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Klage gegen Wald-Enteignung eingereicht

Geplanter Abbau verstößt gegen Klimaschutzgebot des Grundgesetzes

Tagebau NochtenBautzen/Rohne, 02.12.2024. Am heutigen Tag wurde gegen die Enteignung eines privaten Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingereicht. In den nächsten Monaten muss das Gericht nun klären, ob das Waldstück wie vom Kohlekonzern LEAG geplant am 1. Januar 2026 zerstört werden darf.

„Enteignungen sind nur zugunsten vollständig rechtmäßiger Vorhaben zulässig. Das Gericht wird zu klären haben, ob die zahlreichen Schäden durch den Tagebau Nochten tatsächlich für das Allgemeinwohl notwendig sind. Daran gibt es erhebliche Zweifel auf mehreren rechtlichen Gebieten. So ist die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar.“ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, der die Grundeigentümer*innen vor Gericht vertritt.

Umweltgruppe bleibt 2025 mit Veranstaltungen vor Ort

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Vor Weltklimagipfel: Sächsisches Oberbergamt enteignet Wald für Kohletagebau

Eigentümer und GRÜNE LIGA prüfen Klage

Unverkäuflich

Rohne, 30.10.2024. Gegen die Enteignung ihres Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten prüfen die privaten Eigentümer und das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA eine Klage. Sie erhielten heute den Grundabtretungsbescheid vom Sächsischen Oberbergamt.

„Kurz vor dem Weltklimagipfel enteignet der Freistaat Sachsen privaten Wald, um ihn für weiteren Kohleabbau zu roden. Das ist mit den Klimaschutzzielen absolut unvereinbar und schadet so auch Deutschlands Glaubwürdigkeit in der Welt.“ sagt René Schuster von der Umweltgruppe Cottbus.

Schuster weiter: „Wir werden in den nächsten Tagen den 168seitigen Bescheid analysieren und sehr wahrscheinlich dagegen vor Gericht gehen.“

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Tagebau Nochten: Rote Karte für Kohle-Enteignungen

Neue Sächsische Staatsregierung muss Allgemeinwohl über Interessen der LEAG stellen

 Rote Karte

Rohne, 06.10.2024. Am Braunkohletagebau Nochten trafen sich heute Gegner der drohenden Enteignung eines privaten Waldstückes. Den Planungen des Kohlekonzerns LEAG zeigten die Teilnehmenden symbolisch eine Rote Karte. Von der künftigen sächsischen Staatsregierung fordern sie, das Allgemeinwohl endlich über die Interessen der LEAG zu stellen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor drei Jahren geurteilt, dass Klimaschutz nicht einfach auf später verschoben werden darf. Die neue sächsische Regierung muss sich der Tatsache stellen, dass die Pläne der LEAG damit nicht vereinbar sind.“ sagt René Schuster von der Umweltgruppe Cottbus.

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AfD muss offenlegen, welche Dörfer sie für Braunkohle umsiedeln will

Erinnerung an „Klinger Erklärung“ von 2007: „Wer Heimat weiter antastet, ist für uns nicht mehr wählbar.“

Cottbus/Potsdam, 11.09.Kohlebagger vor dem letzten Haus von Horno (K. Muche)2024. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA fordert die AfD Brandenburg in einem heute versandten Schreiben auf, offenzulegen, welche Lausitzer Dörfer die Partei für den weiteren Braunkohleabbau zwangsumsiedeln würde. Die AfD lehnt in ihrem Parteiprogramm den Ausstieg aus der Braunkohlenutzung grundsätzlich ab. Das wäre aber nur mit zusätzlichen Tagebauen umsetzbar.

„Bisher können die Wählerinnen und Wähler in der Lausitz gar keine informierte Wahlentscheidung treffen, weil die Transparenz in dieser Frage völlig fehlt.“ sagt René Schuster, langjähriges Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes. Schuster weiter: „Die AfD sollte sich über die Vorgänge im Jahr 2007 informieren, als die rot-schwarze Landesregierung noch neue Tagebaue plante. Damals haben Vertreter aus vierzig Lausitzer Dörfern eine Erklärung verabschiedet, in der es heißt: „Wer Heimat weiter antastet, ist für uns nicht mehr wählbar.“

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LEAG-Beihilfe: Bundesregierung verschenkt Steuermilliarden an Oligarchen

Entscheidung der EU-Kommission nicht nachvollziehbar

Tagebau WelzowCottbus, 04.06.2024. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert die heute verkündete Entscheidung zur öffentlichen Beihilfe an den Braunkohlekonzern LEAG als nicht nachvollziehbar. Offenbar hat die EU-Kommission der Beihilfe von 1,75 Milliarden Euro zugestimmt, auch wenn sie einen Teil davon an Nachweise knüpft.

„Die Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Staat darf dem Konzern nur Nachteile ausgleichen, die tatsächlich durch den gesetzlichen Kohleausstieg entstehen. Tagebaufolgen zu finanzieren, die von der LEAG selbst verursacht wurden und dazu zusätzlich entgangene Gewinne zu entschädigen führt den Rechtsstaat ad absurdum.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA. Schuster widerspricht vehement der Darstellung, die Beihilfe komme der Lausitz als Kohleregion zugute: „Die LEAG ist keine Lausitzer Bürgerbewegung ist, sondern gehört einem ausländischen Oligarchen. Zur Rekultivierung seiner Tagebaue wäre das Unternehmen auch dann rechtlich verpflichtet, auch wenn es kein Staatsgeld erhält.“

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