute vorgelegten Hauptgutachtens der
Monopolkommission auf den Verbraucher: „Der heutige Ruf der Monopolkommission nach
einer Regulierung kann nicht mit Verbraucherinteressen begründet werden. Die Verbraucher
wollen keine Regulierung in der Wasserwirtschaft. Die Monopolkommission steht hier alleine
auf weiter Flur.“ Nahezu drei Viertel der Verbraucher beziehen ihr Trinkwasser am liebsten
von einem kommunalen Versorger. Sie sind zu mehr als 90 Prozent mit der Qualität und der
Versorgungssicherheit der kommunalen Wasserwirtschaft zufrieden. Und 75 Prozent der
Verbraucher finden ihren Wasserpreis angemessen. Das belegen regelmäßige
Haushaltbefragungen durch dimap und Emnid. Es ist völlig unverständlich, warum die
Monopolkommission die Forderung nach einer weiteren Kontrollinstanz aufstellt und massiv
in funktionierende Strukturen eingreifen will. Die Wasserversorgung ist eine kommunale
Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Städte und Gemeinden treffen die nötigen
Organisationsentscheidungen. Sie sind nah dran und finden die besten Lösungen für ihre
Bürger vor Ort. Die Bürger sind in die Entscheidungsprozesse eingebunden. All das kann
eine zentrale Regulierungsbehörde weit weg vom Verbraucher nicht leisten.
„Trinkwasser als das Lebensmittel Nummer eins unterliegt zu Recht strengen umwelt- und
gesundheitsrechtlichen Anforderungen. Qualität und Versorgungssicherheit müssen bei der
Wasserversorgung absoluten Vorrang haben. Bei einer Fokussierung allein auf die
Wasserpreise und einer Reduzierung der Wasserwirtschaft auf eine reine
Ökonomiediskussion werden Qualität, Versorgungssicherheit und Umweltschutz nicht im
erforderlichen Umfang berücksichtigt. Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl
von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Dies führt zwangsläufig
zu regional unterschiedlichen Preisen“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer
Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Klar sei aber auch, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Transparenz bei den
Wasserpreisen haben. Deshalb fördere der BDEW den Dialog mit den Kunden durch das
Konzept der Kundenbilanz. „Die Verbraucher können so auf anschauliche Weise
nachvollziehen, wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die unterschiedlichen
Leistungen zusammensetzt“, so Weyand.
VERONIKA BAIER von „Wasser in Bürgerhand“ kommentiert die Versuche, die
Wasserversorgung einem pauschalen Regulierungsregime zu unterwerfen: „Auch wenn es
auf den ersten Blick anders aussieht: Das Beharren der Kartellwächter auf niedrigeren
Wasserpreisen ist keine Tat Robin Hoods zur Verteidigung der Interessen armer Menschen,
sondern ein Anschlag auf Substanzerhaltung, Nachhaltigkeit und Qualität der
Wasserversorgung“. Zum Begehren der hessischen Kartellbehörden, die Wasserpreise in
Frankfurt und Kassel um bis zu 40 Prozent zu senken, führte BAIER weiter aus: „Der
durchschnittliche Gewinn der Wasserversorgungsunternehmen liegt laut einer Umfrage des
ehemaligen BGW unter drei Prozent. Wenn die Unternehmen gezwungen werden, die Preise
um fast 40 Prozent zu senken, ist eine nachhaltige Wasserwirtschaft nicht mehr möglich. Der
allergrößte Teil der Kosten, etwa 80 Prozent, wird verursacht durch Instandhaltung und
Erneuerung der Rohrleitungen und der technischen Anlagen. Bei einem derartigen
Einsparungsdruck wäre das Verlottern-Lassen des Leitungsnetzes schon vorprogrammiert.“
MICHAEL BENDER von der GRÜNEN LIGA begrüßte, dass das Vorgehen der Kartellbehörden
gegen die Wasserversorger in einigen Kommunen dazu führe, sich Gedanken über eine
Stärkung der bürgerschaftlichen Teilhabe an den Geschicken der Wasser- und
Abwasserentsorgung zu machen. Der Wasserexperte warnte aber vor der Illusion, dass im
Gefolge einer Rekommunalisierung die Wassergebühren drastisch sinken würden. Nicht nur
die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, sondern auch die EGWasserrahmenrichtlinie
verpflichten die Kommunen zu kostendeckenden Wasserpreisen.
Diese müssten zudem auch Umwelt- und Ressourcenkosten widerspiegeln. Die von der
Monopolkommission empfohlene Regulierung der Wasserversorgung unter rein fiskalischen
Aspekten würde aber die ökologischen Vorsorgemaßnahmen vieler Wasserversorger – und
damit auf Dauer auch die Trinkwasserqualität - torpedieren.
SEBASTIAN SCHÖNAUER vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hob
hervor, hob hervor, dass die kommunale Selbstverwaltung in der Tradition der
Bürgerkommune auch eine aktive Einbindung der Verbraucherinnen bei der Preisgestaltung
beinhalten müsse. Das von der Monopolkommission empfohlene Regulierungsregime durch
die Bundesnetzagentur untergrabe die kommunale Selbstverwaltung und das
bürgerschaftliche Engagement in einem Kernbestandteil der Daseinsvorsorge. Ferner
kritisierte der Wasserexperte des BUND die weitgehend intransparente Zuordnung von
Preisbestandteilen bzw. Preisabschlägen durch die Kartellbehörden. Die Überprüfung der
Preise durch die Kartellbehörden sei für externe Beobachter kaum nachvollziehbar. „Wir
brauchen nicht nur gläserne Wasserwerke, sondern auch die gläserne Kartellbehörde!“, so
der Sprecher des Bundesarbeitskreises Wasser des BUND und stellvertretende
Bürgermeister der Gemeinde Rothenbuch im Spessart. In der Praxis komme erschwerend
hinzu, dass die Beweislast bei Preisgestaltung in den Kartellverfahren allein den
Trinkwasserversorgern aufgehalst werde.
NIKOLAUS GEILER vom Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) erklärte, dass die Umweltverbände von den Wasserversorgern eine
glasklare Transparenz bei der Wasserpreisbildung erwarten. Nur wenn die Wasserversorger
von sich aus die Karten auf den Tisch legen, könne man der Monopolkommission den Wind
aus den Segeln nehmen. Anstatt einer zentralen Regulierung bedürfe es „gläserner
Wasserwerke“, die vor Ort Rechenschaft über die Preisgestaltung ablegen. In der Abwehr
zentralistischer Regulierungsversuche seitens der Monopolkommission und der
Kartellbehörden seien sich Wasserwerker und Umweltschützer im Interesse einer dauerhaft
gesicherten Trinkwassergüte einig.
Kontakt
Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220
Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Jan Uland, stellv. Pressesprecher, Tel. 030 300199-1162
Wasser in Bürgerhand
Veronika Baier, Tel. 0561 898631
BUND
Sebastian Schönauer, Tel. 06094 984022
GRÜNE LIGA
Michael Bender, Tel. 030 40393530
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
Nikolaus Geiler, Tel.: 0761 275 693

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