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Fracking-Gesetzespaket tritt in Kraft

Im Juni 2016 beschloss die Große Koalition nach erbittertem Widerstand aus der Bevölkerung ein umstrittenes Fracking-Gesetzespaket. Am Samstag, den 11. Februar treten diese gesetzlichen Regelungen nun in Kraft.

07.02.2017 - Im Juni 2016 beschloss die Große Koalition nach erbittertem Widerstand aus der Bevölkerung ein umstrittenes Fracking-Gesetzespaket. Am Samstag, den 11. Februar treten diese gesetzlichen Regelungen nun in Kraft. Es ist zu befürchten, dass es auf dieser Grundlage nach dem sechs Jahre währenden Moratorium nun bald wieder erste Fracking-Vorhaben geben wird. Fracking in dichtem Sandstein, das sogenannte Tight Gas-Fracking, wird durch die neuen Gesetze explizit erlaubt, sogar in Natura2000-Gebieten.

Global lächeln, lokal schwächeln

Während in anderen Ländern wie Frankreich, Irland und Schottland Fracking-Verbote beschlossen wurden oder aktuell im Gespräch sind, will also ausgerechnet der „Klimavorreiter“ Deutschland auf diese Weise das fossile Zeitalter verlängern. Dabei ist klar: Um die ambitionierten Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss ein Großteil der globalen fossilen Energien unter der Erde bleiben. Für die Ausbeutung der nur unter hohem Aufwand und mit zusätzlichen Umweltrisiken förderbaren unkonventionellen Öl- und Gasreserven ist unter diesen neuen Vorzeichen kein Platz mehr. Besonders pikant: Deutschland ist im November Gastgeber der UN-Klimakonferenz – unter der Präsidentschaft von Fidschi, einem durch den Klimawandel in seiner Existenz bedrohten Inselstaat. Es scheint, die Bundesregierung will hier weiter ihrem Motto treu bleiben: Global lächeln, lokal schwächeln.

Bundesländer können Fracking verhindern

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Kohleflöz- und Schiefergasfracking ist bis 2021 vollständig verboten. Die Probebohrungen in diesen Gesteinsformationen wurden auf insgesamt vier begrenzt. Zudem haben die betroffenen Bundesländer ein Vetorecht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist künftig für Fracking-Vorhaben verpflichtend. Und über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten können die Bundesländer auch Tight Gas-Fracking auf ihrem Gebiet verhindern.

Den Handlungsspielraum der Länder verdeutlicht auch ein aktuelles Beispiel: Die Landesbergbehörde von Nordrhein-Westfalen versagte vergangene Woche der Firma Wintershall die Aufsuchungserlaubnis für zwei Erdgasfelder. Die Begründung: Das Erdgas könne nur mit Hilfe von Fracking gefördert werden. Der Einsatz dieser Methode in den Feldern Rhein und Ruhr werde aber zum einen durch die neue Gesetzgebung, zum anderen durch das im Landesentwicklungsplan verankerte Verbot von Kohleflöz- und Schiefergasfracking ausgeschlossen. Andere Bundesländer und Regionen, in denen Fracking-Anträge gestellt werden, sollten dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen folgen und mögliche Gründe für eine Ablehnung genau prüfen sowie zum Schutz ihrer Umwelt nutze

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