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Bundeskabinett muss Farbe bekennen: Insektenschutzgesetz endlich beschließen

Biene Blüte GRÜNE LIGA mahnt: Maßnahmenpaket 1:1 umsetzen und nicht verwässern

Berlin, 08.02.2021 „Endlich soll das vor zwei Jahren vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket zur Umsetzung  des Insektenschutzprogramms gesetzlich verankert werden. Das hat viel zu lange gedauert! Bei der Brisanz des Biodiversitätsverlustes ist das nicht hinnehmbar“, so Tomas Brückmann, Pestizidexperte der GRÜNEN LIGA.

„Wir fordern das Maßnahmenpaket 1:1 umzusetzen und es nicht zu verwässern. Biodiversitätsschädigende Pestizide sollen demnach nicht mehr in Naturschutzgebieten eingesetzt werden. Das war lange überfällig. Ebenso soll Glyphosat, wie angekündigt, 2023 vom Markt genommen werden“, ergänzt der Umweltexperte.

In der 130. Sitzung plant das Bundeskabinett am 10. Februar 2021 das seit zwei Jahren überfällige Insektenschutzgesetz zu verabschieden. Dieses Gesetz soll das Maßnahmenpaket zum Insektenschutz umsetzen, welches vor zwei Jahren vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Paket besteht aus neun Handlungsbereichen, die das Insektensterben national stoppen soll. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/aktionsprogramm-insektenschutz-1581358

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Umstrittener Privat-Flugplatz für Flughafenmanager stößt bei Umweltverbänden auf Ablehnung

Areal geplante Flugpiste GrossLeuthen

Potsdam, 8. Februar 2021 - Gemeinsame Pressemitteilung des Grüne Liga Brandenburg e. V. und des BUND Landesverband Brandenburg e. V.

Die Brandenburger Umweltverbände lehnen den geplanten privaten Sonderlandeplatz in Groß Leuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) aus naturschutzfachlicher Sicht ab.

„Der Betrieb des Privat-Flugplatzes würde sich direkt und unmittelbar negativ auf die Schutzgebiete auswirken“, heißt es in einer Stellungnahme des Landesbüros der anerkannten Naturschutzverbände, die im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens abgegeben wurde. Die Landebahn soll in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Groß Leuthener See und Dollgensee entstehen. Hier beträgt die Entfernung zur Schutzgebietsgrenze lediglich 500 Meter.

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LEAG-Revierkonzept schon heute überholt

Tagebau ideengrn markus pichlmaierCottbus, 14.01.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert das neue LEAG-Revierkonzept als schon heute überholt. Es müsse deutlich mehr Kohle im Boden bleiben. Welche Gebiete vom Abbau verschont werden, habe nicht das Unternehmen sondern staatliche Planverfahren zu entscheiden.

„Das neue sogenannte „Revierkonzept“ der LEAG ist bereits am Tag seiner Veröffentlichung hoffnungslos überholt. Zum Schutz von Wasser und Klima muss eindeutig noch mehr Kohle im Boden bleiben als das Unternehmen bisher zugibt. So ignoriert das Konzept die Verschärfung des EU-Klimaziels für 2030, dass zu einer deutliche Verringerung der Kohleverstromung führen wird.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

 

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GRÜNE LIGA kritisiert Bergrechtsreform: Goldener Handschlag für Tagebaubetreiber

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Während der Bundestag heute Abend über die öffentlich-rechtlichen Verträge der Bundesregierung mit den Braunkohleunternehmen LEAG und RWE abstimmt, droht ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zukünftige Klimapolitik weiter zu verteuern. Die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring e.V. (DNR), GRÜNE LIGA, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ClientEarth, Alle Dörfer bleiben und Greenpeace warnen vor zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg.

Durch eine geplante Verlängerung der Zulassungen von Hauptbetriebsplänen verbessern sie bei künftigen Änderungen, etwa für zusätzliche staatliche Klimaschutzmaßnahmen, die Rechtsposition der Betreiber der Tagebaue, um später Schadensersatzforderungen erheben zu können. Bereits mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen können Braunkohleunternehmen zukünftige Klimapolitik erschweren. Enteignungen für den Abbau von Braunkohle sollen dagegen weiterhin erlaubt sein.

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Gemeinsame Pressemitteilung von NABU Brandenburg und Grüne Liga:Tesla muss beim Artenschutz nachbessern - Dammbruch verhindert: Oberverwaltungsgericht folgt Argumenten der Naturschutzverbände

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet. „Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Verbänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima-  und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden,“ betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im konkreten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau.“ 

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