Bautzen/Rohne, 02.12.2024. Am heutigen Tag wurde gegen die Enteignung eines privaten Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingereicht. In den nächsten Monaten muss das Gericht nun klären, ob das Waldstück wie vom Kohlekonzern LEAG geplant am 1. Januar 2026 zerstört werden darf.
„Enteignungen sind nur zugunsten vollständig rechtmäßiger Vorhaben zulässig. Das Gericht wird zu klären haben, ob die zahlreichen Schäden durch den Tagebau Nochten tatsächlich für das Allgemeinwohl notwendig sind. Daran gibt es erhebliche Zweifel auf mehreren rechtlichen Gebieten. So ist die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar.“ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, der die Grundeigentümer*innen vor Gericht vertritt.
Vor wenigen Tagen endete die 29. Weltklimakonferenz in Baku (Aserbaidschan). Zwar mit einem windelweichen Kompromiss in Sachen Klimafinanzierung, aber immerhin mit einer Einigung. Das kann in Zeiten großer geopolitischer Unruhe durchaus als Erfolg verbucht werden.
Ab 2035 sollen jährlich Klimazahlungen in Höhe von 300 Mrd. US-Dollar an Entwicklungsländer fließen, damit diese in Klimaschutz und Anpassung an die Erderwärmung investieren können. Das ist zwar dreimal so viel, wie für die Zeit von 2020 bis 2025 ausgehandelt wurde, dennoch aber nur ein Bruchteil der eigentlich benötigten 1.300 Milliarden US-Dollar. Gegenwind kam vor allem aus den Staaten, deren Hauptgeschäft immer noch fossile Energien sind.
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Rohne, 30.10.2024. Gegen die Enteignung ihres Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten prüfen die privaten Eigentümer und das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA eine Klage. Sie erhielten heute den Grundabtretungsbescheid vom Sächsischen Oberbergamt.
„Kurz vor dem Weltklimagipfel enteignet der Freistaat Sachsen privaten Wald, um ihn für weiteren Kohleabbau zu roden. Das ist mit den Klimaschutzzielen absolut unvereinbar und schadet so auch Deutschlands Glaubwürdigkeit in der Welt.“ sagt René Schuster von der Umweltgruppe Cottbus.
Schuster weiter: „Wir werden in den nächsten Tagen den 168seitigen Bescheid analysieren und sehr wahrscheinlich dagegen vor Gericht gehen.“