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Offener Brief: Verhindern Sie eine Kompromittierung Deutschlands bei der Abstimmung über das Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten

offenerbriefbleimunitionSehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner, sehr geehrte Frau Bundesministerin Schulze,


am 3. September 2020 stimmen die EU-Mitgliedsstaaten im REACH-Regelungsausschuss über ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten ab. Angesichts der klaren Faktenlage über die verheerenden Auswirkungen bleihaltiger Munition auf Tiere, Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher, fordern wir Sie auf, der Vorlage der Europäischen Kommission in der vorliegenden Form zuzustimmen. Diese enthält bereits weitreichende Kompromisse und Übergangsfristen, die auch auf Betreiben der Bundesregierung aufgenommen wurden. Angesichts der ökologischen Dringlichkeit wäre eine Verlängerung der Übergangsfrist über die vorgeschlagenen zwei Jahre aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, zumal eine derartige Modifizierung der Beschlussvorlage nach unserer Kenntnis auf eine erneute Verschiebung der Entscheidung hinausliefe.

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GRÜNE LIGA Sachsen stoppt gerichtlich Fällarbeiten im Leipziger Auwald

Wie am 16. Juni bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen auf eine Klage der GRÜNEN LIGA Sachsen hin den Forstwirtschaftsplan der Stadt Leipzig gekippt. Die Entscheidung setzt auch für andere Wälder in Schutzgebieten Maßstäbe. Denn der Gerichtsentscheid macht klar, dass die Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden bei forstlichen Eingriffen in geschützte Wälder nicht ausgehebelt werden dürfen. Der konkrete Streitgegenstand waren Fällmaßnahmen im Leipziger Auwald, welche die Stadt in ihrem Forstwirtschaftsplan festgeschrieben hatte, ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

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Eilverfahren gegen vorzeitige TESLA-Rodungen in Grünheide beendet

Hintergründe zum Eilantrag und Stellungnahme der Grünen Liga Brandenburg zu den Gerichtsentscheidungen

Warum hat der Grüne Liga Brandenburg e. V. Rechtsmittel gegen die vorzeitigen Rodungen des Waldes in Grünheide eingereicht, in welchem TESLA ab 2021 in einer „Gigafactory“ Elektroautos produzieren möchte?

Die Antwortet lautet: Weil die Umwelt- und Planungsgesetze für alle gelten müssen, das Land Brandenburg aber für eine beispiellose Sonderbehandlung der Firma TESLA sorgt und diese zu Lasten von Natur und Umwelt geht.

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. ist nicht gegen die Waldrodung vorgegangen, weil er hoffte, damit die Ansiedlung von TESLA in Grünheide verhindern zu können. Die mit einem solchen Großvorhaben einhergehenden Auswirkungen auf die Umwelt, die Natur und die umliegend lebenden Menschen müssen aber in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob vielleicht überwiegende Sympathien für die Realisierung vorhanden sind.

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Position des Bundessprecherrates zum Tesla-Gerichtsverfahren

Position des Bundessprecherrates zum Tesla-Gerichtsverfahren

Berlin, 20.02.2020. Ungeachtet dessen, ob die geplante Tesla Fabrik wichtige und notwendige wirtschaftliche Impulse für die Region und die Menschen in Brandenburg-Berlin (und darüber hinaus) setzen wird und als Symbol des Aufbruchs in eine nachhaltige, post-fossile Mobilität verstanden werden kann, bedeuten große Bau- und Infrastrukturprojekte immer einen Eingriff in die Natur. Das heißt aber keineswegs, dass die GRÜNE LIGA Bau- und Infrastrukturprojekte grundsätzlich ablehnen oder verhindern würde – wir fordern jedoch, dass diese von Beginn an immer rechtlich korrekt geplant sind.

Wenn die Auffassung besteht, dass dies nicht der Fall ist, nutzen Mitgliedsgruppen der GRÜNE LIGA auch Formen des Protestes und beschreiten im Ausnahmefall auch den Rechtsweg. Dazu hat sich die GRÜNE LIGA Brandenburg in diesem Fall entschlossen. Denn - um größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung für Großprojekte zu erreichen, sind ein korrektes und transparentes Planungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung zwingend erforderlich. Nur das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten.

Die rechtlich eigenständige GRÜNE LIGA Brandenburg hat mit ihrer Beschwerde eine Klärung der Rechtslage durch das Oberverwaltungsgericht herbeigeführt. Soviel Rechtsstaat muss auch im Fall der Tesla Fabrik in Grünheide möglich sein.

Zur  Stellungnahme der Grünen Liga Brandenburg

 

Termine

Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Ökomarkt am Kollwitzplatz
02 Mai 2024
12:00 - 19:00
Kollwitzplatz, Prenzlauer Berg, Berlin
Arbeitskreis Naturbewahrung
02 Mai 2024
17:00 - 18:00
Naturmarkt Tharandter Wald
04 Mai 2024
09:00 - 13:00

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